**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Februar 2017; 16:32
**********************************************************
Soziales:
> Mieten steigen ab April
Das Thema Wohnen ist seit Jahren - besonders vor Wahlgängen - in aller
Munde. Angedacht ist sogar ein Volksbegehren gegen die nach wie vor rasend
wachsenden Mieten. Richtig ist bei fast allen Initiativen (auch der
Arbeiterkammer) die Forderung nach einer Entkoppelung der Mieten vom
Verbraucherpreisindex.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (2016 wurde die übliche
2-Jahres-Anpassung mittels eines eigenen Gesetzes "2. Mietrechtliches
Inflationslinderungsgesetz - 2.MILG" ausgesetzt) wäre die nächste
indexgebundene Anpassung im März 2017 fällig, wirksam bei bestehenden
Verträgen ab 1.Mai 2017, für Neuverträge ab April 2017 sofort. Interessant
ist vielleicht dazu, dass Vermieter gerade wegen des erwarteten erhöhten
Lagezuschlags mit Neuverträgen zumindest bis April zuwarten oder auch bei
Verträgen davor den Mietbeginn erst mit April 2017 festlegen werden.
Mietsteigerung durch gesetzliche Vorschriften
Das 2.MILG orientiert sich an den Durchschnittswerten 2013 und 2016, daher
berechnet sich der Richtwert für Wien wie folgt:
Durchschnittswert (VPI 2010) des Jahres 2013: 107,9 Punkte. Der bereits
veröffentlichte Durchschnittswert 2016 (VPI 2010) beträgt 111,7 Punkte, also
eine Veränderung um 3,52%.
Per Gesetz muss die Veränderung 14 Tage vor dem 1.Mai 2017 schriftlich an
jeden Haushalt für die jeweilige Hauptmiete berechnet werden. Für Richtwert
A (Wien) bedeutet das, dass die derzeitige Richtwertmieten von EUR 5,39/qm
auf EUR 5,57/qm angehoben werden.
Für eine 70qm-Wohnung ergibt sich so eine monatliche Nettomietsteigerung um
EUR 12,60, dies sind im Jahr EUR 151,20 bei zu diesem Zeitpunkt bestehenden
Verträgen.
Der Lagezuschlag erhöht die Mieten wesentlich mehr!
Leider ist das aber noch nicht alles: Zu diesem Richtwert kommt noch in
vielen Fällen der sogenannte Lagezuschlag, der sich aus Berechnungen der
Immobilientransaktionen in einem Bezirk speist (also direkt aus der
Spekulation) und bei Neuvermietungen ab April 2017 auf den Richtwert
aufgeschlagen wird.
Entwicklung des Lagezuschlages in der Vergangenheit, Beispiel Praterstraße:
01.04.2012 - 31.03.2014: 0,94 EUR/qm
01.04.2014: 1,56 EUR/qm
Da wir dazu noch keine Zahlen von der MA 69 haben gehen wir davon aus, dass
es in den letzten drei Jahren seit 2014 zu mindestens gleichen - eher mehr -
Erhöhungen, insgesamt also rund EUR 2,18 /qm (1,56 + 0,62) kommen wird. Das
bedeutet dann auch, dass nicht die prognostizierten EUR 5,57/qm für Kat.A
sondern - per Gesetz - mindestens EUR 7,75/qm zum Ansatz kommen, und zwar
noch ohne die Phantasiezuschläge der EigentümerInnen. Das heißt, dass die
ursprüngliche Hauptmiete (also ohne Betriebskosten und individuellen
Vermieterzuschlägen) von April 2014 für eine 70qm-Wohnung von monatlich EUR
433,10 ab April 2017 auf EUR 542,50 im Neuvermietungsfall ansteigen wird.
Wer ist verantwortlich?
Bereits 2014 hat Bürgermeister Häupl alle Verantwortung der Gemeinde Wien
für die Lagezuschläge bestritten. Die Aufgaben der MA 69
(Immobilienmanagement) sagen etwas anderes:
Immobilienmanagement (MA 69):
"Die Abteilung Immobilienmanagement (MA 69) ist Anlaufstelle für alle
Anfragen, die Liegenschaften der Stadt Wien betreffen, und Drehscheibe für
Immobilientransaktionen. Sie weist die Verwaltung städtischer Liegenschaften
den einzelnen Magistratdienststellen zu und verwaltet einen Teil davon auch
selbst."
Es sollte abschließend unbedingt betont werden - um alle Erwartungen an die
Parteien zu dämpfen - dass die Einführung der Richtwerte im Jahr 1994
zwischen SPÖ/ÖVP akkordiert wurde. Den medienwirksamen Krokodilstränen
seitens der SPÖ über die Explosion der Mieten und den Forderungen nach
"leistbarem Wohnen" sollte man daher nur sehr vorsichtig begegnen.
MieterInnenschutz bereits 1994 defacto aufgehoben
Der SPÖ-Sündenfall begann 1994, wo der bis dato bestehende Mieterschutz
durch die Einführung der befristeten Mietverträge und der Richtwertmieten +
Lagezuschläge koalitionär faktisch aufgehoben wurde. Beide Tatsachen sind
für die derzeitigen Lage am Wohnungsmarkt hauptverantwortlich, haben sie
doch damit die Mieten der Spekulation freigegeben. Die damalige Chefin der
SPÖ-Mietervereinigung, Frau Ruth Becher, war mit von der Partie und ist
heute die Vorsitzende des Bauauschusses im Parlament.
Alles fand noch vor dem Beitritt Österreichs zur EU statt, um gleich vorweg
der Ausrede vorzubeugen, dass man ja nicht anders könne, weil die EU das
doch alles so vorschreibe.
*Josef Iraschko, MieterSelbsthilfeZentrum (MSZ)*
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW