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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Dezember 2014; 14:17
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Ö/Justiz:

> Urteil Strache gegen Linkswende

Die Gruppe "Linkswende" wurde am 25. November in einem Verfahren gegen
FPÖ-Obmann H.C.Strache in erster Instanz verurteilt - zu 1.000 Euro
Entschädigung, Unterlassung und Kostenersatz.

Strache hatte geklagt, weil sein Gesicht auf Demonstrationsschildern neben
dem von Anders Behring Breivik abgelichtet wurde und die Bilder mit dem Text
"Verschiedene Gesichter - derselbe Hass" ergänzt waren. Ebenfalls zu sehen
war ein Hakenkreuz, das in einem Mülleimer geworfen wird. Ursprünglich soll
Strache in diesem zivilrechtlichen Verfahren sogar 46.000 Euro gefordert
haben.

Der zuständige Richter, Stefan Apostol, ließ kein Beweisverfahren zu und
schmetterte sämtliche Beweisanträge von Linkswende und ihres Verteidiger
Johann Galanda ab.

Die Linkswende in einer Aussendung dazu: "Wir sind sprachlos und angesichts
dieser Vorgehensweise auch einigermaßen entsetzt. Denn auch wenn
erstinstanzliche Urteile in ähnlichen Medienprozessen häufig im Sinne der
kritisierten Politiker ausgehen, so durften wir doch erwarten, dass unsere
Argumente - weshalb wir die beiden Personen zusammen abgelichtet haben -
zumindest gehört werden."

Die Linkswende wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und will
dann ihn Berufung gehen.
(akin)

Info: http://www.linkswende.org/
Spendenkonto für den Prozeß: Empfänger: Linkswende, IBAN: AT08 1400 0047
1066 0102, BIC: BAWAATWW, Verwendungszweck: Spende gegen Strache



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