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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 10. Dezember 2014; 14:14
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Moderne Zeiten / Vorletzte Worte

> Betrifft eh nur die Ausländer

Die Schweizer "Kabelaufklärung"

Derzeit befaßt sich der Schweizer Nationalrat mit einem neuen
"Nachrichtendienstgesetz" (NDG). Kommt das Gesetz in der heutigen Form
durch, würde es den Geheimdienst völlig entfesseln: Telefone abhören,
E-Mails mitlesen, Wohnungen verwanzen, per Trojaner in fremde Computer
eindringen, Privatpersonen und Unternehmen zur Auskunft verpflichten - all
das wäre neu oder in viel grösserem Ausmass als bisher erlaubt. Die
wirkungsvollste und massivste geheimdienstliche Überwachungsmassnahme aber
hat bisher noch nicht einmal öffentliche Beachtung gefunden: die sogenannte
Kabelaufklärung.

Die Kabelaufklärung erlaubt es dem Geheimdienst, "grenzüberschreitende
Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen". So steht es im nun zu
debattierenden Gesetz. Das heisst im Klartext, dass der Geheimdienst
sämtliche Datenströme anzapfen können soll, die über das Schweizer
Glasfasernetz ins Ausland fliessen - also auch Inhalte, etwa von Mails oder
Skype-Gesprächen und nicht bloß Metadaten (die nur aussagen, wer mit wem
wann wie lange und von wo aus kommuniziert). Dabei wird im NDG wie auch in
der dazugehörigen Botschaft des Bundesrats so getan, als betreffe die
Kabelaufklärung einzig die "Beschaffung von Informationen über Vorgänge im
Ausland», während die Verwendung der erfassten Daten nicht zulässig ist,
wenn sich «sowohl der Sender als auch der Empfänger in der Schweiz
befinden".

Was spätestens dann nicht mehr zutrifft, wenn jemand in der Schweiz eine
eMail-Adresse eines deutschen Providers wie GMX hat oder eine
US-amerikanische Suchmaschine wie Google benutzt -- denn deren Server stehen
im Ausland.

(aus: WoZ 49/2014 / bearb.)



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