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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. Februar 2015; 07:44
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Leserbriefe:

> Mind the gap

"Mind the gap" ("Beachten Sie die Kluft") - diese Aufschrift, zigmal in
jeder U-Bahn-Station, hat mich bei meinem ersten Besuch in London am meisten
beeindruckt. (1)

Sehen Sie die Kluft zwischen der Minderheit der Superreichen, die jedes Jahr
beim Operball schamlos ihren Reichtum zur Schau stellt und "dem Mann / der
Frau von der Straße", den ArbeiterInnen, PensionistInnen usw., und ganz
besonders den prekär Beschäftigten, StudentInnen, alleinerziehenden Müttern
/ Vätern, den Arbeitslosen, Obdachlosen, MigrantInnen, Flüchtlingen usw.
Österreich ist eine Klassengesellschaft. Wir brauchen wirkliche Umverteilung
von Oben nach Unten - damit die große Kluft kleiner wird. Sollte man/frau
noch Zweifel haben, der Opernball zeigt, wie dringend notwendig ein Mehr an
Gerechtigkeit auch in Österreich ist.
*Alois Reisenbichler*

(1) Anm. akin: An sich ein Sicherheitshinweis am Bahnsteig, wird im
englischsprachigen Bereich aber häufig politisch konnotiert,
http://de.wikipedia.org/wiki/Mind_the_gap

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> "Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit"

Aus dem Artikel von B. Redl "Und es geht doch um Blasphemie Säkularisierung
dauert im österreichischen Recht" hab ich einiges gelernt.

Meines Erachtens sollte der §189 "Störung einer Religionsausübung" bleiben,
der §188 StGB aber ersatzlos gestrichen werden. Betreffend "Glaubenslehre"
würde es sich um ein Meinungs-Delikt mit 3 Ebenen handeln : --> 1.
Lehre, --> 2. Herabwürdigung, --> 3. Eignung, "berechtigtes" Ärgernis zu
erregen. Abgesehen davon, dass Art. 17 des Staatsgrundgesetzes 1867 über die
allgemeinen Rechte der Staatsbürger lautet: "Die Wissenschaft und ihre Lehre
ist frei." Art. 2 "Gleichheitsgebot" und Art. 14 "Die volle Glaubens- und
Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet" (ebendort), würde es sich bei
den entsprechenden Sachverhalten um "Überzeugungs-" und nicht "Trieb- oder
Vermögens-Delikte" handeln.

Ich denke, Parteien- oder Presse-Verbote haben sich - historisch
betrachtet - kaum als "nachhaltig" bewährt... Bei einer Veranstaltung der
Evang. Akademie Wien (Pädagogischer Salon: Perspektiven von Bildung und
Religion für gebildete und bildungsferne Verächter und Anhänger der
Religion) am 20. Jänner hab ich unter tlw. Zitierung des
Gesetzeswortlautes - für die Streichung des §188 [nicht des §189!] StGB
plädiert und gemeint, wie müsste es um die jeweiligen "Glaubenslehren"
bestellt sein, wenn sie staatlichen Strafgesetz-Schutzes bedürften...
*Georg Becker*

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Anm.: Die Leserbriefe wurden gekürzt.



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