**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 3. Juni 2015; 17:04
**********************************************************

BRD/Polizei:

> Hausdurchsuchung in Frankfurt wegen Blockupy 18M

Information der Blockupy AG Antirepression

Am 21.Mai hat die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen nach den
Blockupy-Aktionen gegen die EZB-Eröffnung am 18. März die Wohnung und das
Studentenzimmer eines Genossen in Frankfurt durchsucht. Die Durchsuchung
stand im Zusammenhang mit einer laufenden Internet- und Presse-Fahndung, mit
der die Polizei seit einiger Zeit nach einem Aktivisten sucht und öffentlich
zu Denunziation aufruft. Dem Gesuchten wird vorgeworfen, am 18.3. in eine
Auseinandersetzung mit der Polizei in der Uhlandstraße beim Versuch einen
Festgenommen zu befreien, verwickelt gewesen zu sein. Dabei sei einem
Polizisten in die Wade getreten worden.

Bei dem Frankfurter Genossen suchten die Beamt*innen aus diesem Grund nach
auffälligen Kleidungsstücken, Schuhen und einer Tasche, wurden aber nicht
fündig. Die Durchsuchungsaktion wurde vom Frankfurter Staatsschutz ("K41")
geleitet und mit Hilfe eines Überfallkommandos durchgeführt. Am frühen
Morgen wurde zunächst die WG des Betroffenen durchsucht. Später drangen die
Beamt*innen außerdem in dessen Studentenzimmer an der Frankfurter "Akademie
der Arbeit" ein und nahmen ihn dort fest. Er wurde ins Polizeipräsidium
gebracht, erkennungsdienstlich behandelt und am selben Tag wieder
freigelassen.

Offensichtlich ist die Beschuldigung des Akivisten Ergebnis der
polizeilichen Aufforderung zur Denunziation. Im Durchsuchungsbeschluss sind
auch keine Fakten genannt, die die Durchsuchung begründen. Tatsächlich war
der Betroffene während des vorgeworfenen Vorfalls gar nicht in Frankfurt.

Bei der Durchsuchung handelt es sich um die völlig willkürliche
Kriminalisierung eines gewerkschaftlich aktiven Genossen, die jeglicher
Grundlage entbehrt. Vielmehr zeigt die Polizeiaktion, dass nach dem 18. März
bereits vage Verdächtigungen reichen, um beim Amtsgericht Frankfurt einen
Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. (gek.)

Weitere Infos:
http://www.notroika.org/antirepression
http://www.notroika.org/freefede
http://www.ea-frankfurt.org/



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW