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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. Mai 2015; 16:31
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Polizei/Recht:
> PStSG - Ein ganz normaler Geheimdienst
Am 12.Mai endete die Begutachtungfrist für das neue
Polizei-Staatschutz-Gesetz (PStSG). Viele der Stellungnahmen dazu sind alles
andere als voll des Lobs. Selbst ansonsten nicht so polizeikritische
Institutionen wie die Richtervereinigung und die Bundesvertretung der
Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sprechen
von "Schnellschusslegistik" und mangelnder Rechtmäßigkeitskontrolle. Hier
die Zusammenfassung der Stellungnahme des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung:
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Vor etwas mehr als einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie
für die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Kurz darauf wurde
die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten in Österreich
abgeschafft. Die Arbeit des akVorrat, der maßgeblich an dieser Entwicklung
beteiligt war, ist damit noch nicht beendet. Denn unablässig macht die
Politik neue Vorschläge, die angeblich zur Terrorismusbekämpfung dienen
sollen, im Kern aber massive und absolut unverhältnismäßige Eingriffe in die
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen.
In seiner Stellungnahme zum geplanten Staatsschutzgesetz kommt der akVorrat
zum Schluss, dass die im Gesetz vorgesehenen Regelungen den Weg in Richtung
"Feindrechtsstaat" ebnen, in dem ein Inlandsgeheimdienst mit bezahlten
Spitzeln arbeitet, in dem schon ein vermuteter "verfassungsgefährdender
Angriff" zu weitreichenden Ermittlungsbefugnissen führt und in dem die
Abschätzung der Folgen für Gesellschaft und Demokratie gänzlich fehlt. Zudem
weist der Rechtsschutz enorme Mängel auf: Im Entwurf ist für diesen Bereich
nur eine Planstelle im Innenministerium vorgesehen, der noch dazu die
Akteneinsicht verwehrt werden kann, wenn die Behörde eine "Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit" als Argument anführt. In welchem Fall diese
"Gefährdung" jedoch vorliegt, kann die Behörde selbst beurteilen. Das heißt,
sie selbst bestimmt, wo sie sich kontrollieren lässt. Eine unabhängige
(parlamentarische) Kontrolle sucht man im Entwurf des Innenministeriums
vergebens.
Staatsschutz statt Verfassungsschutz
Der Staat wird im Gesetztesentwurf ausschließlich institutionell - als
Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen - verstanden. Der Schutz der
Verfassung sowie der Grundrechte der Bevölkerung sind nicht mehr Teil des
Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Verfassungschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT).
Erweiterterte Gefahrenforschung
Der Begriff des "verfassungsgefährdenden Angriffs" hat in dem Vorschlag
zentrale Bedeutung. Er bestimmt die Handlungspielräume und Kompetenzen der
"Staatsschutzorgane". Abgesehen von einer äußerst unscharfen Definition, was
darunter zu verstehen ist, können Behörden schon bei "wahrscheinlichen
verfassungsgefährdenden Angriffen" mit allen Befugnissen einer "erweiterten
Gefahrenforschung" aktiv werden. So würde es den Behörden ermöglicht,
Informationen "aus allen verfügbaren Quellen ( . ) insbesondere durch
Zugriff etwa auf im Internet öffentlich zugängliche Daten" zu erheben, wenn
eine Person "wahrscheinlich" an einer Demo gegen den Akademikerball
teilnehmen möchte. Im Klartext: Wer sich "wahrscheinlich" an der
Verhinderung oder Störung einer Versammlung wie diesem Ball beteiligen will,
muss bereits eine systematische Überwachung durch das bvt befürchten noch
bevor er/sie überhaupt auf die Demo geht.
