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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. Dezember 2017; 17:00
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Initiativen/Interview:
> Lobauautobahn-Zubringer: "Bürgerinitiativen faktisch ausgeschlossen"
Wie in Österreich Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) durchgeführt werden 
erscheint AutobahngegnerInnen als Zumutung. VertreterInnen von 
Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen und Betroffene der geplanten 
Autobahnprojekte im Nordosten von Wien fühlen sich um ihre 
Beteiligungsrechte geprellt. Derzeit laufen zwei Verfahren in einer hohen 
Verdichtung an Terminen. Es geht dabei um die Stadtstraße Aspern und die 
S1-Spange Seestadt -- und damit letztlich um die Lobauautobahn.
*Jutta Matysek* hat am 1.Dezember *Wolfgang Rehm*, Sprecher der 
Umweltschutzorganisation VIRUS, mitten in diesem 16 Tage dauernden 
UVP-Marathon interviewt und nach dem Stand der Dinge gefragt:
Rehm: Wir haben jetzt den ersten Tag der Verhandlung zur Stadtstraße Aspern 
hinter uns, insgesamt 11 Verhandlungstage von geplanten 15, was eine 
beispiellose Belastung für die beteiligte Öffentlichkeit darstellt. Und wo 
aufgrund der Terminsetzung davon ausgegengen werden kann, daß das bewußt und 
absichtlich in Kauf genommen worden ist, um so die indviduelle Vorbereitung 
zu erschweren. Weil natürlich so für jedes Projekt deutlich weniger Zeit zur 
Verfügung steht -- und es sind wirklich Meter an Papier, die hier bei diesen 
Projekten vorgelegt werden und zu bearbeiten wären.
Es läuft alles den UVP-üblichen Gang. Die Behörde ist eine 
Genehmigungsbehörde, die das Vefrahren erledigen und das Projekt genehmigen 
möchte. Straßenverkehrinfrastrukturprojekte sind solche, die vom Gesetzgeber 
mit besondern Priviliegien ausgestaltet worden sind und daher besonders 
leicht zu genehmigen sind und wo es eigentlich kaum wirksame 
Genehmigungshindernisse gibt -- weil über Jahrzehnte daran gefeilt worden 
ist, sorgfältig darauf zu achten, daß ja nix passieren kann. Nachdem diese 
drei Projekte eng aneinandergekettet sind, hängt eigentlich alles, und auch 
noch eine Reihe von Städtebauvorhaben, an der S1-Autobahn. Was die Spange 
selbst angeht, wo die Verhandlung gerade abgeschlossen worden ist, ist als 
Zwischenbilanz immerhin festzuhalten, daß Auflagen und 
Auflagenverschärfungen erreicht werden konnten. Da geht es unter anderem 
darum, daß eine Grünbrücke zur Biotopvernetzung von der Asfinag zu schmal 
geplant worden ist und zu klein dimensioniert, um Kosten zu sparen und jetzt 
auch die Sachverständigen sich unseren Forderungen angeschlossen haben und 
es jetzt absehbar ist, daß diese Grünbrücke breiter ausgeführt werden muß. 
Des weiteren sind dort einige Altlastenverdachtsflächen angetroffen worden 
mit teilweise bedenklichen Kohlenwasserstoffmengen im Grundwasser ohne daß 
adäquate Vorkeherungen getroffen worden sind, eine Mobilisierung dieser 
Schadstoffe zu verhindern. Die Erschütterungen durch die sogenannten 
Rüttel-Stopf-Verdichtungsmaßnahmen für den Untergrund der Autobahn können 
diese Schadstoffe der Deponiestandorte neu in Bewegung setzen und das 
Grundwassser gefährenden.
Frage: Was hat diese Teilung von Stadtstraße und S1-Spange Seestadt bewirkt?
Rehm: Im Endeffekt wurde das von der Asfinag deshalb gemacht, weil das 
Projekt nicht genehmigungsfähig erschienen ist -- von wegen Luftschadstoffen 
und Lärmschutz. Jetzt hat es diese Aufteilung gegeben, die insofern ein 
Widersinn ist, weil praktisch zwischen zwei Autobahnen ein Nadelöhr in Form 
einer Stadtstraße eingepaßt wird und man erwartet, daß das funktioniert. 
Jetzt sind es zwei Projektträger, zwei Behörden, einmal Bund, einmal Land, 
und daher zwei Verfahren -- mit gemeinsamer Verkehrsuntersuchung und 
Auswirkungen, aber wir müssen trotzdem alles doppelt machen. Man versucht 
durch eine Aufteilung das Projekt genehmigt zu bekommen -- und bei den 
Luftschadstoffen die Genehmigungshindernisse zu untertauchen.
Frage: Es ist daher auch ein Unterschied in den Verfahren, der sich auf die 
Bürgerbeteiligung auswirkt?
Rehm: Manche Projekte werden nicht in einem vollen, sondern in einem 
vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, daß Bürgerinitiativen 
keine Parteienstellung haben, sondern nur einen Beteiligtenstatus. Sprich: 
Sie könne sich in der Verhandlung äußern, sie könne Akteneinsicht nehmen, 
sie können aber keine Anträge stellen und sie haben keine Rechtsmittel gegen 
die Entscheidung -- das ist eine deutliche Schlechterstellung gegenüber 
einem normalen UVP-Verfahren. Da hat man hier ein großes 
Infrastrukturprojekt mit vielen tausend Seiten Papier, aber 
Bürgerinitiativen sind faktisch ausgeschlossen.
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Die Genehmigung der Lobau-Autobahn selbst wird derzeit am 
Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Das komplette Interview ist nachzuhören 
unter: https://cba.fro.at/354863. Weitere Infos zur Problematik gibt es 
unter: http://www.lobau.org/
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