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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Januar 2016; 18:45
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Arbeit/Wirtschaft:

> Belegschaft, übernehmen Sie!

Was in anderen Staaten schon lange Tradition hat, ist in Österreich nach wie
vor kein Thema: Übernahmen von insolventen Betrieben durch die Beschäftigten
selbst. Das sollte sich ändern.
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Die "Zielpunkt"-Pleite ist mit 3.000 betroffenen Arbeitnehmer_innen eine
besonders spektakuläre Unternehmenspleite. Aber sie ist bei weitem nicht die
einzige. 2014 gab es laut Statistik 5.423 Insolvenzfälle mit rund 21.000
betroffenen Beschäftigten. Die Wirtschaftskrise hält Europa fest im Griff.
Die Arbeitslosenzahlen erreichen neue Rekordwerte, eine Entspannung ist
nicht in Sicht. Krisenbedingte Firmenpleiten stehen weiter auf der
Tagesordnung. Diese müssen allerdings nicht zwingend zu
Arbeitsplatzverlusten führen. Vielerorts entscheiden sich Belegschaften zur
Übernahme und Weiterführung "ihrer" Betriebe. Und: es gibt sogar gesetzliche
Regelungen, die derartige Belegschaftsinitiativen fördern.

Von italienischen Genossenschaftsbewegungen lernen

Das Marcora-Gesetz in Italien ist ein Beispiel dafür. Genossenschaften -
nicht zuletzt in Form von Produktionsgenossenschaften - haben in Italien
lange Tradition. 1985 wurde auf Betreiben der Genossenschaftsbewegung und
unterstützt von den Gewerkschaften unter Industrieminister Marcora ein
Gesetz beschlossen, das Betriebsübernahmen durch die Belegschaften
unterstützt. Schliessen sich die Arbeitnehmer_innen genossenschaftlich
zusammen, wird ihnen ein Vorverkaufsrecht am insolventen Betrieb eingeräumt.
Das Originelle an diesem Gesetz: Der Staat zahlt in diesem Fall den gesamten
Arbeitslosenanspruch der Beschäftigten auf einmal aus und investiert diesen
als Risikokapital in die neu gegründete Produktionsgenossenschaft. Getätigt
wird diese Beteiligung vom neu gegründeten Finanzierungsistitut CFI
(Cooperazione Finanza Impresa). Dieses hat neben der Finanzierung vor allem
auch die Aufgabe, neu gegründete Genossenschaften beratend zu unterstützen.

Wie läuft ein italienischer Übernahmeprozess ab?

Beschließt die Belegschaft eine Genossenschaft zu gründen, um den
insolventen Betrieb - oder Teile davon - weiterzuführen, darf sie die
entsprechenden Anlagen, Immobilien etc. vom Konkursverwalter pachten und hat
bei der Versteigerung des Firmenvermögens ein Vorkaufsrecht

Als Genossenschaftsmitglieder müssen die Beschäftigten Mittel in die
Genossenschaft einlegen. Diese Einlagen müssen nicht zwingend aus
Ersparnissen stammen, es können auch Forderungen an das alte Unternehmen,
wie beispielsweise Abfertigungen, sein. Auf Basis der Einlagen der
Genossenschaftsmitglieder wird die Beteiligung der CFI berechnet. Das
CFI-Risikokapital durfte ursprünglich bis zum dreifachen der
Genossenschaftsanteile betragen, war allerdings mit der Summe der maximal
erhaltenen Arbeitslosenunterstützung aller Genossenschafter_innen begrenzt.
Seit 2001 darf die CFI nur noch maximal die selbe Höhe wie die
Genossenschaftsanteile beitragen.

Das seitens der CFI vergebene Risikokapital setzt sich aus den
kapitalisierten Arbeitslosenansprüchen der Genossenschafter_innen zusammen.
Ein erneuter Arbeitslosenanspruch entsteht erst wieder nach 3 Jahren. Das
sollte insbesondere auch die "langfristige" Orientierung genossenschaftlich
geführter Projekte sicher stellen.

Der Beitrag der CFI stellt keine Subvention, sondern eine Beteiligung am
Genossenschaftskapital dar. Die CFI prüft den Geschäftsplan der
Genossenschaft hinsichtlich Zukunftschancen und Nachhaltigkeit und berät die
Betriebe auch über längere Zeiträume hinweg. Laut CFI fließen die getätigten
Investitionen meist bereits innerhalb der ersten zwei Jahre zurück.

