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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. März 2017; 16:23
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Gericht/Antifa:

> Verurteilungen im Ulrichsbergprozess

Wegen Anfärbens von Gedenktafeln im "Ehrenhain" am Kärntner Ulrichsberg
standen fünf Jugendliche am Dienstag vor Gericht.


Am 20.3. fand der Prozess gegen fünf jugendliche Antifaschist*innen in
Klagenfurt statt, denen vorgeworfen wurde, den Ehrenhain am kärntner
Ulrichsberg mit Farbe beschädigt zu haben. Gegen drei Angeklagte wurde eine
diversionelle Erledigung beschlossen. Sie wurden verpflichtet, 40
Sozialstunden abzuleisten und eine Schadenwiedergutmachung in der Höhe von
150 Euro an die Ulrichsberggemeinschaft zu zahlen. Zwei der Angeklagten
wurden wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer bedingten Haftstrafe von 3
Monaten bzw. einer Geldstrafe in Höhe von 320 Euro verurteilt, wobei beim
ersten Urteil auch eine versuchte Anstiftung zur Falschaussage
ausschlaggebend war.

Obwohl es sich klar um einen politischen Prozess handelte, versuchte der
Richter durchgehend den politischen Kontext der Aktion auszuklammern oder
erklärte ihn schlichtweg für irrelevant. Dass am sogenannten Ehrenhain am
Ulrichsberg verbrecherischen Organisationen wie Einheiten der (Waffen-)SS
gehuldigt wird, spielte eben sowenig eine Rolle, wie die gesetzeswidrige
Brauchtumspflege. Denn ein großer Teil der am Ulrichsberg ausgestellten
Tafeln, dürften nach geltender Rechtslage nicht dort angebracht werden. In
der Urteilsbegründung stellte der Richter fest, es handle sich bei dem
Denkmal für Wehrmacht und (Waffen-)SS um eine "Totengedenkstätte". Das zähle
für ihn, da dadurch die Qualifikation der schweren Sachbeschädigung erfüllt
sei. Ihm sei nicht wichtig, welcher Toten hier öffentlich gedacht werde.

Kommentar

Der eigentliche Skandal und das eigentliche Verbrechen bleibt weiterhin,
dass die Tafeln am Ulrichsberg unbehelligt, fernab von politischer und
gesellschaftlicher Kritik, sowie straf- oder verwaltungsrechtlichen
Konsequenzen im Ehrenhain hängen, und nicht eine Aktion, bei der mit
Farbbeutel auf die geschichtsrevisionistische und relativierende Tradition
am Ulrichsberg gemacht wurde. Denn das Ulrichsberggedenken steht bis heute
für die Glorifizierung der Täter*innen der nationalsozialistischen
Verbrechen sowie des Vernichtungskrieges der Wehrmacht.

Zu hoffen bleibt, dass die erneute Thematisierung der Tafeln im Zuge des
Prozesses dazu führt, die Debatte um die Schließung des Ehrenhains am
Ulrichsberg voranzutreiben und statt dessen ein Partisan*innen-Denkmal zu
errichten, die einen erheblichen Beitrag zur Beendigung der
nationalsozialistischen Verbrechen geleistet haben. Denn es bleibt weiterhin
im Unklaren wen diese Tafeln eigentlich gehören und damit auch wer durch
diese Aktion geschädigt wurde.
(AK gegen den kärntner Konsens/gek.)


Kontakt:
email: kontakt@u-berg.at
Telefon: 066303063911


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