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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. April 2016; 16:16
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Recht:

> Lex U6 vor Beschlußfassung

Der Versuch, den Gebrauch illegaler Drogen ein wenig aus dem Kriminal zu
bekommen und nicht jeden Gelegenheitsdealer gleich wegsperren zu müssen, ist
gescheitert. Der Grund: Der Polizei hats nicht gepasst und entsprechende
Medienberichte haben die U-Bahn-Stationen an der U6 zum Sündenbabel erklärt,
wo man sich nicht mehr sicher fühle. Also soll es nun in §27
Suchtmittelgesetz heissen: "Mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist
zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in
einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen
Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein
zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten
geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu
erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder
verschafft." Mit anderen Worten: "Machtsas unter der Tuchent".

Am 4.April passierte die Novelle den Justizausschuß des Nationalrats. Sie
geht auf einen Initiativantrag der Koalitionsparteien zurück und nicht auf
eine Ministerratsvorlage, was üblicherweise lediglich der
Beschlußbeschleunigung dient. Folgerichtig scheiterte auch der grüne
Justizsprecher Steinhauser mit seinem Antrag doch ein ordentliches
Begutachtungsverfahren mit externen Stellungnahmen abzuwarten. Ein zügiger
Plenarbeschluß mit den Stimmen der Koailtionsparteien ist daher zu erwarten.
-br-


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