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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. April 2014; 19:11
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Recht und Gesetz:

> Legal, illegal, unzuständig

In der Causa "Danielle Durand" gab es ein seltsames Urteil
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Vor dem Verwaltungericht Wien landete letzte Woche der Fall der
Bespitzelung des "Vereins gegen Tierfabriken" durch die mittlerweile
berüchtigte "Danielle Durand". Die Undercover-Agentin hatte
bekanntlich die Tierrechtsszene infiltriert um Belastungsmaterial
gegen diese zu sammeln. Erfolgreich war sie damit nicht, wie sich
später herausstellen sollte, dennoch mußten die Verdächtigen danach
monatelange U-Haft und einen einjährigen Prozeß über sich ergehen
lassen.

Der Einsatz des Spitzels war zumindest nicht nicht von der
Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden, die Polizei setzte die
Dame mit dem eleganten Decknamen von sich aus ein -- sonst wäre
nämlich deren Einsatz schon in den Anklageakten aufgetaucht. So aber
wurde die Tätigkeit der Agentin erst im Laufe des Prozesses bekannt.
Einige derjenigen, die damals vor Gericht standen, zogen nun selbst
vor den Kadi, um die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes überprüfen zu
lassen.

Der nunmehrige Entscheid des Verwaltungsrichters war aber verblüffend.
"Der Standard" erklärt dessen Stellungnahme so: "Wenn Durand als
Kriminalpolizistin ermittelt hat, um Tätern auf die Spur zu kommen,
sei er laut Gesetz als Verwaltungsrichter nicht zuständig -- selbst
wenn die Vorgangsweise rechtswidrig war. War Durand dagegen mit der
Gefahrenabwehr im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes beschäftigt,
war keine Genehmigung des Staatsanwaltes nötig." Da aber seiner
Meinung nach dieser sicherheitspolizeiliche Teil der Arbeit von
"Durand" rechtlich gedeckt gewesen wäre, könnte der Richter den
Spitzeleinsatz nicht als rechtswidrig einstufen. (1)

Martin Balluch, einer der Betroffenen der Spitzeleien, interpretiert
den Richterspruch aber ganz anders: "Durch die Aussage des Richters
wird die Spitzeloperation eindeutig für illegal erklärt: als
kriminalpolizeiliche verdeckte Ermittlung hätte sie nämlich einer
Genehmigung bedurft, die aber nicht vorlag. Ein juristischer
Schildbürgerstreich, weil einerseits der Richter die Rechtswidrigkeit
feststellt, aber nicht zuständig ist, sie zu ahnden, andererseits
unsere diesbezügliche Anzeige von der Staatsanwaltschaft niedergelegt
wurde, weil diese, im Gegensatz zu diesem Richter und zur
Tierschutzprozeßrichterin Arleth, die Spitzeloperation für eine nicht
genehmigungspflichtige sicherheitspolizeiliche Maßnahme hielt.
Verstehe das, wer will!" (2)

Das nun ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig.


Schweigender Gutachter?

In einer verwandten Causa will allerdings Martin Balluch einen
wirklichen Erfolg erzielt haben, nämlich in seiner Auseinandersetzung
mit dem viel kritisierten linguistischen Gerichtssachverständigen
Wolfgang Schweiger. Dieser hatte diverse Bekennerschreiben sprachlich
"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Balluch
zugeordnet -- erschien aber im Laufe des Prozesses auf seinem
Fachgebiet oft genug nicht sehr trittsicher. Balluch schreibt nun auf
seinem Blog: "6 Tage lang musste Schweiger sein Gutachten vor Gericht
verteidigen. ... Letztlich erklärte die Richterin seine
Schlußfolgerungen für nicht nachvollziehbar. ... Unsere Anzeige gegen
ihn, ein absichtlich falsches Gutachten erstellt zu haben, versandete.
Dummheit sei nicht strafbar, meinte der Staatsanwalt, und man könne
Schweiger keinen Vorsatz nachweisen. Meine zivilrechtliche Klage auf
Schadensersatz beantwortete er mit dem Angebot, mir EUR 35.000 zu
überweisen, wenn ich sie zurückziehe, was ich letztlich tat. Doch ich
regte auch bei den zuständigen Stellen mit einer sehr gut begründeten
Anzeige an, Schweiger aus der Liste der gerichtlich beeideten
Sachverständigen zu streichen. Das ist jetzt geschehen. Schweiger hat
zwar Berufung eingelegt, sodass diese Entscheidung nicht rechtskräftig
ist, doch hoffentlich wird Schweiger in Hinkunft vor Gericht
schweigen." (3)
(akin)


(1) http://derstandard.at/1395364216625/
Zur näheren Erläuterung dieser Crux siehe weiteren Artikel im heutigen
akin-pd.
(2) https://www.vgt.at/presse/news/2014/news20140404es_2.php
(3)
http://www.martinballuch.com/wird-linguist-schweiger-seinem-namen-endlich-gerecht/



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