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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Februar 2017; 16:40
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VERWORTET
> "Sozialbetrug"
"Etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entgeht dem österreichischen
Staat durch Sozialbetrug -- also dadurch, dass Menschen Sozialleistungen
beziehen, die ihnen eigentlich gar nicht zustehen -- das geht aus einer
Studie des Linzer Professors Friedrich Schneider hervor." Das durften wir am
Montag im Mittagsjournal hören. Ach ja? Einmal abgesehen davon, daß solche
Zahlen angesichts der heutzutage doch recht rigiden Überprüfungsmethoden von
AMS und Sozialämtern natürlich anfechtbar sind und auch die Frage gestellt
werden darf, ob das wirklich das große Problem ist, mit dem sich die
Budgetverantwortlichen in diesem Land beschäftigen müßten, ist das Wording
wohl das Interessanteste an diesem Beitrag.
Denn unter "Sozialbetrug" verstand man -- als gerichtlich strafbares
Delikt -- bis vor nicht allzulanger Zeit noch etwas anderes, nämlich den
Paragraphen 153d des Strafgesetzbuches: "Betrügerisches Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs-
und Abfertigungsgesetz" -- ein Gesetz gegen Nichtanmeldung von Beschäftigten
also und im Übrigen zu Zeiten einer Regierung verabschiedet, die ja nicht
unbedingt für ihre Unternehmerfeindlichkeit bekannt war, nämlich dem
Kabinett Schüssel II.
Doch gerade im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte und den immer
schärfer werdenden Kriterien der Sozialstellen hat sich die Begrifflichkeit
des "Sozialbetrugs" verschoben -- weg von den Besitzenden, hin zu
Arbeitslosen und Mindestsicherungsbeziehenden.
Derlei sagt viel aus über die fortschreitende Entsolidarisierung in diesem
Land.
-br-
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