**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. November 2014; 09:38
**********************************************************

Soziales/Recht/Initiativen:

> Die Krankenkasse als Zuchtmeister

Invaliditätspension: Mahnwache und Petition gegen Novelle

Die Regierung hat am 5.November im Parlament ihre Regierungsvorlage zur
Novelle Invaliditätspension eingebracht und zieht trotz zahlreicher
kritischer Stellungnahmen die massiven Verschlechterungen für invalide und
chronisch kranke Menschen durch, verschärft das Sanktionenregime, untergräbt
den Datenschutz und schafft neue Hürden beim Antrag auf Invaliditätspension.

Ging man bisher davon aus, dass die Krankenkasse dazu da ist, die Menschen
im Falle der Krankheit zu unterstützen und frei gewählte Behandlungen bei
ÄrztInnen des eigenen Vertrauens zu ermöglichen, ändert sich das nun gerade
für jene, die am schwächsten sind: Wer statt der angesuchten
Invaliditätspension als angeblich rehabilitationsfähig eingestuft wird, muss
sich seit 1.1.2014 einem "Case Management" bei der Krankenkasse unterziehen
und einen Datenstriptease hinlegen. Dabei werden sogar selbst gewählte
medizinische Behandlungen penibel überwacht. Betroffene berichten schon
bisher über massiven Druck durch Angestellte der Krankenkasse. Diese haben
zumeist keine spezielle Ausbildung als "Case ManagerInnen" und sind auch
keine ÄrztInnen.

Laut Obersten Gerichtshof gelten sogar Zwangsbehandlungen als "zumutbar",
bei denen jeder 5. mit bleibenden Schäden rechnen muss (z.B.
Bandscheibenoperationen). Besonders gefährdet sind auch psychisch Kranke, da
viele Psychopharmaka die Gesundheit massiv gefährden, bei vielen Menschen
aber gar nicht wirken.

Nun soll die Krankenkasse als Zuchtmittel eine sehr weitläufig formulierte
Sanktionsdrohung in die Hand bekommen: "Vereitelt oder verzögert die zu
rehabilitierende Person die im Rahmen des Case Managements vorgesehenen
Abläufe oder Maßnahmen, indem sie ihren Mitwirkungsverpflichtungen
wiederholt nicht nachkommt, so kann der Krankenversicherungsträger verfügen,
dass das Rehabilitationsgeld auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur
Gänze oder teilweise ruht, wenn die versicherte Person vorher auf die Folgen
ihres Verhaltens schriftlich hingewiesen worden ist." (Art.1, Zi.24 der
Novelle betr. §143a Abs.2 ASVG)

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage fassen die Auslöser für die
Bestrafung nicht gefügiger Invalider recht weit: "Ein ,Vereiteln' wird dann
anzunehmen sein, wenn die angeordneten Maßnahmen verhindert, zum Scheitern
gebracht oder zunichtegemacht werden, aber auch, wenn diese zwar angetreten,
deren ungestörter Ablauf dann aber willkürlich beeinträchtigt wird. Ein
"Verzögern" wird dann anzunehmen sein, wenn die angeordneten Maßnahmen durch
die zu rehabilitierende Person hinausgezögert, in ihrem Ablauf oder Fortgang
gehemmt oder verlangsamt werden."

Damit kann jeder Widerstand gegen die eigentlich menschenrechtswidrigen
Zwangsbehandlungen im Keim erstickt werden. Diese Form struktureller Gewalt
kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Gesundung im Rahmen des Möglichen
sein und wird viele Menschen nur weiter in ihrer Gesundheit schaden.

Neue Schikanen

Eine besondere Falle wird bereits bei der Antragstellung eingebaut: Nach dem
hohlen Motto "Rehabilitation vor Pension" gilt der Antrag auf
Invaliditätspension "vorrangig" als Antrag auf Rehabilitation. Wem bei der
"Berufsfindung" für angeblich noch zumutbare Berufe vorgeworfen wird, nicht
ausreichend mitgewirkt zu haben, wird dessen Antrag von Oben herab in einen
Antrag auf bloße Feststellung der Invalidität umgedeutet und der/die
AntragstellerIn erhält von vorneherein weder die Pension noch ein
Rehabilitations- oder Umschulungsgeld. (Art.1 Zi.46 RV betr. §366 Abs.4
ASVG)

Wer einen Antrag stellt, diesen aber nach der ärztlichen Untersuchung zurück
zieht, dessen ärztliches Gutachten wird dann automatisch an das AMS weiter
geleitet, selbst dann, wenn er/sie sich gar nicht mehr als arbeitslos beim
AMS meldet.

Online Petition und Mahnwache

Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" ruft zum Internationalen Tag der
Menschenrechte am 10.12.2014 zu einer Mahnwache von 10 - 13 Uhr vor dem
Sozialministerium (Stubenring 1, 1010 Wien) auf, um gegen die unter Minister
Hundstorfer massiv steigenden Menschenrechtsverletzungen im Sozialbereich zu
protestieren. Dabei soll ganz besonders der steigenden Zahl an Opfern des
nun vollendeten neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangregimes gedacht
werden. Die Aktiven Arbeitslosen rufen Betroffene und Angehörige auf,
Dokumentationen über Menschen, die in ihrer Gesundheit geschädigt oder gar
in den Tod getrieben worden sind zu erstellen und (anonymisiert) weiter zu
geben, damit das angerichtete Leid endlich sichtbar wird.

Die Aktiven Arbeitslosen fordern weiters in einer Online-Petition den
sofortigen Stopp des repressiven Regimes bei der Invaliditätspension und
einen Neustart unter voller Einbeziehung der
Betroffenenselbstorganisationen.

Martin Mair, Aktive Arbeitslose

*

Kontakt: http://aktive-arbeitslose.at/

Online-Petition: https://www.bit.ly/invaliditaetspension

Aussendung der Parlamentskorrespondenz (12.11.2014):
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1058/index.shtml

Regierungsvorlage: Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz - SVAG (5.11.2014):
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00321/index.shtml



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW