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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Mai 2017; 00:55
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Letzte Worte:
> Das Plastikfolienverbrechen
Bei einem Pfefferspray-Einsatz soll die Polizei es vermeiden, in die Augen 
zu sprühen. Wenn man sich davor aber schützen will, macht man sich 
strafbar -- zumindest in Deutschland. Auszüge aus einem Gerichtsprotokoll:
*
Staatsanwalt: Herr R., die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main klagt Sie 
an, am 18.03.2015 in Frankfurt am Main bei einer Versammlung unter freiem 
Himmel eine Schutzwaffe - oder etwas, das als solche geeignet sein könnte - 
mit sich getragen zu haben. An diesem Tag waren Sie Teilnehmer einer 
Versammlung, die sich gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank 
gerichtet hat. Zwischen 7 Uhr und 10.10 Uhr haben sie dabei ein 
transparentes Plastikvisier vor ihrem Gesicht getragen - mit der Absicht, 
dieses zum Schutz gegen polizeiliche Maßnahmen wie etwa Pfefferspray 
einzusetzen.
[...]
Zeugin (Polizistin): Ich habe die Videoauswertung von den Protesten gegen 
die EZB gemacht. Auf dem Video hat man Demonstranten gesehen und Rangeleien 
und auch einen Pfefferspray-Einsatz. Und dann war da auf einem Video der 
Herr R. zu sehen. Der hatte ein Plastikvisier auf. Zu dem Zeitpunkt wusste 
ich aber noch nicht, wer das ist. Deshalb habe ich eine Anfrage gestellt, an 
die Staatsschutzabteilungen der verschiedenen Länder, ob jemand diesen Mann 
kennt. Und als die Rückmeldung kam, dass er identifiziert sei; dass das also 
der Herr R. sei, da haben wir dann ein anthropologisches Gutachten erstellt, 
das hat ergeben, dass das tatsächlich der Herr R. ist.
Anwalt: Sie haben gesagt, es gab Rangeleien. War der Herr R. da dabei?
Zeugin: Das weiß ich nicht.
Anwalt: Warum gibt es denn keine Videos von den Rangeleien und dem 
Pfeffersprayeinsatz?
Zeugin: Nun, die spielen ja keine Rolle.
Anwalt: Warum haben sie denn dann den Herrn R. überhaupt identifizieren 
lassen, wenn er bei keinen Rangeleien dabei war?
Zeugin: Na, weil er doch ein Plastikvisier aufhatte. Und ich hatte die 
Aufgabe, die Videos zu überprüfen, ob darauf jemand Straftaten begeht.
Anwalt: Wie kommen sie denn darauf, dass ein Stück Plastikfolie strafbar 
sein könnte?
Zeugin: Nun, weil das ja eine Schutzbewaffnung ist, das haben wir doch 
gerade gehört. Und ich weiß, dass da schon öfter Strafbefehle rausgeschickt 
worden sind deswegen. Deshalb habe ich das an die Staatsanwaltschaft 
weitergeleitet.
Anwalt: Können Sie mir das näher beschreiben: Wie schützt denn so eine 
Plastikfolie vor Pfefferspray?
Zeugin: Es verhindert den direkten Kontakt mit den Augen.
Ruf aus dem Publikum: Deshalb sind ja auch Brillen auf Demos verboten!
Anwalt: Ist das denn das Ziel von polizeilichen Einsätzen, dass das 
Pfefferspray in die Augen trifft?
Zeugin: Das ist nicht das Ziel, aber das kann schon einmal passieren, dass 
es auch in die Augen kommt.
Anwalt: Was ist denn das Ziel? Wohin soll das Pfefferspray treffen?
Zeugin: Das kann ich nicht sagen, ich war bei dem Einsatz nicht dabei. Ich 
habe nur die Videoauswertung gemacht.
[...]
Das Urteil: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte hat 
sich strafbar gemacht nach §17a des Versammlungsgesetzes. Er wird deswegen 
verurteilt zu 40 Tagessätzen a 30 Euro."
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Die komplette Absurdität findet sich auf: 
http://lowerclassmag.com/2017/05/plastik/
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