**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Mai 2017; 17:29
**********************************************************

Initiativen:

> Schutz der Gruppenehre

Liebe Freunde! Dies ist ein Versuch mittels Petition, meinem Anliegen
Nachdruck zu verleihen, den laufenden Hasskampagnen auch ZIVILRECHTLICH
entgegen zu treten. Es gibt ja leider die Erfahrung, dass die
Strafverfolgung nach den Gesetzen gegen Verhetzung, Wiederbetätigung usw.
nicht immer energisch durchgeführt wird. Wenn Du, Deine
Gruppe/Initiative/Organisation da unterschreiben bezw. andere zum
Unterschreiben bringen könnte, wäre das ein kleiner Beitrag gegen Hetze alle
Art.
*Dora Schimanko*

***

> Die Petition

Schutz der Ehre auch ohne Namensnennung - Schutz für Miglieder einer Gruppe

Um der Verbreitung von Hass entgegen zu wirken, ersuche ich um die
Erweiterung der vorhandenen Gesetze, die zivilrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Person vor Beleidigung, Ehrabschneidung, falscher Anklage, etc.
vorsehen.

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Behauptungen, Anklagen und
Unterstellungen, welche Mitglieder einer Gruppe diffamieren ebenso geregelt
werden, wie es für namentlich genannte Personen Gesetz ist (z.B.
Pflichteinschaltung einer Entgegnung im benützten Medium, Zahlung einer
Entschädigung, etc.)

Klagerecht erhalten sollen die anerkannten Interessensvertretungen der
betroffenen Gruppe wie etwa die Gewerkschaft (Beamten- oder Lehrerbashing),
die Armutskonferenz ("Arbeitslose sind Arbeitsscheue") oder
Religionsvertretungen (Kultusgemeinde bei antisemitischen Behauptungen) auch
NGOs (für Flüchtlinge).

Begründung:

Es soll, wenigstens in unserem Lande gegen Hass und Verhetzung wirksam
vorgegangen werden. Verfahren im Zivilrecht führen nicht zur
Kriminalisierung von Bagatelldelikten.

Sehr viele Leute in Österreich fühlen sich schon verfolgt, weil sie zu einer
Gruppe gehören, gegen die sowohl verdeckt als auch immer häufiger öffentlich
Stimmung gemacht wird.

Die Erweiterung des Ehrenschutzes auch für nicht mit Namen genannten
Betroffenen wäre ein wichtiger Schritt für direktere Demokratie.

Petition:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/schutz-der-ehre-auch-ohne-namensnennung-schutz-fuer-miglieder-einer-gruppe
KurzURL: http://tinyurl.com/akin11EHRE

***

> Anmerkung aus der Redaktion

Meines Erachtens fehlt dem Vorschlag das Augenmaß. Zum einen ist das
Zivilrecht keineswegs ein gelinderes Mittel, wie in der Begründung
angedeutet wird. Zwar werden hier keine Einträge in das Strafregister
erwirkt und damit auch keine formelle Diskreditierung der Betroffenen, aber
eine im Erstfall übliche bedingte oder geringe unbedingte Strafe ist in
vielen Fällen weitaus weniger schlimm für die Beschuldigten als die enormen
finanziellen Belastungen, die bei einem hohen Streitwert auf die beklagten
Betroffenen zukommen. Das kann bis zur Gefährdung der bürgerlichen Existenz
führen.

Zum anderen ist das Zivilrecht ein zweischneidiges Schwert: Bei Abweisung
der Klage können ebenso hohe Kosten bei der Klagspartei entstehen. Das ist
der Grund, warum zivilrechtliche Ehrenklagen, wie sie bisher schon nach
§1330 ABGB für natürliche und juristische Personen möglich waren,
üblicherweise nur von Leuten angestrengt wurden, die sich eine Niederlage in
einem solchen Prozeß auch leisten konnten. Folglich wäre eine solche
Weiterung auf ein Verbandsklagsrecht nur Beleidigten dienlich, die von
finanzkräftigen Lobbys vertreten werden. Diese haben in unserer Gesellschaft
aber sowieso andere Möglichkeiten sich zu wehren.

Im Übrigen könnten solche Lobbys derartige Klagen trotz Aussichtslosigkeit
auch zur reinen Einschüchterung verwenden -- das kommt bei jetzt schon
möglichen personenbezogenen Klagen oft genug vor; hier sei nur an die
kürzlich abgewiesene Klage der FPÖ gegen die Erfurter Filmpiraten erinnert.

Auch die akin mußte übrigens einmal einem teurem Vergleich in einem
Zivilverfahren zustimmen, weil wir uns das Prozeßrisiko nicht leisten
konnten.
-br-



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion{AT}gmx.at abbestellen.



*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2
vox: 0681 205 036 17
redaktionsadresse neu: dreyhausengasse 3, kellerlokal, 1140
http://akin.mediaweb.at
blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
mail: akin.redaktion{AT}gmx.at
bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
bank austria, zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW