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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Oktober 2014; 07:21
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Medien/Copyright/BRD:
> Schuß ins eigene Knie
Vom Drohen übers Jammern bis zuletzt zum Betteln: Die großen deutschen
Verlage wollten ein gesetzliches Leistungsschutzrecht für
Suchmaschineninhalte. Jetzt haben sie es und sind unglücklich damit.
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Ab morgen, 23.Oktober, dürften so manche deutsche Suchergebnisse bei Google
anders aussehen. Der Grund: Seit August 2013 gibt es in Deutschland ein
gesetzliches "Leistungsschutzrecht für Presseverleger". Mit diesem sollte
ursprünglich erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus
Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind.
Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und
werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der
URL angezeigt. Den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt
werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich
zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen wäre
daraufhin nicht mehr zulässig gewesen, sofern nicht zuvor bereits eine
Lizenzierung mit dem Verlag vereinbart worden wäre. Der Gesetzentwurf sah
vor, dass für die Anzeige der Snippets in Suchergebnissen eine angemessene
Vergütung an die Verlage zu zahlen wäre. Der Entwurf wurde allerdings nur
entschärft beschlossen. Jetzt ist geltendes Recht, daß Suchmaschinen
"einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" nutzen dürfen, ohne den
Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen -- sonst wäre das Grundrecht auf
Information eingeschränkt worden.
Aber was bedeutet das in der Praxis? Google hat sich ein Jahr lang nicht um
diese Bestimmung geschert. Doch dann trat der Verlegerverband "VG Media" --
ein Zusammenschluß von Großverlagen wie Axel Springer, Burda, und Dumont --
auf den Plan. Der Verband, der selbst mittels viel Lobby-Arbeit das
Leistungsschutzrecht initiiert hatte, verlangte nun vom in Deutschland
wichtigsten Suchmaschinenbetreiber, er möge doch für die kleinen Bildchen
und ein wenig längeren Textausschnitte, die in den Suchergebnissen
auftauchen, zahlen.
Das war aber ein Schuß ins eigene Knie: Denn Google verkündete, nichts zu
zahlen und stattdessen Links zu den Produkten dieser Verlage nur mehr in
jener sparsamen Version einzublenden, die der Gesetzgeber ohne Vergütungen
erlaubt.
Damit hatte der Verband so ziemlich das Gegenteil erreicht, was er wollte.
Statt Zahlungen für Inhaltsangaben und Mini-Bildchen storniert Google jetzt
die bisher so wohlfeile Gratiswerbung für die Websites dieser Verlage. Wer
den Schaden hat, braucht nicht für den Spott zu sorgen -- Tenor der
deutschen Medienblogs dazu: "Dumm gelaufen!"
Der mächtige Verband versucht jetzt irgendwie doch noch zu retten, was zu
retten scheint -- und jammert: "Google erpresst Rechteinhaber" hieß es in
einer Aussendung am 1.Oktober: "Google diskriminiert damit diejenigen
Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media
zivilrechtlich durchzusetzen versuchen. Die Inhalte derjenigen
Presseverleger, die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen, stellt
Google weiterhin dar."
Kurz vor Beginn dieser Schlechterstellung ab Donnerstag hat Google beim
Bundeskartellamt den Antrag gestellt, eine Entscheidung zu treffen, ob die
Behörde Erkenntnisse sehe, diesbezüglich gegen Google tätig zu werden oder
nicht -- also eine Rechtsabklärung verlangt. Das freut die Verlegerverbände
und sie versuchen es jetzt im letzten Moment (Aussendung 21.10.) mit
Betteln: "Die VG Media hat Google daraufhin heute aufgefordert, bis zu
dieser anstehenden Bescheidung konsequenterweise auch von seiner
angekündigten Schlechterstellung der VG Media-Presseverleger Abstand zu
nehmen. Dies würde eine Entscheidung des Bundeskartellamtes zu dem
kartellrechtlichen Streit zwischen den Parteien ohne zeitlichen Druck
ermöglichen".
So gesehen kann der Verband nur froh sein, daß das Gesetz nicht so streng
verabschiedet wurde, wie er das ursprünglich wollte. Sonst würden nämlich
jetzt Bild-Zeitung und Co. vielleicht überhaupt nicht mehr mit Google zu
finden sein.
-br-
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