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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Mai 2017; 17:08
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Prozesse:

> Kein Ausweis ist nicht "Widerstand"

Am Dienstag wurde ein Tierschutz-Aktivist vor dem Landesgericht Wien wegen
des Vorwurfs "Widerstand gegen die Staatsgewalt" freigesprochen. Das
berichtet der "Verein gegen Tierfabriken".

Die Sache ist vor allem deswegen interessant, da der Aktivist festgenommen
worden war, weil er sich weigerte, als Teilnehmer einer nicht untersagten
und legal durchgeführten Kundgebung einer Aufforderung zur Ausweisleitung
durch die Polizei Folge zu leisten. Nach Angaben des VgT hatte ihm wegen
seiner Weigerung bereits das Landesverwaltungsgericht recht gegeben und
dieses den Polizeieinsatz für nicht zulässig erklärt.

Die Polizei war damals (im Dezember 2015) handgreiflich geworden und hatte
den Aktivisten danach wegen "Widerstands" angezeigt, was auch tatsächlich zu
einem Prozeß führte.

Der VgT in seiner Aussendung: "Eine Polizistin sagte aus, sie wäre 11 Tage
im Krankenstand gewesen, so sehr habe sie der Tierschutzaktivist bei seiner
Festnahme verletzt. ... Ein anderer Beamter meinte, man habe den Aktivisten
in eine Gummizelle stecken müssen, so gefährlich sei er gewesen. Und ein
Dritter, der bei seiner ersten Einvernahme noch keine Gewalt seitens des
Tierschützers gesehen hatte, sprach nun von aktivem Widerstand. Der Richter
benötigte keine Bedenkzeit: klarer Freispruch. Und die Angaben der Polizei,
so meinte er in der Urteilsbegründung, halte er für unglaubwürdig."

Bemerkenswert ist auch der Umstand, daß die Glaubwürdigkeit der Polizei
durch ein Video erschüttert wurde, daß andere Aktivisten von der
Amtshandlung gedreht hatten.
(akin)


Quellen:
http://www.vgt.at/presse/news/2017/news20170508hl.php
http://www.vgt.at/presse/news/2017/news20170509hl.php
Video: https://www.youtube.com/watch?v=_wq1wolPZgQ



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