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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 14. Mai 2014; 01:50
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Soziales:
> Invaliditätspension: Neue Druckmittel
"Strafen statt helfen" scheint weiterhin die Lösung von Sozialminister
Rudolf Hundstorfer für die von der Wirtschaft künstlich geschaffenen
sozialen und gesundheitlichen Probleme zu sein. In einer vom
Sozialministerium ausgeschickten Novelle zur Invaliditätspension durch
das "Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2014 (SRÄG 2014)" sollen nun
für das "Case Management" bei der Zwangsrehabilitation Existenz
gefährdende Sanktionen leichter ermöglicht und ausgeweitet werden.
Waren bisher der Entzug des Rehabilitationsgeldes nur bei Verweigerung
der "Mitwirkung" an "zumutbaren medizinischen Maßnahmen der
Rehabilitation" vorgesehen, sollen diese nun bereits sofort im lange
vor der Rehabilitation einsetzenden "Case Management" möglich sein. In
§ 143a soll als Strafe für "unwillige" Invalide folgende
Sanktionsbestimmung eingefügt werden:
"Vereitelt oder verzögert die zu rehabilitierende Person die im Rahmen
des Case Managements vorgesehenen Abläufe oder Maßnahmen, indem sie
ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachkommt, so kann der
Krankenversicherungsträger verfügen, dass das Rehabilitationsgeld auf
Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur Gänze oder teilweise ruht, wenn
die versicherte Person vorher auf die Folgen ihres Verhaltens
schriftlich hingewiesen worden ist."
Freie Hand für den Schreibtischtäter "Case Manager"?
Damit wird den "Case Managern" eine breite Palette an Strafandrohungen
in die Hand gegeben. Invalide Menschen haben ja meistens mit
vielfältigen Problemstellungen zu kämpfen und sind daher oft nicht in
der Lage, sofort auf jede Anforderung von oben wunschgemäß zu
reagieren. Da reicht es schon, wenn ein Befund oder ein anderes
Schriftstück nicht schnell genug dem/der "Case Manager/in" vorgelegt
wird. Selbst dann, wenn sich schließlich aufgrund der eingeholten
Befunde und Vorbehandlungen herausstellt, dass ein invalider Mensch
doch nicht rehabilitationsfähig ist, kann der/die "Case Manager/in"
zuvor ungeniert die Lebensgrundlage durch eine Sanktion gefährden bzw.
zerstören.
*Martin Mair, Aktive Arbeitslose (gek.)*
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