**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. Oktober 2016; 17:26
**********************************************************

Verkehr/Recht:

> Urteil zu Anti-Dooring-Abstand

Sicheres Radfahren wird weniger illegal

Durch unachtsam geöffnete Autotüren verursachte Unfälle von Radfahrern
geschehen so häufig, dass es dafür sogar schon einen eigenen Begriff gibt:
Dooring (vom englischen Wort "door" - "Tür"). Schuld hat in den meisten
Fällen der Autofahrer.

Ein Gerichtsurteil soll da jetzt für mehr Radfahrsicherheit sorgen: Der
richtige Abstand zu parkenden Autos kann bei abrupt geöffneten Autotüren
über die Gesundheit von Radfahrenden entscheiden. Dennoch wird das Einhalten
eines Sicherheitsabstandes oft von AutofahrerInnen oder gar der Polizei als
regelwidrig empfunden.

Nun hat Anwalt Johannes Pepelnik mit Unterstützung der NGO Radlobby vor dem
Verwaltungsgericht Wien (VWG) den zulässigen Anti-Dooring-Abstand zu
parkenden Autos klären lassen: 1,2 - 1,8m Abstand von parkenden Autos sind
angebracht, so das VWG.

Anzeige wegen Missachtung des Rechtsfahrgebots

Der betroffene Radfahrer war im September 2015 in der Schulgasse im Wiener
18. Bezirk stadteinwärts gefahren und hat zu den parkenden Autos einen
Sicherheitsabstand von 1,2 - 1,8 Metern eingehalten, um sich vor unachtsam
geöffneten Autotüren zu schützen.

Daraufhin hat er eine Anzeige wegen Missachtung des Rechtsfahrgebots (StVO
§7 Abs.1) bekommen. Dieses besagt: "Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern
sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu
fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von
Sachen möglich ist. [...]"

Doch als Mindestabstand zu den parkenden Autos zieht das Verwaltungsgericht
jetzt stattdessen die Regel "1 Meter + die Halbe Lenkerbreite" heran, im
Falle des betroffenen Radfahrers wurden daher bei Lenkerbreite 80 cm als
sicherer Abstand 1,4 Meter errechnet und 1,2-1,8 Meter Abstand bei einer
Geschwindigkeit von 30 km/h als legitim erachtet.

Im Fall von am Straßenrand geparkten Fahrzeugen, einem breiteren Lenker und
einer höheren gefahrenen Geschwindigkeit ist also ein großer Seitenabstand
zu wählen. Ob dadurch andere VerkehrsteilnehmerInnen verlangsamt werden, ist
demnach als Kriterium für die Wahl des richtigen Abstands nicht so
ausschlaggebend wie die eigene Sicherheit.

Dutch Reach

Empfehlenswert wäre in diesem Zusammenhang auch die Vermeidungsmethode des
Doorings, wie sie schon seit langem Teil des Fahrunterrichts in Holland ist.
Die Methode ist simpel: Man öffnet die Tür nicht mit der Hand, die der Tür
am nächsten ist, sondern mit der anderen Hand, und zwar egal, ob man Fahrer
oder Beifahrer ist oder vorn oder hinten sitzt. Bei dieser ungewohnten
Bewegung dreht sich der gesamte Oberkörper und "zwingt" den Aussteigenden
gewissermaßen zum Schulterblick auf die Straße. Durch diese Bewegung sieht
man rechtzeitig, ob sich ein Radfahrer im toten Winkel des Fahrzeugs nähert,
und kann warten, bis er vorbeigefahren ist.

Damit diese "Dutch Reach" genannte Methode in Österreich aber auch üblich
wird, bedürfte es wohl erst einer Einführung beim Fahrunterricht und
vielleicht auch in der StVO.

Quellen:
https://www.radlobby.at/oesterreich/bahnbrechendes-urteil-zu-anti-dooring-abstand
http://www.genialetricks.de/auf-der-hand/


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW