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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 14. Jänner 2015; 15:47
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Ganz rechts/Medien/Glosse:

> WKR-Ball-Proteste: Nächster Kriminalisierungsversuch

In der Ausgabe des "Standard" vom 29.Dezember gab es eine Meldung (1), die
mich sehr erschreckt hat: Es handelt sich um den Versuch eines Vertreters
der F, die Proteste gegen den Burschenschafterball zu kriminalisieren. Seit
wann wären friedliche Blockaden als politische Kundgebung kriminell? Darf
nur die Polizei die Bevölkerung mit Blockaden belästigen, wie zuletzt als
über tausend Beamten große Teile der Leopoldstadt abgesperrt hatten, um etwa
30 Leute aus einem Haus zu entfernen?

Es war außerdem auch ein perfider Versuch. tausende Antifaschisten als
potentiell gewalttätig zu denunzieren. Auch im Vorjahr waren es sicher
weniger als 7% der Demonstrationsteilnehmer, die gewalttätig gegen SACHEN
vorgingen. Bei jedem größeren Fussball-Event sind es mehr! Ist der Polizei
ein einziger Fall bekannt, wo Teilnehmer bzw. Sympathisanten dieser
Veranstaltung der äußersten Rechten an Leib und Leben Schäden erlitten
hätten? Im Gegensatz zum Sozialdemokraten Albrecht Konecny, der vor fast 2
Jahren tätlich angegriffen wurde.

So lobenswert die Bemühungen um eine wirksamere Demokratie sind, als
Bürgerin frage ich mich doch: "Wer regiert diese Stadt wirklich?". Immerhin
gibt es einen einstimmigen Beschluss der Wiener Landesregierung, dass dieser
Ball, der als Treffpunkt der einschlägigen Szene von ganz Europa gilt, in
Wien nicht erwünscht sei." Welche Geltung hat diese Stellungnahme der Wiener
Volksvertretung?

Wenn so repräsentative Räumlichkeiten dieses Landes nur nach rein
kaufmännischen Gesichtspunkten vermietet werden, könnte nicht das ganze Land
als käuflich betrachtet werden?
*Dora Schimanko*


1) Zitat: "Wegen der Blockadeaufrufe hat der verantwortliche Veranstalter
des Balles, FP-Gemeinderat Udo Guggenbichler, gegen einige antifaschistische
Gruppen Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
Der Ballveranstalter will im Vorfeld abgeklärt wissen, ob durch die
Blockadeaufrufe Straftatbestände erfüllt seien."
http://derstandard.at/2000009821979



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