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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Mai 2017; 00:55
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Letzte Worte:

> Das Plastikfolienverbrechen

Bei einem Pfefferspray-Einsatz soll die Polizei es vermeiden, in die Augen
zu sprühen. Wenn man sich davor aber schützen will, macht man sich
strafbar -- zumindest in Deutschland. Auszüge aus einem Gerichtsprotokoll:
*

Staatsanwalt: Herr R., die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main klagt Sie
an, am 18.03.2015 in Frankfurt am Main bei einer Versammlung unter freiem
Himmel eine Schutzwaffe - oder etwas, das als solche geeignet sein könnte -
mit sich getragen zu haben. An diesem Tag waren Sie Teilnehmer einer
Versammlung, die sich gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank
gerichtet hat. Zwischen 7 Uhr und 10.10 Uhr haben sie dabei ein
transparentes Plastikvisier vor ihrem Gesicht getragen - mit der Absicht,
dieses zum Schutz gegen polizeiliche Maßnahmen wie etwa Pfefferspray
einzusetzen.

[...]

Zeugin (Polizistin): Ich habe die Videoauswertung von den Protesten gegen
die EZB gemacht. Auf dem Video hat man Demonstranten gesehen und Rangeleien
und auch einen Pfefferspray-Einsatz. Und dann war da auf einem Video der
Herr R. zu sehen. Der hatte ein Plastikvisier auf. Zu dem Zeitpunkt wusste
ich aber noch nicht, wer das ist. Deshalb habe ich eine Anfrage gestellt, an
die Staatsschutzabteilungen der verschiedenen Länder, ob jemand diesen Mann
kennt. Und als die Rückmeldung kam, dass er identifiziert sei; dass das also
der Herr R. sei, da haben wir dann ein anthropologisches Gutachten erstellt,
das hat ergeben, dass das tatsächlich der Herr R. ist.

Anwalt: Sie haben gesagt, es gab Rangeleien. War der Herr R. da dabei?

Zeugin: Das weiß ich nicht.

Anwalt: Warum gibt es denn keine Videos von den Rangeleien und dem
Pfeffersprayeinsatz?

Zeugin: Nun, die spielen ja keine Rolle.

Anwalt: Warum haben sie denn dann den Herrn R. überhaupt identifizieren
lassen, wenn er bei keinen Rangeleien dabei war?

Zeugin: Na, weil er doch ein Plastikvisier aufhatte. Und ich hatte die
Aufgabe, die Videos zu überprüfen, ob darauf jemand Straftaten begeht.

Anwalt: Wie kommen sie denn darauf, dass ein Stück Plastikfolie strafbar
sein könnte?

Zeugin: Nun, weil das ja eine Schutzbewaffnung ist, das haben wir doch
gerade gehört. Und ich weiß, dass da schon öfter Strafbefehle rausgeschickt
worden sind deswegen. Deshalb habe ich das an die Staatsanwaltschaft
weitergeleitet.

Anwalt: Können Sie mir das näher beschreiben: Wie schützt denn so eine
Plastikfolie vor Pfefferspray?

Zeugin: Es verhindert den direkten Kontakt mit den Augen.

Ruf aus dem Publikum: Deshalb sind ja auch Brillen auf Demos verboten!

Anwalt: Ist das denn das Ziel von polizeilichen Einsätzen, dass das
Pfefferspray in die Augen trifft?

Zeugin: Das ist nicht das Ziel, aber das kann schon einmal passieren, dass
es auch in die Augen kommt.

Anwalt: Was ist denn das Ziel? Wohin soll das Pfefferspray treffen?

Zeugin: Das kann ich nicht sagen, ich war bei dem Einsatz nicht dabei. Ich
habe nur die Videoauswertung gemacht.

[...]

Das Urteil: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte hat
sich strafbar gemacht nach §17a des Versammlungsgesetzes. Er wird deswegen
verurteilt zu 40 Tagessätzen a 30 Euro."

*

Die komplette Absurdität findet sich auf:
http://lowerclassmag.com/2017/05/plastik/



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