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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 16. März 2016; 20:47
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Polizei/Justiz:

> "Schauen ja alle gleich aus"

Polizisten sind im Zweifel sicher unschuldig

Der Freispruch erfolgte "nicht im Zweifel. Ich bin ganz sicher". Sagt die
Richterin (zitiert nach orf.at). Der Angeklagte: ein Polizist. Das Opfer,
eine Frau, die sich den Knöchel gebrochen hatte, weil sie an einer
Gehsteigkante hängengeblieben sei. Der beschuldigte Beamte habe sie gepackt
und weggeschleudert.

Daß die Pollizei sich an diesem Tag nicht ganz koscher verhalten hatte, ist
gut dokumentiert -- es war die Demonstration gegen die Identitären am 17.Mai
2014 in Wien. Das ist wohl auch der Grund, warum es überhaupt zu diesem
Verfahren gekommen ist. Und daß ein Beamter der Frau tatsächlich etwas
angetan habe, war gar nicht so sehr die Debatte -- aber genau dieser
Polizist soll es eben nicht gewesen sein. Die Frau hatte den Beamten zwar
identifiziert -- wenn auch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit -- aber
die Beschreibung paßte und auch daß sie bezeugt hatte, er habe einen Helm
mit der Nummer 16 oder 18 getragen, denn der Beamte trug wirklich die Nummer
18.

Der Verteidiger: "Man versucht es ihm in die Schuhe zu schieben, um einen
Schuldigen finden zu können". Es gehe aber nicht an, "hier zu sagen, ich
picke mir einen raus. Da waren weit über 100 Polizisten da, die alle gleich
ausgeschaut haben."

Und weil das Innenministerium auch weiterhin keine "Nummerntafeln" für
Polizisten haben möchte und Beamte bei solchen Einsätzen oft ziemlich
vermummt sind, wird sich daran auch nichts ändern.
(akin)



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