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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 1. Juli 2015; 18:59
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Recht:
> Ohne Arbeitspapiere heißt nicht ohne Rechte
Spitalsrechnung von 43.000 Euro -- ein unangemeldeter Arbeiter bekam Recht 
vor dem Arbeits- und Sozialgericht
Herr R. arbeitete einige Wochen für eine niederösterreichische 
Autohandelsfirma. Nach einem schweren Arbeitsunfall rief sein Arbeitgeber 
nicht die Rettung. Stattdessen beauftragte er einen anderen Arbeiter damit, 
Herrn R. umzuziehen und mit seinem Privatauto ins Krankenhaus zu bringen. Es 
sollte nicht wie ein Arbeitsunfall aussehen.
Herrn R. mußten zwei Zehen amputiert werden. Erst im Krankenhaus erfuhr er, 
dass er nicht krankenversichert war und erhielt später eine Spitalsrechnung 
von 43.000 Euro. Herr R. arbeitete ohne es zu wissen ohne gültige 
Arbeitspapiere. Sein Arbeitgeber hatte für den serbischen Staatsangehörigen 
weder eine Beschäftigungsbewilligung beantragt noch ihn bei der 
Sozialversicherung angemeldet. Auch einen Großteil seines Lohns blieb er ihm 
schuldig.
R. wandte sich daraufhin an das Arbeits- und Sozialgericht -- mit Erfolg. 
Rückwirkend musste der Arbeitgeber R. krankenversichern und die 
Spitalsrechnung wurde von der Gebietskrankenkasse übernommen. Außerdem 
konnte R. arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche von rund 14.500 Euro 
durchsetzen.
Unterstützt hat ihn bei der Klage die "Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen 
Unterstützung undokumentiert Arbeitender" (UNDOK). Der UNDOK-Verband ist 
eine Kooperation des ÖGB mit der AK Wien, der ÖH, NGOs, 
MigrantInnenorganisationen und basisgewerkschaftlichen AktivistInnen. Die 
Stelle existiert jetzt seit einem Jahr und hatte bisher 144 Fälle von 
undokumentierten ArbeitnehmerInnen zu betreuen, wie sie jetzt in einer 
Aussendung bekanntgab.
(Aussendung UNDOK/bearb.)
Kontakt: ÖGB (Catamaran), Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Tel.: 
01-53444-39040, office{AT}undok.at, http://www.undok.at
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> Kein Staatsschutzgesetz vor dem Sommer
Das Polizeistaatsschutzgesetz wird aller Voraussicht nach nicht vor dem 
Sommer beschlossen. Am 30.Juni ging es zwar durch den Ministerrat, aber für 
eine Beschlußfassung im Plenum des Nationalrats am 7.Juli wird es sich nicht 
mehr ausgehen -- offensichtlich spielt der SPÖ-Klub momentan nicht so 
schnell mit. Ob da aber noch etwas geändert wird, bevor es im Herbst 
beschlossen werden könnte, bleibt abzuwarten.
Kritiker befürchten das Gesetz könnte aus dem Bundesamt und den neun 
Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (also der 
Stapo) "zehn neue Geheimdienste" machen, wie der "AK Vorrat" das nennt. 
Dieser sammelt indes unter https://www.staatsschutz.at/ weiter 
Unterschriften gegen das Gesetz.
(akin)
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