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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 27.Februar 2016; 23:00
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> FPÖ und BMI gegen Anti-Terrorgesetze
Der Terror! Da muß man doch alles machen, damit er hintangehalten wird.
Selbst die Bürgerrechte muß man da hie und da ein wenig beschneiden. Sagen
zumindest ÖVP und FPÖ. Und natürlich das Innenministerium. Wenn es allerdings
darum geht, den privaten Waffenbesitz zu reduzieren, sieht das alles ganz
anders aus. Den Verlauf einer Bundesratssitzung zum Thema EU-Kommissionsvorschlag
für ein restriktiveres Waffenrecht schildert die Parlamentskorrespondenz
so:
"Die Kommission hat die Einschränkung des Waffenrechts im Lichte der jüngsten
terroristischen Anschläge - vor allem jener in Paris - schon früher vorgeschlagen
als geplant. Für die Wiener FPÖ-Mandatarin Monika Mühlwerth ist der Entwurf
daher eindeutig ein Fall von Anlassgesetzgebung. 'Die Richtlinie entwaffnet
die Bürger unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Terrorismus', lehnte
sie den Kommissionsvorschlag namens der Freiheitlichen grundsätzlich ab.
Weniger heftig äußerste Edgar Mayer (V/V) seine Vorbehalte. Er regte an,
die Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppen abzuwarten, ehe eine Ausschussmitteilung
in der Sache an Brüssel geschickt wird."
Heikel wäre außerdem die Forderung nach generellen medizinischen Untersuchungen
mit psychologischen Tests. Die PK: "Ein Experte des Innenministeriums
erklärte dem Ausschuss, Österreich spreche sich ähnlich wie Deutschland,
Finnland und die skandinavischen Länder dafür aus, nur bei Anhaltspunkten
für eine psychologische Erkrankung WaffenkäuferInnen einer psychologischen
Untersuchung zu unterziehen, um den Aufwand im vertretbaren Rahmen zu
halten. Ressourcenüberlegungen stünden auch dem Ansinnen entgegen, alle
Hersteller und Verkäufer zu Eintragung der produzierten und vertriebenen
Waffen im zentralen Waffenregister zu verpflichten. Bereits jetzt könnten
Waffenhändler klare Auskunft über ihren Bestand geben, bekräftigt die
Wirtschaftskammer (WKO)."
Bleibt zu bemerken, daß ein zumindest rudimentäres psychologisches Gutachten
in Österreich eigentlich jetzt schon obligatorisch ist für den Erhalt
einer Waffenbesitzkarte. Allerdings gibt es da eine Ausnahme. Das kann
man auf help.gv.at nachlesen: "Ist die Person Inhaberin/Inhaber einer
gültigen Jagdkarte, ist dieser Nachweis nicht erforderlich." Denn unter
den Jägern wird es ja wohl keine Psychopathen geben.
(akin)
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