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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 16. September 2015; 22:08
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Presseschau II/Recht:
> Nichtausbeuterische Schlepperei straffrei
"Wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch
einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs mit
dem Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes
Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren zu bestrafen." So steht es im ersten Absatz des §114
Fremdenpolizeigesetz. Das kann man so oder so verstehen -- denn danach kann
es auch ein rechtmäßiges Entgelt geben. So sieht das zumindest der OGH in
einem -- wie das der "Kurier" nennt -- "kaum beachteten Grundsatzurteil".
Der Oberste Gerichtshof hatte folgenden Fall zu beurteilen: "Ein Italiener
hatte bei zwei Fahrten fünf libanesische und neun syrische Staatsangehörige
von Italien über Österreich nach Deutschland transportiert. Die Geschleppten
hatten dem Chauffeur dafür insgesamt 2000 Euro gezahlt. Der Schlepper wurde
im Landesgericht Innsbruck zunächst verurteilt, das Höchstgericht verlangte
aber einen neuen Prozess: 'Das Erhalten eines adäquaten Fuhrlohns für
Transportdienste stellt auch hier keine unrechtmäßige Bereicherung dar',
befand der OGH. Das Erstgericht müsse dem eingehobenen Entgelt die Höhe des
angemessenen Fuhrlohns gegenüberstellen. Nur wenn daraus 'eine Überzahlung
resultiert, kann man von einem auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten
Vorsatz ausgehen'. Das Gericht konnte keine Überzahlung feststellen und
sprach den auch wegen Gewerbsmäßigkeit und als Mitglied einer kriminellen
Vereinigung angeklagten Italiener von allen Punkten frei."
Soweit die Zusammenfassung durch den Kurier. Wenn also jetzt von
Schlepperkriminalität die Rede ist, dann muß man klar unterscheiden, daß es
eben auch nicht-kriminelle Schlepper gibt. Mit anderen Worten: Die
Kriminalisierung von Leuten, die kaum mehr als ein Taxientgelt oder
überhaupt nur Benzingeld verlangen -- wie noch im Wiener Neustädter
"Schlepperprozeß" letztes Jahr --, sollte nun nicht mehr möglich sein.
http://kurier.at/chronik/oesterreich/150.070.183
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> Potentiell lebenslänglich
Die "Kleine Zeitung" berichtet von einem EGMR-Urteil gegen Österreich: Der
Europäische Menschenrechtsgerichtshof kritisierte die Unterbringungs- und
Anhaltungspraxis Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher. In Berufung
auf Rechtsanwalt Helmut Graupner, der einen Insassen vor dem Gerichtshof
vertreten hatte, sei die Kritik im Detail so zu verstehen: "Der EGMR übte
... in mehreren Punkten Kritik am österreichischen System des
Maßnahmenvollzugs. Unter anderem wurde bemängelt, dass immer mehr
Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer
Vergehen erfolgen und das Prinzip 'Therapie statt Strafe' faktisch in sein
Gegenteil verkehrt werde. Der 'Etikettenschwindel' der Einstufung von
Straftätern als geistig abnorm diene dazu, die restriktiven gesetzlichen
Anforderungen an die Unterbringung als gefährliche Rückfalltäter zu umgehen
und potenziell lebenslänglich einzuweisen."
Anwalt Graupner wies außerdem darauf hin, dass die von Justizminister
Wolfgang Brandstetter eingesetzte Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug in ihrem im
Jänner präsentierten Bericht festhält, dass zumindest vier von fünf Personen
zu Unrecht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen
würden.
In dem von Graupner vertretenen konkreten Fall ging es allerdings um
Fristversäumnisse der Behörden und Gerichte: Die zuständigen Stellen sind
nach einem OGH-Entscheid verpflichtet, einmal jährlich die Zulässigkeit
einer weitere Anhaltung zu überprüfen -- und ein Jahr kann in Österreich
auch schon mal auf 16 Monate gestreckt werden. Man läßt sich halt Zeit mit
solchen Überprüfungen. Zu viel Zeit, wie der EGMR nun festhielt.
http://kleinezeitung.at/k/chronik/oesterreich/4818390/
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Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Berichte auf die
Online-Ausgaben der zitierten Medien. Zeitungsleser: -br-
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