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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Mai 2017; 17:37
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Grundrechte/Initiativen:

> Kann Van der Bellen Demo-Novelle stoppen?

Die umstrittene Novelle zum Versammlungsgesetz ist zwar vom Nationalrat
beschlossen, hat aber noch nicht Gesetzeskraft erlangt. Am Donnerstag,
11.5., steht die Novelle auf der Tagesordnung des Bundesrates. Erst nach dem
zu erwartenden Nicht-Einspruch ist Van der Bellen gefragt. Die
"Solidarwerkstatt" sieht darin eine Chance: "Es ist Aufgabe des
Bundespräsidenten Gesetze darauf zu überprüfen, ob sie in Einklang mit der
Verfassung stehen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen das in der
Österreichischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Wir fordern daher den Bundespräsidenten auf, die Unterschrift unter dieses
verfassungswidrige Gesetz zu verweigern."

Es ist unwahrscheinlich, daß der Bundespräsident die Beurkundung des
"verfassungsmäßigen Zustandekommens" des Gesetzes (Art. 47
Bundes-Verfassungsgesetz) verweigern wird. Denkunmöglich ist es aber nicht.
Heinz Fischer hatte 2008 die Unterschrift unter ein Gesetz verweigert, das
er als verfassungswidrig ansah -- es enthielt eine rückwirkende
Strafbestimmung. Fischer ließ sich damals seine Verweigerung vorab unter
anderem vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs absegnen. Die Verletzung
der Verfassung war allerdings äußerst grob und unbestreitbar. Das Gesetz
passierte übrigens später in seiner reparierten Form sowohl Parlament als
auch Bundespräsidenten.

Zumindest das Recht auf Untersagung einer Demonstration, weil diese den
"außenpolitischen Interessen der Republik Österreich" zuwiderlaufe, was
erstmals einen inhaltlichen Untersagungsgrund darstellen würde, kann auch
als eine grobe Verfassungswidrigkeit angesehen werden. Van der Bellen hätte
also sehr wohl die Möglichkeit, rechtskonform seine Unterschrift zu
verweigern, ohne ein Amtsenthebungsverfahren befürchten zu müssen. (akin)


Protestbrief der Solidarwerkstatt:
http://www.solidarwerkstatt.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1695:grossangriff-auf-versammlungsfreiheit&catid=48&Itemid=224


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> Radio-Webtip

Zu den geplanten und mittlerweile teilweise schon beschlossenen Ideen des
Innenministers im verfassungs- und menschenrechtssensiblen Bereich hat
Herbert Gnauer ein Interview mit dem renommierten Verfassungsrechtler
Bernd-Christian Funk geführt. Resümee: Funk läßt kaum ein gutes Haar an
diesen Gesetzesvorschlägen und spricht mehrmals von einer bedenklichen
Erosion des grundrechtlichen Konsenses in Österreich. Das Interview dauert
eine Stunde, ist aber äußerst erhellend. Es findet sich auf Youtube unter
"Schleichende Verfassungsänderung - Bernd-Christian Funk zur geplanten
Strafgesetznovelle" https://youtu.be/EGXBbXLP4Lg



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