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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Dezember 2014; 14:13
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Glosse:
> EU outet sich in der UNO als Nazi-Versteherin
Am 21. November 2014 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine
Resolution verabschiedet, in der die in etlichen Ländern wieder aufkeimende
Verherrlichung des Nationalsozialismus verurteilt wird. Die USA, Kanada und
die Ukraine stimmten gegen die Resolution, alle EU-Staaten - auch
Österreich - enthielten sich der Stimme; das Abstimmungsverhalten wurde über
den Auswärtigen Dienst der EU gleichgeschaltet. Die österreichische
Regierung verletzt damit gröblich den antifaschistischen Auftrag der
Verfassung und die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs.
Die westlichen Großmächte waren bei dieser UN-Abstimmung weitgehend
isoliert. Eine deutliche Mehrheit von 115 Ländern unterstützte die
Resolution, die von Russland, Venezuela, Bolivien und einer Reihe anderer
Staaten eingebracht worden war. In der Resolution heißt es unter anderem:
"Die UN-Generalversammlung .
. äußert tiefe Besorgnis über jegliche Art der Glorifizierung der
Nazi-Bewegung, von Neonazismus und früheren Mitgliedern der
Waffen-SS-Organisationen, einschließlich der Errichtungen von Denkmälern und
Gedenkstätten und öffentlicher Demonstrationen im Namen der Glorifizierung
der Nazi-Vergangenheit, der Nazi-Bewegung und des Neonazismus, .
.äußert Besorgnis über die wiederkehrenden Versuche, Denkmäler zu entehren
und zu zerstören, die zur Erinnerung an jene errichtet wurden, die gegen den
Nazimus während des 2. Weltkrieges kämpften;
. registriert mit Sorge die wachsende Zahl rassistischer Vorfälle weltweit,
einschließlich der Zunahme von Skinhead-Gruppen, die für viele dieser
Vorfälle verantwortlich sind, ebenso das Wiederaufleben rassistischer und
ausländerfeindlicher Gewalt, die auf Menschen zielt, die nationalen,
ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören.
. ruft zur Verurteilung von jeder Art der Leugnung und des Versuchs zur
Leugnung des Holocaust auf und . ermutigt alle Staaten, Maßnahmen zu
ergreifen - einschließlich gesetzlicher und erzieherischer - um allen Formen
der Holocaustleugnung ein Ende zu bereiten.
... äußert tiefe Sorge über die wachsende Zahl von Abgeordneten
extremistischer politischer Parteien in nationalen und lokalen Parlamenten
in einer Anzahl von Ländern und Regionen, als auch über die Tatsache, dass
in einigen Staaten traditionelle politische Parteien mit diesen Koalitionen
bilden.
. bekräftigt den Artikel 4 der (Antirassimus-)Konvention, entsprechend dem
die Staaten jede Propaganda und alle Organisationen verurteilen, die auf der
Idee oder Theorie der Überlegenheit einer Rasse oder Gruppe von Menschen
einer bestimmten Hautfarbe oder ethnischen Herkunft beruhen; ebenso den
Versuch, Rassismus und ethnische Diskriminierung zu rechtfertigen oder zu
fördern.
.(ruft auf), unmittelbare und positive Maßnahmen zu beschließen, die darauf
ausgerichtet sind, alle Formen der Aufstachelung zu bzw Akte solcher
Diskriminierung zu beseitigen."
Gleichschaltung über den EU-Auswärtigen Dienst
Brüssel und Berlin begründeten die Enthaltung der EU-Staaten damit, dass
u.a. Russland diesen Antrag in die UNO eingebracht hat. Diese Argumentation
ist schäbig. Natürlich kann man über die russische Politik geteilter Meinung
sein, wenn aber ein Land das Recht hat einen solchen Antrag einzubringen,
dann ist es Russland. Immerhin hatte die von Nazi-Deutschland überfallene
Sowjetunion mit über 20 Millionen Toten den höchsten Blutzoll im Kampf gegen
die Nazi-Barbarei zu entrichten.
Diese Argumentation ist zugleich vorgeschoben. Der wirkliche Hintergrund für
die EU-Enthaltung ist, dass die EU und ihre Politik selbst immer mehr zum
Treibhaus für rechtsextreme, antisemitische und neonazistische Strömungen
wird. In vielen EU-Staaten gewinnen rechtsextreme Parteien besorgniserregend
an Gewicht bzw. sind an Regierungen beteiligt. In der Ukraine bedien(t)en
sich EU und USA politischer Kräfte von rechtsaußen (Swoboda, rechter Sektor
ua.), um eine neue willfährige Regierung an die Macht zu putschen, die zum
Abschluss eines Freihandels- und militärischen Kooperationsvertrages mit der
EU bereit war. Für diese Ausdehnung des wirtschaftlichen und geopolitischen
Einflusses nach Osten kollaborierte der Auswärtige Dienst der EU und das
deutsche Außenamt offen mit ukrainischen Kräften, die Nazi-Kollaborateure
wie Stephan Bandera verherrlichen, Massenaufmärsche zum Gedenken an die
Waffen-SS organisieren und Pogrome an AntifaschistInnen verüben.
Im Interesse dieser Großmachtspolitik outet sich das EU-Establishment in der
UNO-Vollversammlung nun als Nazi-Versteher. Über den Auswärtigen Dienst der
EU wurde dafür das Abstimmungsverhalten der EU-Staaten gleichgeschaltet.
Bruch von Verfassung und Völkerrecht
Dass sich die österreichische Regierung bei dieser UN-Abstimmung diesen
Vorgaben aus Brüssel und Berlin angeschlossen hat, ist nicht nur politisch
skandalös, es ist ein offener Bruch der eigenen Verfassung und der
völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Österreich mit dem Staatsvertrag
eingegangen ist. So verpflichtet sich Österreich im Artikel 9 des
Staatsvertrages dazu "aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen
und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen" und "alle
nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu
verhindern". Genau darin besteht der Kerninhalt der UNO-Resolution, dem der
österreichische Vertreter in der UNO die Zustimmung verweigert hat.
Die österreichische Regierung hat damit klar dokumentiert, dass für sie der
EU-Gleichschritt über dem antifaschistischen Verfassungsauftrag der Republik
steht. Die hiesigen Rechtsextremen von der FPÖ, denen der Staatsvertrag und
die antifaschistische Nachkriegsverfassung schon immer verhasst war, können
sich ins Fäustchen lachen.
(Solidarwerkstatt/gek.)
Quelle und Link zur Originalresolution:
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1158&Itemid=1
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