Innerhalb der ersten fünfzehn Jahre ihres Bestehens investierte die CFI
circa 80 Millionen Euro an Risikokapital in 159 Produktionsgenossenschaften.
Damit wurden etwa 6000 Arbeitsplätze unmittelbar und längerfristig gesichert
beziehungsweise geschaffen. Mit der Novellierung 2001 wurden die
Beteiligungsmöglichkeiten des CFI zwar begrenzt, jedoch auch
Handlungsmöglichkeiten erweitert: Das Institut kann sich nun auch als
Gründungsgesellschaft betätigen. Mit der Krise stieg entsprechend wieder die
Zahl der Belegschaftsübernahmen. Derzeit werden rund 60 Betriebe von der CFI
betreut, von 2007 bis 2012 wurden so rund 5.600 Arbeitsplätze gesichert.

Ein Konzept über Italien hinaus?

In einer Studie des Klaus Novy-Instituts vom Juli 2010 ließ die
gewerkschaftsnahe, deutsche Hans-Böckler-Stiftung untersuchen, inwieweit
Betriebsübernahmen durch die Belegschaften nicht nur eine Alternative zu
Beschäftigungslosigkeit, sondern auch zu traditionellen, hierarchischen
Unternehmensformen darstellen. Die Autor_innen empfehlen dabei insbesondere
einen Blick nach Italien. Bei all den positiven Erfahrungen, die es auch in
Deutschland mit selbstverwalteten Betrieben und Genossenschaften gibt, sehen
die Studienautor_innen dringenden Handlungsbedarf bei der Förderung von
Betriebsübernahmen. Für sie ist dabei das Marcora-Gesetz ein besonders
"überzeugendes und [.] erprobtes Konzept für Belegschaftsübernahmen bei
drohenden Betriebsschließungen, das auch in Deutschland zumindest für klein-
und mittelständische Unternehmen (KMU) ein Erfolgsmodell werden könnte." Für
den Erfolg spräche auch, so die Autor_innen, dass 97 % der Betriebe, auf
welche das Gesetz Anwendung fand, weitergeführt werden konnten und so einen
Beitrag zu einem längerfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen leisten.

Für ein Insolvenzrecht "neu"

Angelehnt an das Marcora-Gesetz und an die Handlungsempfehlungen der Studie
sollte auch in Österreich das Insolvenzrecht dahingehend geändert werden. Es
braucht Rahmenbedingungen, welche die Entwicklung eines selbstverwalteten,
(produktions-)genossenschaftlichen Sektors befördern. Wie könnte bzw. müsste
ein derartiges Insolvenzrecht "neu" in Österreich gestaltet sein? Welche
Rahmenbedingungen bräuchte es?

- Bei Insolvenz muss ein Vorkaufsrecht der Belegschaften eingeräumt werden,
vorzugsweise, wenn sich diese genossenschaftlich organisieren.

- Weiters muss im Insolvenzrecht eine Passus verankert werden, der dem
Erhalt von Arbeitsplätzen Vorrang einräumt. Dies würde
Belegschaftsübernahmen mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung zusätzlich
begünstigen.

- Es gilt, auch in Österreich das Modell der "Kapitalisierung von
Arbeitslosenansprüchen" zur Finanzierung von Betriebsübernahmen durch die
Belegschaften zu prüfen. Hierbei muss allerdings sichergestellt werden, dass
im Falle des unternehmerischen Scheiterns keine sozialen Härten entstehen
und eine soziale Mindestabsicherung gewährleistet ist.

- Die zahlreichen existierenden Maßnahmen zur Förderung und Finanzierung von
Unternehmen und Unternehmensgründungen müssen auf Betriebsübernahmen durch
Belegschaftsinitiativen angepasst werden. Bei Bedarf sind neue
Finanzierungsinstrumente zu schaffen.

- Neben entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten brauchen
Belegschaftsinitiativen Beratung und Unterstützung bei der Gründung einer
Genossenschaft, der Entwicklung des Geschäftsplans, betriebswirtschaftlichen
Fragestellungen, und vielem mehr.

Es wäre jedenfalls - nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sich
verfestigenden Krise mit hoher Arbeitslosigkeit und daraus resultierender
massiver Abstiegsgefährdung und Verunsicherung breiter
Bevölkerungsschichten - lohnend, sich mit demokratischen und solidarischen
Betriebsinitiativen und Möglichkeiten ihrer Umsetzung auseinanderzusetzen.
*Markus Koza für "Die Alternative" / gek.*

Die Originalfassung dieses Artikels findet sich auf dem Alternative-Blog:
http://diealternative.org/arbeitsklima/belegschaft-uebernehmen-sie/
KurzURL: http://tinyurl.com/akin03KOZA



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