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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 1. Februar 2017; 12:49
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Moderne Zeiten:

> "Hass im Netz"

Die Parlamentskorrespondenz berichtete am 17.Jänner über eine Sitzung im Menschenrechtsausschuß: "Für den Schutz der Menschenrechte im Internet durch stärkeres Vorgehen gegen Hasspostings im Netz sprechen sich die Abgeordneten Franz Kirchgatterer (S) und Elisabeth Pfurtscheller (V) in einer Entschließung aus ( 1958/A(E)). Der Antrag wurde im Ausschuss von den Koalitionsparteien sowie von den Grünen unterstützt. Die bisherigen Bemühungen der Regierung seien um konkrete Maßnahmen zu ergänzen, um sicherzustellen, dass alle BürgerInnen, die von ungerechtfertigten Angriffen und Beleidigungen im Internet betroffen sind, zu ihrem Recht kommen, erläuterte Kirchgatterer."

Die Realität bezüglich der Bekämpfung unliebsamer Äußerungen im Netz -- durch staatliche und nichtstaatliche Insititutionen -- sieht aber anders aus. Drei Beispielfälle der letzten Zeit:

* Der grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger ist am 19.Jänner am Wiener Landesgericht nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von 500 Euro verurteilt worden. Laut dem erstinstanzlichen Urteil haftet er für fremde Postings, die Follower seiner Facebook-Seite auf seinem Profil veröffentlicht hatten, weil diese den Tatbestand der üblen Nachrede beziehungsweise Beleidigung erfüllen. Das berichtet die APA (und zwar korrekt, wie eine Nachfrage der akin bei Öllinger ergab). Öllinger hatte sich auf seinem Facebook-Kanal mit einem umstrittenen Wiener Arzt auseinandergesetzt, der seit längerem im Internet islam- und muslimenfeindliche Postings verbreitet. Als Öllinger auf Facebook das Vorgehen der Ärztekammer gegen den Mediziner begrüßte - er selbst ging gegen den Arzt nicht direkt vor, setzte auf seiner Seite eine Diskussion ein. Kritische Kommentare, die sich gegen den Arzt richteten, löschte Öllinger bewusst nicht umgehend. "Ich bin Politiker. Da setzt man sich rasch dem Vorwurf der Zensur aus", erklärte er dazu nun am Landesgericht für Strafsachen.

Der Arzt reichte in weiterer Folge über seinen Wiener Anwalt eine Klage gegen Öllinger ein. Er fühlte sich durch die Aussagen, er sei ein "Monster" und eine "Person mit einer sehr kranken Persönlichkeitsstruktur und womöglich von diversen Rauschmitteln abhängig" beleidigt.

* Die Satireseite "Blutgruppe HC Negativ" wurde auf Facebook für drei Tage gesperrt. Das gaben die Betreiber der Seite auf Twitter bekannt. Der Grund für die Sperre soll eine Urheberrechtsverletzung sein, die von einer FPÖ-Lokalpolitikerin beanstandet wurde. Das berichtet futurezone.at. Die Seite hatte ein Bild der Politikerin verwendet, auf dem sie von HC Strache und dem dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer anlässlich ihres Geburtstages abgebusselt wird. Blutgruppe HC Negativ nutzte das Foto, um das Gesicht der Politikerin mit jenem von Donald Trump zu ersetzen. Mit dem Titel "Bumsti in Amerika – Trio Infernal, die teuflischen Drei" wurde es anschließend auf Facebook veröffentlicht. Daraufhin wurde die Seite, die knapp 68.000 Fans zählt, wegen Urheberrechtsverletzung vorerst von Facebook offline genommen. Die Seite war schon 2015 einmal gesperrt worden, nachdem man ein Foto veröffentlichte, auf dem Männer in T-Shirts des "Rings freiheitlicher Jugendlicher" zu sehen waren, die ihre Hand zum Hitlergruß erheben.

* Auf Wikipedia gibt es derzeit im Forum eine heftige Debatte über die Forderung, den Artikel "Dr. Erwin Pröll Privatstiftung" zu löschen. Der Artikel ist neutral geschrieben und mit Quellen ordentlich belegt. Trotzdem wird versucht, den Artikel löschen zu lassen, weil er eine "Prangerseite" sei. Wer als Quelle den "Falter" angebe, benutze keine neutralen Quellen, heißt es da weiter. Bislang wurde vom zuständigen Admin die Seite beibehalten, doch allein der Versuch ist bedenklich.

Das Netz ist also schon länger ein Raum, der weitaus strenger reguliert wird, als dies bei herkömmlichen Medien der Fall ist. In vielen Fällen kommt dies einer Zensur schon bedenklich nahe. Inwiefern es da ratsam ist, weitere Instrumente gegen Meinungsäußerungen zu installieren, bedarf dann wohl doch noch einiger Diskussion.
*Bernhard Redl*



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