Zahlreiche technische Überwachungsmöglichkeiten
Der Einsatz von Peilsendern und IMSI-Catchern (Anm.: Handyortungs- und
abhörgeräte) soll zulässig sein, "wenn die Observation sonst aussichtslos
oder erheblich erschwert wäre". Die Zeiträume für derartige besondere
Ermittlungsbefugnisse sollen erhöht werden. Nach der alten Rechtsordnung der
Strafprozeßordnung (STPO) sind es drei Monate unter der Voraussetzung einer
richterlichen Anordnung. Nach der neuen Rechtsordnung des PStSG gelten sogar
sechs Monate, und es reicht lediglich das Okay des Rechtschutzbeauftragten
im Innenministerium für eine Oberservation. Ebenso fällt der Rechtsschutz
beim Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen, bei der Auswertung von
Reisebewegungen (PNR, Fluggastdatensätze) sowie Auskünften über Verkehrs-
und Inhaltsdaten aus dem Internet weg.
Polizei und Nachrichtendienst in einer Behörde
Durch den extrem breitgefassten Straftatbestand des "verfassungsgefährdenden
Angriffs" und die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse auf die "Bewertung
der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung" entsteht eine Polizeibehörde mit
den Befugnissen eines Nachrichtendienstes. Damit wird das Legalitäts- und
Opportunitätsprinzip durchbrochen. Das BVT und - noch schlimmer - die
Landesämter werden damit zu unkontrollierbaren Behörden mit Beamten, die in
ihrem Dienstalltag fast keinen Grenzen unterliegen und sich vor niemandem
rechtfertigen müssen. Der nächste Polizeiskandal im BVT ist vorprogrammiert.
Missbrauchspotenzial durch Doppelgleisigkeiten
Das Bundesamt und die Landesämter sollen nach wie vor Sicherheitsbehörden
sein, für die das strengere Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in besonderen
Fällen das PStSG gilt. Ein und dieselbe Behörde kann damit auf Basis
unterschiedlicher Gesetzesmaterien handeln. Das heißt, ein Beamter kann es
sich aussuchen, ob er eine Richtergenehmigung einholt, um
Telekommunikationsdaten von einem Internetprovider zu fordern, oder nicht.
Sobald beispielsweise eine "religiöse oder weltanschauliche Motivation" bei
einer Straftat angenommen wird, kann der Rechtsschutz ausgehebelt werden.
Weitreichende Möglichkeiten zur Datenerhebung und -verarbeitung
Die Sammlung personenbezogener Daten von Verdächtigen sowie deren
Kontaktpersonen ist zukünftig schon zur "Bewertung der Wahrscheinlichkeit
einer Gefährdung" erlaubt, das heißt, einen konkreten Verdacht braucht es
explizit nicht. Damit kann das gesamte Internetnutzungsverhalten einer
Zielperson gesammelt und ausgewertet werden. Die meisten Befugnisse zur
(verdeckten) Ermittlung sind also nicht mehr an konkrete Straftaten oder
Verdachtslagen geknüpft. Es reicht schon aus, wenn Behörden ein abstraktes
Risikoszenario analysieren wollen. Diese umfassende Datensammlung über
potenziell jeden von uns darf fünf Jahre lang gespeichert werden und nach
drei Jahren wird nicht einmal mehr aufgezeichnet, wer auf diese Daten
zugreift.
Bezahlte Spitzel
Äußerst problematisch ist die Legalisierung bezahlter V-Leute ohne
richterliche Kontrolle. Der Gesetzesentwurf zeigt hier wenig Sensibilität
gegenüber Problemen, wie etwa der Tatprovokation, und zieht keine Lehren aus
dem enormen Skandal um die NSU-Morde in Deutschland.
(Aussendung AKVorrat, gek & bearb.)
Auf AVAAZ gibt es eine Petition gegen das PStSG:
https://secure.avaaz.org/de/petition/Innenministerin_Johanna_MiklLeitner_Stoppen_wir_das_Staatsschutzgesetz_ein_klares_NEIN_zum_Spitzelstaat
Kurz: http://tinyurl.com/akin13MILEI
Update 27.5.:
Mittlerweile sammelt der AKVorrat auch selbst: http://staatsschutz.at/
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