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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 18. März 2015; 16:53
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Wer a Goed hat:
> Spitzen Steuer!
Die größte Steuerreform aller Zeiten ist also großkoalitionär beschlossen. 
Da wird vielleicht noch ein bisserl gefeilt werden, aber grosso modo soll 
das durch den Nationalrat. Mit dabei bei dieser GröStaZ ist auch eine 
Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 55% für Einkommensmillionäre. 
Großartig, das heißt jetzt also: Von Einkommen über einer Million jährlich 
gehen 550.000 Euro an den Fiskus? Nein, das heißt es nicht, denn schon 
bisher ist die tatsächliche Abgabenquote weit vom angeblichen 
Spitzensteuersatz entfernt, wie jüngst der BEIGEWUM auf seiner Homepage 
vorrechnete:
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Immer wieder in der Kritik steht die hohe Lohn- und Einkommenssteuer - sie 
treffen mit dem Grenzsteuersatz von 50% die leistungswillige Mittelschicht. 
Doch tatsächlich ist die breite Masse vom 50prozentigen Grenzsteuersatz 
keineswegs betroffen:
Der Grenzsteuersatz gilt nur für Einkommensteile über dem Schwellenwert von 
60.000 Euro Bemessungsgrundlage (Bruttoeinkommen abzüglich 
Sozialversicherungsbeiträge). Verdient beispielsweise jemand 100.000 Euro 
brutto im Jahr, so zahlt er oder sie für die ersten 11.000 Euro keine 
Steuern, für den Betrag zwischen 11.000 und 25.000 Euro bezahlt er oder sie 
36,5%, für das Einkommen zwischen 25.000 und 60.000 Euro 42,2% und nur für 
das Einkommen über 60.000 Euro den Steuersatz von 50%. Dieser höchste 
Grenzsteuersatz betrifft allerdings nur 3% der unselbständigen Beschäftigten 
in Österreich, denn mehr erreichen ein solch hohes Einkommen nicht. 
Berücksichtigt man auch noch die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. 
Monatsgehalts, so ergibt sich für den oben angeführten Fall eines 
Jahreseinkommens von 100.000 Euro ein durchschnittlicher Steuersatz von 
28,5%. Dieser liegt somit deutlich unter dem Spitzensteuersatz - selbst bei 
diesem durchaus hohen Einkommen.
Sozialversicherung drückt Abgaben für Reiche
Vergessen wird beim Verweis auf die hohe Steuerlast der 
Hocheinkommensbezieher meist, dass Sozialversicherungsbeiträge zu leisten 
sind. Berücksichtigt man diese, verschiebt sich das Bild der relativen 
Abgabenlast, da Sozialversicherungsbeiträge bereits ab der 
Geringfügigkeitsgrenze von etwa 400 Euro zu leisten sind. Darüber hinaus ist 
der zu entrichtende Abgabensatz unabhängig von der Einkommenshöhe und nach 
oben mit dem Betrag von 4.530 Euro pro Monat gedeckelt. Daraus ergibt sich, 
dass auch jene ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine 
Einkommenssteuern zahlen, Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe 
bezahlen. Bei diesen viel zitierten 40% aller unselbständig Erwerbstätigen 
handelt es sich v.a. um Menschen in Niedriglohnsektoren wie dem Handel oder 
der Pflege, Teilzeitbeschäftigte oder andere ArbeitnehmerInnen in prekären 
Formen der Erwerbstätigkeit.
Berücksichtigt man darüber hinaus die indirekten Steuern, dann zeigt sich, 
dass unselbständig erwerbstätige Haushalte, egal welcher Einkommensklasse 
sie angehören, in Relation zu ihrem Einkommen annähernd gleich viel an 
Steuern und Abgaben bezahlen.
Personen, die niedrige Einkommen beziehen, wenden einen größeren Anteil 
ihres Einkommens für indirekte Steuern (z.B. Umsatzsteuer) und 
Sozialversicherungsbeiträge auf, wohingegen Personen mit hohen Einkommen 
einen größeren Anteil ihres Einkommens für Lohnsteuer bezahlen. Aber alle 
tragen mit rund 40% ihres Einkommens zur Staatsfinanzierung bei - das 
Abgabensystem wirkt demnach nicht progressiv, sondern vielmehr proportional. 
(1)
Nachbemerkung
Bleibt noch zu sagen, daß natürlich bei der jetzigen Steuerreform, bei der 
alle Zwischenstufen abgesenkt werden, vor allem gerade die hohen Einkommen 
begünstigt werden, weil für diese ja die selben Abstufungen gelten. Nur über 
das, was über eine Million geht, müssen 5% mehr gezahlt werden -- in den 
meisten Fällen bleibt damit wohl gerade den Spitzenverdienern mehr "Geld im 
Börsel" als dem viel zitierten Mittelstand.
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(1) Quelle:
http://www.beigewum.at/2015/02/mythos-%E2%80%9Ereiche-zahlen-die-meisten-steuern%E2%80%9C/
Der Text ist eine gekürzte Version eines Beitrags aus dem aktuellen Buch 
"Mythen des Reichtums. Warum Ungleichheit unsere Gesellschaft gefährdet". 
Dieses wurde vom BEIGEWUM (Beirat für gesellschafts-, wirtschafts- und 
umweltpolitische Alternativen), Attac und der Armutskonferenz herausgegeben. 
Mehr zum Buch unter:
http://www.besserewelt.at/mythen-reichtums
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