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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 21. Dezember 2016; 09:17
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EU:

> Verbraucherrecht - Harmonisierung oder Roll Back?

ORFon (1) berichtet groß vom neuen Ansatz der EU-Kommission beim
Onlinehandel bzw darüberhinaus: "Vollharmonisierung" ist angesagt. Das
bedeutet, dass die neueren Verbraucherschutzrichtlinien der EU den
Mitgliedsstaaten kaum mehr Spielraum geben, etwas strenger zu regeln, als es
die EU vorgibt. Weniger streng war ja schon bei den Richtlinien, die auf
eine "Mindestharmonisierung" abzielen, nicht erlaubt. Nun gibt es eine Reihe
von - alten - EU-Richtlinien, bei denen Österreich strengere Regelungen, die
es schon gab, beibehalten hat. Diese "strengeren" Regelungen sind der
jeweiligen "heimischen Wirtschaft" ein Dorn im Auge. Das vermindere die
Wettbewerbsfähigkeit und verhindere stärkeren Onlinehandel.

"Vollharmonisierung" der alten Richtlinien würde daher idR bedeuten, dass
Österreich (aber auch Länder wie Deutschland, Niederlande, ....) ihr hoch
entwickeltes Verbraucherrecht zurückfahren müssten. Das Schlagwort
"Vollharmonisierung" bedeutet nichts anderes, als einen Roll Back in
Österreichs Verbraucherrecht.

Die EU-Kommission argumentiert damit, dass diese national im Detail dann
doch verschiedenen Regelungen den grenzüberschreitenden Handel belasten
würden. Die Verbraucher kennen das ausländische Recht nicht und bestellen
daher nicht gerne über Staatsgrenzen hinweg. Mag sein. Doch das viel größere
Problem ist die - europaweit - mangelhafte Durchsetzung der
Verbraucherrecht. Im eigenen Land kennt man noch einigermaßen den Ablauf
eines Zivilprozesses bzw kann dessen (Kosten-)Risiko abschätzen. Im Ausland
klagen ist ein erhebliches Hindernis für Verbraucher.
(Peter Kolbas Newsletter über Verbraucherrechte / gek.)

(1) http://orf.n2g06.com/l/274558531/c/0-slrp-xfbqpi-ow7

Volltext: http://www.himko.at/wordpress/archive/414

Anmerkung: Peter Kolba, der "Konsumentenschützer der Nation" hat jüngst den
Verein für Konsumenteninformation verlassen. Einschlägige Informationen zum
Thema kann man aber auch weiterhin von ihm bekommen. Ein entsprechender
elektronischer Newsletter kann gratis über http://www.himko.at bestellt
werden.



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