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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Mai 2017; 17:29
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Initiativen:
> Schutz der Gruppenehre
Liebe Freunde! Dies ist ein Versuch mittels Petition, meinem Anliegen 
Nachdruck zu verleihen, den laufenden Hasskampagnen auch ZIVILRECHTLICH 
entgegen zu treten. Es gibt ja leider die Erfahrung, dass die 
Strafverfolgung nach den Gesetzen gegen Verhetzung, Wiederbetätigung usw. 
nicht immer energisch durchgeführt wird. Wenn Du, Deine 
Gruppe/Initiative/Organisation da unterschreiben bezw. andere zum 
Unterschreiben bringen könnte, wäre das ein kleiner Beitrag gegen Hetze alle 
Art.
*Dora Schimanko*
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> Die Petition
Schutz der Ehre auch ohne Namensnennung - Schutz für Miglieder einer Gruppe
Um der Verbreitung von Hass entgegen zu wirken, ersuche ich um die 
Erweiterung der vorhandenen Gesetze, die zivilrechtliche Maßnahmen zum 
Schutz der Person vor Beleidigung, Ehrabschneidung, falscher Anklage, etc. 
vorsehen.
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Behauptungen, Anklagen und 
Unterstellungen, welche Mitglieder einer Gruppe diffamieren ebenso geregelt 
werden, wie es für namentlich genannte Personen Gesetz ist (z.B. 
Pflichteinschaltung einer Entgegnung im benützten Medium, Zahlung einer 
Entschädigung, etc.)
Klagerecht erhalten sollen die anerkannten Interessensvertretungen der 
betroffenen Gruppe wie etwa die Gewerkschaft (Beamten- oder Lehrerbashing), 
die Armutskonferenz ("Arbeitslose sind Arbeitsscheue") oder 
Religionsvertretungen (Kultusgemeinde bei antisemitischen Behauptungen) auch 
NGOs (für Flüchtlinge).
Begründung:
Es soll, wenigstens in unserem Lande gegen Hass und Verhetzung wirksam 
vorgegangen werden. Verfahren im Zivilrecht führen nicht zur 
Kriminalisierung von Bagatelldelikten.
Sehr viele Leute in Österreich fühlen sich schon verfolgt, weil sie zu einer 
Gruppe gehören, gegen die sowohl verdeckt als auch immer häufiger öffentlich 
Stimmung gemacht wird.
Die Erweiterung des Ehrenschutzes auch für nicht mit Namen genannten 
Betroffenen wäre ein wichtiger Schritt für direktere Demokratie.
Petition: 
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/schutz-der-ehre-auch-ohne-namensnennung-schutz-fuer-miglieder-einer-gruppe
KurzURL: http://tinyurl.com/akin11EHRE
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> Anmerkung aus der Redaktion
Meines Erachtens fehlt dem Vorschlag das Augenmaß. Zum einen ist das 
Zivilrecht keineswegs ein gelinderes Mittel, wie in der Begründung 
angedeutet wird. Zwar werden hier keine Einträge in das Strafregister 
erwirkt und damit auch keine formelle Diskreditierung der Betroffenen, aber 
eine im Erstfall übliche bedingte oder geringe unbedingte Strafe ist in 
vielen Fällen weitaus weniger schlimm für die Beschuldigten als die enormen 
finanziellen Belastungen, die bei einem hohen Streitwert auf die beklagten 
Betroffenen zukommen. Das kann bis zur Gefährdung der bürgerlichen Existenz 
führen.
Zum anderen ist das Zivilrecht ein zweischneidiges Schwert: Bei Abweisung 
der Klage können ebenso hohe Kosten bei der Klagspartei entstehen. Das ist 
der Grund, warum zivilrechtliche Ehrenklagen, wie sie bisher schon nach 
§1330 ABGB für natürliche und juristische Personen möglich waren, 
üblicherweise nur von Leuten angestrengt wurden, die sich eine Niederlage in 
einem solchen Prozeß auch leisten konnten. Folglich wäre eine solche 
Weiterung auf ein Verbandsklagsrecht nur Beleidigten dienlich, die von 
finanzkräftigen Lobbys vertreten werden. Diese haben in unserer Gesellschaft 
aber sowieso andere Möglichkeiten sich zu wehren.
Im Übrigen könnten solche Lobbys derartige Klagen trotz Aussichtslosigkeit 
auch zur reinen Einschüchterung verwenden -- das kommt bei jetzt schon 
möglichen personenbezogenen Klagen oft genug vor; hier sei nur an die 
kürzlich abgewiesene Klage der FPÖ gegen die Erfurter Filmpiraten erinnert.
Auch die akin mußte übrigens einmal einem teurem Vergleich in einem 
Zivilverfahren zustimmen, weil wir uns das Prozeßrisiko nicht leisten 
konnten.
-br-
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