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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 12. April 2017; 19:54
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Recht:

> 22 Klagen in 12 Monaten

Was dem Staat das Strafrecht ist, ist den besseren Leuten das Zivilrecht.
Wenn ihnen jemand unangenehm wird, reagieren sie mit Klagen -- oft genug
ohne große Chancen, vor den Gerichten Recht zu bekommen, dafür aber mit
hohem Streitwert. Vermutet werden muß dabei das Kalkül, daß allein
Verfahrensaufwand und Prozeßrisiko den Gegner zermürben soll. Erst neulich
ging ja der Prozeß der FPÖ gegen die Erfiurter Filmpiraten für letztere zwar
erfolgreich aus, brachte diese aber an den Rand des Nervenzusammenbruchs und
behinderte sie monatelang bei ihrer Arbeit. Martin Balluch vom "Verein gegen
Tierfabriken", schon der prominentes Beschuldigte im bereits legendären
Tierschützerstrafprozeß, machte auch mit der zivilrechtlichen Methode des
Mürbemachens schon genug Erfahrung. Wie das so abläuft, schilderte er jüngst
in einer Aussendung:

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SLAPPs nennt man so etwas im NGO-Jargon, eine Zivilklage, die im
wesentlichen keine juristische Basis hat, sondern nur als politisches
Kampfmittel der Reichen und Mächtigen gegen KritikerInnen eingesetzt wird,
um diese einzuschüchtern und zu zermürben. SLAPP steht für "strategic
lawsuit against public participation". Seitdem der VGT mit großem Erfolg
eine schlagkräftige Kampagne gegen die Gatterjagd führt, häuften sich
plötzlich die Klagen. Allen voran Mayr-Melnhof und Mensdorff-Pouilly, beide
prominente GatterjägerInnen, begannen vor allem JägerInnen ständig neue
Klagen einzubringen. Gatterjäger Rudolf Gürtler hatte in einem E-Mail sogar
die Eröffnung eines eigenen Kontos angekündigt und alle politischen
GegnerInnen des VGT eingeladen, das Geld daraus zu nehmen, um den VGT mit
Klagen zu überziehen. Auch der vormalige steirische Landesjägermeister Gach
schlug das in einem Vortrag auf einer Jägertagung vor. Dem schloss sich bald
auch Tierexperimentator Michael Hess von der Vet Uni Wien an, der ebenfalls
den VGT-Obmann auf Widerruf klagte, weil er sich durch dessen Kritik
beleidigt fühle. So kam es zu 22 Zivilklagen in nur 12 Monaten, davon sind
nun 14 entschieden, und bei allen bisher wurde dem VGT Recht gegeben.

In der ersten Klage von Tierexperimentator Hess wurde zunächst eine
Einstweilige Verfügung gegen den VGT-Obmann ausgesprochen, seine Kritik an
den Tierversuchen, bei denen über 100 Puten schweres Leid zugefügt wird,
damit die Putenindustrie keine zu großen Verluste macht, nicht mehr zu
äußern. Die zweite und letzte Instanz, das Wiener Oberlandesgericht, hat
jetzt der Berufung aber Recht gegeben und die Einstweilige Verfügung wieder
aufgehoben. In einer zweiten Klage von Hess gegen den VGT-Obmann, in der
eine Unterlassung der Veröffentlichung des Rekursantrags der ersten Klage
gefordert wurde, hat bereits die erste Instanz die Klage abgewiesen. Hess
muss nun dem VGT fast ? 3000 Verfahrenskosten überweisen.

Es ist schon erstaunlich, mit wie wenig öffentlicher Kritik man in
Österreich zu rechnen hat, wenn man Zivilklagen gegen kritische NGOs
einbringt. Dabei ist jetzt bewiesen, dass diese Klagswelle gegen den VGT
rein willkürliches Kampfmittel war, ohne Basis in Fakten. Sonst hätten wir
niemals nun schon die 14. Klage gewonnen. Jeder Mensch und jeder Verein,
die, so wie ich und der VGT, dermaßen oft geklagt werden, geben klein bei
und halten den Mund. Damit wäre aber wieder ein bisschen Demokratie verloren
gegangen. 8 Zivilverfahren gegen mich sind noch im Laufen.

Das Wiener Oberlandesgericht hat in seinem Urteil klar festgestellt: "In
einer demokratischen Gesellschaft müssen auch kleine und informelle Gruppen
in der Lage sein, ihren Aktivitäten wirksam nachzugehen. Es besteht ein
starkes öffentliches Interesse daran, solchen Gruppen und Individuen zu
ermöglichen, durch die Verbreitung von Informationen über Themen wie etwa
Gesundheit zur öffentlichen Debatte beizutragen. Dass Tierversuche für die
betroffenen Tiere äußerst unangenehme Lebensbedingungen schaffen, kann nicht
bezweifelt werden. Ein Wertungsexzess liegt daher nicht vor."
(gek.; Einleitung: akin)

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170411_OTS0070

Nähere Infos:
http://www.martinballuch.com
http://vgt.at

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