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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. November 2015; 17:19
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Wien/Recht/Debatte:

> Keine Freunde und Helfer der Antifa

Die Besetzung des Deserteursdenkmals durch rechte Demonstranten sollte nicht
zu falschen Forderungen führen.

Es ist natürlich ärgerlich. Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen:
"Dass Veranstalter der rechten Antiasyl-Demo vor dem Bundeskanzleramt ihr
Rednerpult auf dem Deserteursdenkmal aufstellen durften, ist inakzeptabel.
Es ist völlig unverständlich, dass die Polizei das nicht unterbunden hat".
Ähnlich David Ellensohn, grüner Wiener Klubobmann, der sich ja besonders für
die Realisierung des Denkmals eingesetzt hatte: "Diese Provokation durch
Rechtsradikale und fehlenden Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus'
darf die Führung der Wiener Polizei nicht zulassen. Wir werden rechtliche
Schritte prüfen. Ich erwarte mir, dass die Polizeispitze hier Verantwortung
übernimmt". Und auch der KZ-Verband sieht nicht ein, warum sowas zulässig
sein sollte (siehe Kasten).

Die Polizei will da aber keine Handhabe sehen: "Der Aufstellungsort des
Rednerpults widerspricht keiner gesetzlichen Bestimmung" twitterte das LPD
Wien. Hingegen ist der Rechtsanwalt Georg Buerstmayr "der Meinung, dass das
Aufstellen von Rednerpulten auf öffentlichen Denkmälern eine Störung der
öffentlichen Ordnung darstellt und daher zu untersagen wäre", wie er
retourtwitterte.

Die rechtliche Handhabe, auf die sich Buerstmayr da bezieht, findet sich im
Versammlungsgesetz § 6: "Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen
zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das
öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen." Diesen
Gummiparagraphen wendet die Polizei zwar gern an, wenn es um linke Demos
geht -- da kann das öffentliche Wohl schon mal allein die Nichtbehinderung
des Autoverkehrs sein --, das macht dessen rigorose Anwendung aber noch
lange nicht legitim.

Das Problem liegt nämlich auch darin, daß das Deserteursdenkmal anders als
die meisten anderen Denkmäler ist. Nicht nur, daß man dem Denkmal seine
Denkmalhaftigkeit nicht ansieht und es sich topographisch geradezu als Bühne
anbietet -- vielleicht wußten die Demoveranstalter nicht einmal, worauf sie
stehen --, sondern das Denkmal folgt ausgesprochen dem Konzept, "bespielbar"
zu sein. Daß es auch die falschen Leute bespielen könnten, hätte man da wohl
vorher mitbedenken müssen. Die Sache erinnert an die Reparatur des Denkmals
von Alfred Hrdlicka bei der Albertina: Der straßenwaschende Jude mußte mit
einem Dornengitter bedeckt werden, weil Touristen die niedrige Skulptur für
eine Sitzbank gehalten hatten.

Eine generelle Untersagung der Kundgebung aus inhaltlichen Gründen, wie das
der KZ-Verband gefordert hatte, wäre aber auch nicht möglich gewesen -- dazu
hätte es den Nachweis gebraucht, daß die Versammlung dem NS-Verbotsgesetz
widerspricht. Es gibt aber gute Gründe, daß dieses Gesetz nur in sehr engen
Grenzen angewandt wird -- ansonsten würde es für das Verbot von allem
Möglichen herhalten können.

Genau so stellt sich die rechtliche und politische Frage auch bei diesem
Denkmal: Soll die Polizei beurteilen, wer es bespielen darf? Dann wäre das
eine gefährliche Forderung, denn genau dieser -- oft nicht ganz
unberechtigte -- Vorwurf einer politischen Beurteilung der Inhalte einer
Versammlung durch die Polizei ist immer wieder lautgeworden, wenn es um
linke Demos ging.

Es ist keine gute Idee, das 'Schänden' von 'Heiligtümern' -- auch wenn sie
säkular-antifaschistisch sind -- als Gefährdung des öffentlichen Wohls zu
definieren. Das kann in einer Zeit, wo der Polizei sowieso immer mehr
bedenkliche Kompetenzen gegeben werden sollen, niemand wirklich wollen --
außer vielleicht genau jene Leute, die da jetzt oben auf dem
Deserteursdenkmal gestanden sind.
*Bernhard Redl*

***

Kasten:

> Protest des KZ-Verbands

Trotz der Möglichkeit die Kundgebung zu untersagen, hat es die
Bundespolizeidirektion Wien heute zugelassen, dass das Andenken an die Opfer
der NS-Militärjustiz heute mit Füßen getreten wurde. Im wahrsten Sinne des
Wortes. Die Aussage, dass hier kein Gesetzesverstoss vorliegt mag schon
stimmen. Eine Möglichkeit diese Kundgebung zu untersagen wäre ein Leichtes
gewesen.

1. gab es eine Anzeige für eine Versammlung des KZ-Verbandes Wien genau für
diese Zeit und diesen Ort, eben mit dem Hintergrund, dass das Denkmal für
die Opfer der NS-Militärjustiz ein Mahnmal ist, von uns und den anderen
Opferverbänden, sowie zahlreichen weiteren Organisation hart erkämpft, und
genau von Menschen mit dem Gedankengut dieser Veranstaltung über Jahre
hinweg verhindert wurde.

2. war im Vorfeld bereits bekannt, bei wem es sich bei der Demo der
"besorgten Bürger_innen" handelt, sollte hier seitens der Polizei
Schulungsbedarf bestehen, verweisen wir gerne auf die Expertisen des DÖW
sowie von "Stoppt die Rechten".

3. und abschließend möchten wir jetzt schon darauf hinweisen, dass es im
Jänner 2016 -- rund um die Hofburg -- wieder große Platzverbote für
Antifaschist_innen geben wird. Unsere Proteste gegen Ideologien, welche
längst der Geschichte angehören sollten, werden nicht zugelassen. Eine
Gruppierung die in ihrer Abschlussrede zur Bewaffnung der Bevölkerung
aufruft darf ungehindert das Mahnmal schänden. Sehr geehrte
Verantwortliche -- wehrtet den Anfängen! Nie wieder Faschismus, nie wieder
Krieg!
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