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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 27.Februar 2016; 23:00
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> FPÖ und BMI gegen Anti-Terrorgesetze

Der Terror! Da muß man doch alles machen, damit er hintangehalten wird. Selbst die Bürgerrechte muß man da hie und da ein wenig beschneiden. Sagen zumindest ÖVP und FPÖ. Und natürlich das Innenministerium. Wenn es allerdings darum geht, den privaten Waffenbesitz zu reduzieren, sieht das alles ganz anders aus. Den Verlauf einer Bundesratssitzung zum Thema EU-Kommissionsvorschlag für ein restriktiveres Waffenrecht schildert die Parlamentskorrespondenz so:

"Die Kommission hat die Einschränkung des Waffenrechts im Lichte der jüngsten terroristischen Anschläge - vor allem jener in Paris - schon früher vorgeschlagen als geplant. Für die Wiener FPÖ-Mandatarin Monika Mühlwerth ist der Entwurf daher eindeutig ein Fall von Anlassgesetzgebung. 'Die Richtlinie entwaffnet die Bürger unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Terrorismus', lehnte sie den Kommissionsvorschlag namens der Freiheitlichen grundsätzlich ab. Weniger heftig äußerste Edgar Mayer (V/V) seine Vorbehalte. Er regte an, die Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppen abzuwarten, ehe eine Ausschussmitteilung in der Sache an Brüssel geschickt wird."

Heikel wäre außerdem die Forderung nach generellen medizinischen Untersuchungen mit psychologischen Tests. Die PK: "Ein Experte des Innenministeriums erklärte dem Ausschuss, Österreich spreche sich ähnlich wie Deutschland, Finnland und die skandinavischen Länder dafür aus, nur bei Anhaltspunkten für eine psychologische Erkrankung WaffenkäuferInnen einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, um den Aufwand im vertretbaren Rahmen zu halten. Ressourcenüberlegungen stünden auch dem Ansinnen entgegen, alle Hersteller und Verkäufer zu Eintragung der produzierten und vertriebenen Waffen im zentralen Waffenregister zu verpflichten. Bereits jetzt könnten Waffenhändler klare Auskunft über ihren Bestand geben, bekräftigt die Wirtschaftskammer (WKO)."

Bleibt zu bemerken, daß ein zumindest rudimentäres psychologisches Gutachten in Österreich eigentlich jetzt schon obligatorisch ist für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte. Allerdings gibt es da eine Ausnahme. Das kann man auf help.gv.at nachlesen: "Ist die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte, ist dieser Nachweis nicht erforderlich." Denn unter den Jägern wird es ja wohl keine Psychopathen geben.
(akin)

 

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