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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. Oktober 2016; 17:27
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Arbeit/Recht:

> Zeigt her eure Gene!

Das Gesundheitsministerium will Arbeitgebern Rechte auf Genanalysen geben

"Das Bundesministerium hat eine Überarbeitung des Entwurfes zugesichert,
wobei die im Entwurf vorgesehene Weitergabe von Daten aus gentechnischen
Analysen des Typs 1 an Arbeitgeber gestrichen wird." Sagt der Datenschutzrat
in einer Aussendung. Man kann nur hoffen, daß das Ministerium sich daran
hält.

Worum geht es? Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des § 67 des
Gentechnikgesetzes (GTG) und des § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes mit
der Begründung aufgehoben, dass das im GTG normierte Verbot der Erhebung und
Verwendung von Ergebnissen genetischer Analysen des Typs 1 (da geht es um
krankheitsbezogene Analysen wie zum Beispiel des Genoms von Tumorzellen)
durch Versicherer nicht sachlich gerechtfertigt sei, weil sich solche
Untersuchungsergebnisse nicht wesentlich von jenen aus "konventionellen",
d.h. nicht mit gentechnischen Methoden durchgeführten Untersuchungen
unterscheiden würden.

Die teilweise Aufhebung der Passage hat aber zur Folge, daß alle Typen von
Genanalysen künftighin von privaten Zusatzversicherern von potentiell zu
Versichernden erhoben und auch verlangt werden können.

Die Frist bis zum Inkrafttreten dieser Aufhebung geht noch bis zum
31.Dezember 2016 -- höchste Eisenbahn also für ein Reparaturgesetz. Doch der
Ministerialentwurf, der jetzt in der Begutachtung war, schüttete das Kind
mit dem Bade aus. Dort heißt es jetzt: "Arbeitgebern und Versicherern
einschließlich deren Beauftragten und Mitarbeitern ist es verboten,
Ergebnisse von genetischen Analysen des Typs 2, 3 oder 4 von ihren
Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden oder Versicherungsnehmern oder
Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu
verwerten."

Umgekehrt heißt das, Analysen nach Typ 1 dürften fürderhin auch von
Arbeitgebern verlangt werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte aber explizit
nur die Versicherer aus dem Verbot ausgenommen -- Rechte der Arbeitgeber
standen nie zur Diskussion.

Die Pikanterie an der Sache: Der Gesetzesentwurf stammt aus dem
Gesundheitsministerium, das von Sabine Oberhauser, einer Gewerkschafterin,
geführt wird.

Die NGO "Aktive Arbeitslose" macht in diesem Zusammenhang noch auf einen
weiteren Mißstand aufmerksam: "Die AK hat zwar immerhin eine
Gesetzesstellungnahme gemacht - der ÖGB bleibt ganz auf Tauchstation --, hat
sich in dieser aber rein auf die Erhebung der sensiblen Daten durch
Arbeitgeber beschränkt, vergisst aber völlig auf die KonsumentInnen, deren
sensiblen Gesundheitsdaten von Versicherungen über die reine Risikoanalyse
hinaus weiter gehortet werden." Die NGO verlangt eine Beschränkung der
Datenerhebungen auch für Versicherungen: "Nur die Diagnosen, nicht aber die
Rohdaten, sollen zweckgebunden nur für die Risikoanalyse verwendet werden
können und sind nach Abschluss der Analyse - spätestens nach 8 Wochen -
wieder zu löschen!" Dafür haben die Aktiven Arbeitslosen eine
Online-Petition gestartet (siehe Links).
(akin)

Ministerialentwurf und Stellungnahmen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00231/index.shtml

Datenschutzrat:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160929_OTS0098/

Aktive Arbeitslose:
http://www.aktive-arbeitslose.at/datenschutz_arbeit_arbeitslosigkeit/datenschutzgau_verhindern_keine_gentests_an_arbeitnehmerinnen_und_arbeit_suchenden.htmlPetition:http://chn.ge/2dMwB9T

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