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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. November 2016; 18:19
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Prozesse:
> 1200 Euro für "tätlichen Angriff auf einen Beamten"
Urteil zu WKR2012 nicht rechtskräftig - Berufung angemeldet
In der Verhandlung beim Bezirksgericht Wien Innere Stadt wegen der
Anti-WKR-Blockade 2012 wurde heute, 3.11.2016, der angeklagte Antifaschist
Ot zu 1200 EUR bzw. 30 Tagen Haft wegen tätlichen Angriffs auf einen Beamten
(§270) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat
Berufung angemeldet. (Zur Vorgeschichte siehe auch akin 22/2016)
Im 2. Anklagepunkt wegen versuchter Körperverletzung an einem
Burschenschafter (§ 83) erfolgte Freispruch.
Damals war ein Burschenschafter aggressiv auf einen filmenden Antifaschisten
losgegangen, der von den DemonstratInnen geschützt wurde. Ein Polizist
stellte sich ebenfalls schützend vor den Kameramann und drängte den
aggressiven Faschisten ab. Damit wäre die Sache erledigt gewesen, wenn nicht
einige Minuten später mehrere Polizisten herbeigestürmt wären und den später
Angeklagten Ot zu Boden gerissen und minutenlang aufs Pflaster
niedergedrückt hätten. Vermutlich als Rechtfertigung der grundlosen und
übermäßigen Gewaltanwendung durch die Polizei gegen Antifaschisten erfolgte
dann die Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und Angriff auf einen
Beamten.
In der mündlichen Urteilsbegründung ist der Richter nicht auf die völlig
widersprüchlichen Aussagen der Belastungszeugen (3 Polizisten und ein
offensichtlich Rechter aus Kärnten, der abstritt, Ballbesucher gewesen zu
sein) eingegangen - nicht einmal darauf, dass der angeblich angegriffene
Polizist nach eigener Aussage keinen Schlag verspürt oder gemerkt hat.
Der Richter ist auch nicht darauf eingegangen, dass der hauptbelastende
Polizist nach eigener Aussage zuerst das Protokoll eines Kollegen gelesen
hat, bevor er seine Aussage gemacht hat.
Der Angeklagte hat im Schlusswort nochmal darauf hingewiesen, dass die
ganzen Umstände einbezogen werden müssten, insbesondere, dass der WKR-Ball
genau am 21.1. stattfand, dem Jahrestag der Befreiung des faschistischen
Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee. Er erklärte,
dass es vor Ort mehrere Auseinandersetzungen gegeben habe und er den
aggressiven Burschenschafter schlagen hätte können, aber es nicht getan hat.
Weiters betonte der Angeklagte, dass es widersinnig wäre, einen Polizisten,
der gerade einen bedrohten Antifaschisten vor einem Faschisten schützt,
"tätlich anzugreifen".
Abschließend verlangte er Freispruch, was der Richter zurückwies und das
Urteil einer Geldstrafe aussprach. ###
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