**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Mai 2017; 17:08
**********************************************************
Prozesse:
> Kein Ausweis ist nicht "Widerstand"
Am Dienstag wurde ein Tierschutz-Aktivist vor dem Landesgericht Wien wegen 
des Vorwurfs "Widerstand gegen die Staatsgewalt" freigesprochen. Das 
berichtet der "Verein gegen Tierfabriken".
Die Sache ist vor allem deswegen interessant, da der Aktivist festgenommen 
worden war, weil er sich weigerte, als Teilnehmer einer nicht untersagten 
und legal durchgeführten Kundgebung einer Aufforderung zur Ausweisleitung 
durch die Polizei Folge zu leisten. Nach Angaben des VgT hatte ihm wegen 
seiner Weigerung bereits das Landesverwaltungsgericht recht gegeben und 
dieses den Polizeieinsatz für nicht zulässig erklärt.
Die Polizei war damals (im Dezember 2015) handgreiflich geworden und hatte 
den Aktivisten danach wegen "Widerstands" angezeigt, was auch tatsächlich zu 
einem Prozeß führte.
Der VgT in seiner Aussendung: "Eine Polizistin sagte aus, sie wäre 11 Tage 
im Krankenstand gewesen, so sehr habe sie der Tierschutzaktivist bei seiner 
Festnahme verletzt. ... Ein anderer Beamter meinte, man habe den Aktivisten 
in eine Gummizelle stecken müssen, so gefährlich sei er gewesen. Und ein 
Dritter, der bei seiner ersten Einvernahme noch keine Gewalt seitens des 
Tierschützers gesehen hatte, sprach nun von aktivem Widerstand. Der Richter 
benötigte keine Bedenkzeit: klarer Freispruch. Und die Angaben der Polizei, 
so meinte er in der Urteilsbegründung, halte er für unglaubwürdig."
Bemerkenswert ist auch der Umstand, daß die Glaubwürdigkeit der Polizei 
durch ein Video erschüttert wurde, daß andere Aktivisten von der 
Amtshandlung gedreht hatten.
(akin)
Quellen:
http://www.vgt.at/presse/news/2017/news20170508hl.php
http://www.vgt.at/presse/news/2017/news20170509hl.php
Video: https://www.youtube.com/watch?v=_wq1wolPZgQ
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen 
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht 
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck 
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine 
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als 
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann 
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2
redaktionsadresse neu: dreyhausengasse 3, kellerlokal, 1140
http://akin.mediaweb.at
blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
mail: akin.redaktion{AT}gmx.at
bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
bank austria, zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW