**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 4. November 2015; 15:23
**********************************************************
Zeitgeschichte:
> ÖGB verabschiedet sich von Putschlüge
Heuer jährte sich der Oktoberstreik von 1950 zum 65. Mal. 500.000
ArbeiterInnen streikten damals gegen den vom ÖGB und AK akzeptierten 4.
Lohn-Preis-Pakt der Regierung. Er sah die drastische Erhöhung für
Grundnahrungsmittel, Strom und öffentlichen Verkehr vor, der eine nur weit
geringere Erhöhung der Löhne entgegenstand. Doch die Niederschlagung dieses
Streiks fand auch mit Hilfe des ÖGBs und speziell des SPÖ-Gewerkschafters
Franz Olah und seinen Schlägertrupps statt. Dargestellt waren die Ereignisse
in der Folge auch vom ÖGB als komunistischer Putschversuch worden.
Einer Aussendung von Josef Stingl, GLB-Vertreter im ÖGB-Bundesvorstand,
zufolge habe sich der ÖGB nun endlich der ÖGB von der Putschlüge
verabschiedet und die damals ausgeschlossenen KollegInnen rehabilitiert.
Allerdings muß man sich da tatsächlich auf den GLB berufen, da der
diesbezügliche Bundesvorstands-Beschluß zwar offiziell, aber nicht sehr
offiziell ist. Stingl schreibt: "Es wäre nicht der ÖGB, wenn diese
Entscheidung klar und deutlich ausgefallen wäre: Die Ausschlüsse wurden
weder für nichtig erklärt noch zurückgenommen, sondern festgehalten, dass
die ausgeschlossenen Gewerkschaftsmitglieder nach heutigem Wissensstand
nicht auszuschließen gewesen wären. Übrigens, der einstimmige Beschluss des
ÖGB-Bundesvorstandes war der Gewerkschaftsführung weder eine
Pressemitteilung, noch einer Veröffentlichung auf der ÖGB-Homepage wert.
Aber im Archiv, da wird er zu finden sein!"
Link:
http://www.kpoe.at/home/anzeige/datum/2015/11/02/oegb-verbannt-putschluege.html
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW