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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 2. September 2015; 02:35
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  Arbeit: 
> Bundesgärten: Wozu Hilfsarbeiten bezahlen?
  
  "Gärtnern Sie mit uns!" Mit diesem Aufruf wendet sich der Verein "Schatzhaus 
  
  Österreich" an die Bevölkerung. Wer immer schon gerne im Garten gearbeitet 
  habe, sei eingeladen, dies doch in den Bundesgärten zu tun. Man suche 
  "freiwillige Helferinnen und Helfer für die Wiener Bundesgärten Schlosspark 
  
  Schönbrunn, Belvederegarten, Augarten, Burggarten und Volksgarten sowie für 
  
  die Tiroler Gärten Hofgarten und Schlosspark Ambras in Innsbruck. Helfen Sie 
  
  für einige Stunden im Monat mit, dieses Kulturgut zu hegen und zu pflegen. 
  und erleben Sie gemeinsam lustvolles 'Garteln' in einem Team 
  Gleichgesinnter -- unter Anleitung von Profis in einem historisch einmaligen 
  
  Ambiente!"
  
  Wenn man genauer hinschaut, stellt sich heraus, daß es sich um eine Aktion 
  des Landwirtschaftsministeriums handelt, dem die Betreuung der touristisch 
  so wertvollen Feudalanlagen einfach zu teuer geworden ist. Wozu Arbeiter 
  bezahlen, wenn man diese Aufgaben doch auch an einen gemeinnützigen Verein 
  auslagern kann, der dann Freiwillige rekrutieren kann, die das genauso 
  machen? Und da herrscht dann ein strenges Regime -- unter "Bedingungen" ist 
  
  auf der Homepage des Vereins Folgendes zu lesen:
  
  "Voraussetzungen sind Liebe zu Pflanzen und Respekt gegenüber historischen 
  Gärten, Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Verständnis, Lust aufs 'Garteln' 
  sowie ein gewisses Maß an körperlicher Belastbarkeit. ...
  
  - Mindestalter: 18 Jahre und aufrechte Sozialversicherung
  
  - Mindestverpflichtung zur freiwilligen Mitarbeit: 1/2 Jahr 1 Mal pro Woche 
  
  (3 Stunden) oder zu einem Schwerpunktprojekt für zumindest eine ganze Woche 
  
  (6 Stunden pro Tag)
  
  - Mindesteinsatz: 12 Stunden pro Monat
  
  - Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer führen nur Tätigkeiten 
  
  aus, die von den MitarbeiterInnen der Bundesgärten bestimmt und kontrolliert 
  
  werden. Eigenständiges Gärtnern ist nicht erlaubt
  
  - Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer tragen feste Schuhe und 
  
  sorgen selbst für Sonnenschutz (Hüte, Kappen) und Handschuhe.
  
  - Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer weisen sich während 
  ihrer gärtnerischen Tätigkeit in den Bundesgärten aus, indem sie eine 
  bereitgestellte Schürze mit dem Emblem 'Schatzhaus Österreich' tragen."
  
  Die Arbeit (nicht nur gärtnerisch, sondern auch: Wege säubern, Laub 
  wegräumen, Wasserbecken säubern) wird nicht nur nicht bezahlt, sondern man 
  darf da auch nur mitmachen, wenn man Vereinsmitglied ist und seinen 
  Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
  -br-
  
  Anmerkung: Die akin sammelt die frechsten Versuche, lohnlose Arbeitsangebote 
  
  als ehrenamtliches Engagement zu verkaufen. Wer andere so schöne 
  Praktika-Angebote findet, leite sie doch bitte weiter an: 
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