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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. April 2014; 19:11
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Recht und Gesetz:
> Legal, illegal, unzuständig
In der Causa "Danielle Durand" gab es ein seltsames Urteil
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Vor dem Verwaltungericht Wien landete letzte Woche der Fall der 
Bespitzelung des "Vereins gegen Tierfabriken" durch die mittlerweile 
berüchtigte "Danielle Durand". Die Undercover-Agentin hatte 
bekanntlich die Tierrechtsszene infiltriert um Belastungsmaterial 
gegen diese zu sammeln. Erfolgreich war sie damit nicht, wie sich 
später herausstellen sollte, dennoch mußten die Verdächtigen danach 
monatelange U-Haft und einen einjährigen Prozeß über sich ergehen 
lassen.
Der Einsatz des Spitzels war zumindest nicht nicht von der 
Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden, die Polizei setzte die 
Dame mit dem eleganten Decknamen von sich aus ein -- sonst wäre 
nämlich deren Einsatz schon in den Anklageakten aufgetaucht. So aber 
wurde die Tätigkeit der Agentin erst im Laufe des Prozesses bekannt. 
Einige derjenigen, die damals vor Gericht standen, zogen nun selbst 
vor den Kadi, um die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes überprüfen zu 
lassen.
Der nunmehrige Entscheid des Verwaltungsrichters war aber verblüffend. 
"Der Standard" erklärt dessen Stellungnahme so: "Wenn Durand als 
Kriminalpolizistin ermittelt hat, um Tätern auf die Spur zu kommen, 
sei er laut Gesetz als Verwaltungsrichter nicht zuständig -- selbst 
wenn die Vorgangsweise rechtswidrig war. War Durand dagegen mit der 
Gefahrenabwehr im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes beschäftigt, 
war keine Genehmigung des Staatsanwaltes nötig." Da aber seiner 
Meinung nach dieser sicherheitspolizeiliche Teil der Arbeit von 
"Durand" rechtlich gedeckt gewesen wäre, könnte der Richter den 
Spitzeleinsatz nicht als rechtswidrig einstufen. (1)
Martin Balluch, einer der Betroffenen der Spitzeleien, interpretiert 
den Richterspruch aber ganz anders: "Durch die Aussage des Richters 
wird die Spitzeloperation eindeutig für illegal erklärt: als 
kriminalpolizeiliche verdeckte Ermittlung hätte sie nämlich einer 
Genehmigung bedurft, die aber nicht vorlag. Ein juristischer 
Schildbürgerstreich, weil einerseits der Richter die Rechtswidrigkeit 
feststellt, aber nicht zuständig ist, sie zu ahnden, andererseits 
unsere diesbezügliche Anzeige von der Staatsanwaltschaft niedergelegt 
wurde, weil diese, im Gegensatz zu diesem Richter und zur 
Tierschutzprozeßrichterin Arleth, die Spitzeloperation für eine nicht 
genehmigungspflichtige sicherheitspolizeiliche Maßnahme hielt. 
Verstehe das, wer will!" (2)
Das nun ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schweigender Gutachter?
In einer verwandten Causa will allerdings Martin Balluch einen 
wirklichen Erfolg erzielt haben, nämlich in seiner Auseinandersetzung 
mit dem viel kritisierten linguistischen Gerichtssachverständigen 
Wolfgang Schweiger. Dieser hatte diverse Bekennerschreiben sprachlich 
"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Balluch 
zugeordnet -- erschien aber im Laufe des Prozesses auf seinem 
Fachgebiet oft genug nicht sehr trittsicher. Balluch schreibt nun auf 
seinem Blog: "6 Tage lang musste Schweiger sein Gutachten vor Gericht 
verteidigen. ... Letztlich erklärte die Richterin seine 
Schlußfolgerungen für nicht nachvollziehbar. ... Unsere Anzeige gegen 
ihn, ein absichtlich falsches Gutachten erstellt zu haben, versandete. 
Dummheit sei nicht strafbar, meinte der Staatsanwalt, und man könne 
Schweiger keinen Vorsatz nachweisen. Meine zivilrechtliche Klage auf 
Schadensersatz beantwortete er mit dem Angebot, mir EUR 35.000 zu 
überweisen, wenn ich sie zurückziehe, was ich letztlich tat. Doch ich 
regte auch bei den zuständigen Stellen mit einer sehr gut begründeten 
Anzeige an, Schweiger aus der Liste der gerichtlich beeideten 
Sachverständigen zu streichen. Das ist jetzt geschehen. Schweiger hat 
zwar Berufung eingelegt, sodass diese Entscheidung nicht rechtskräftig 
ist, doch hoffentlich wird Schweiger in Hinkunft vor Gericht 
schweigen." (3)
(akin)
(1) http://derstandard.at/1395364216625/
Zur näheren Erläuterung dieser Crux siehe weiteren Artikel im heutigen 
akin-pd.
(2) https://www.vgt.at/presse/news/2014/news20140404es_2.php
(3) 
http://www.martinballuch.com/wird-linguist-schweiger-seinem-namen-endlich-gerecht/
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