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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Mai 2015; 16:58
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Justiz:
> Schadenersatzklage Tierschutzprozess: OLG hebt Verjährungsurteil auf
Der Tierschutzprozess ist nun bereits Geschichte, doch die Nachwehen
beschäftigen noch immer die Gerichte. Um trotz seines kompletten Freispruchs
wegen erwiesener Unschuld nicht auf seinen Euro 600.000 Verteidigungskosten
sitzen zu bleiben, klagte der ehemalige Angeklagte Martin Balluch, Obmann
des Vereisn gegen Tierfabriken (VGT) die Republik Österreich 2013 auf dem
Weg der Amtshaftung. Die Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen
wies diese Klage jedoch wegen Verjährung zurück.
Die dagegen eingebrachte Berufung erwies sich als erfolgreich, Das Wiener
Oberlandesgericht (OLG) stellte jetzt fest, dass keine Verjährung
eingetreten und deshalb das Verfahren zu wiederholen sei. Auch die
Kommentare der Erstrichterin in ihrem Urteil, dass das Zurückhalten der
Spitzelberichte gerechtfertigt gewesen sei, wies das OLG zurück. Ebenso
wurde deren Vorgehen, die Rechtshilfe für die Gerichtskosten des VGT-Obmanns
zu halbieren, rückgängig gemacht. Bis auf einen Selbstbehalt von Euro 3000
dürften dem Kläger keine weiteren Gerichtskosten aufgebürdet werden. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig, die Republik Österreich könnte noch vor dem
Obersten Gerichtshof berufen.
(Aussendung VGT/gek.)
Mehr dazu unter:
http://www.martinballuch.com
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