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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. April 2014; 19:23
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EU/Ukraine:
> Gemeinsame Krisenmanagementoperationen
Vor kurzem hat die EU mit Kiew den politischen Teil des 
EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens unterzeichnet. Wir finden im Artikel 
3 des Assoziierungsabkommens auch gleich die Begründung, warum die 
westlichen Mächte keine Mühen und keine rechtsextremen Hiwis gescheut 
haben, um dieses Abkommen durchzuboxen: "Die Vertragsparteien 
anerkennen, dass das Prinzip der freien Marktwirtschaft ihre Beziehung 
untermauert." (1) Weitgehend verschwiegen wird in den westlichen 
Medien, dass dieses Assoziierungsabkommen keineswegs "nur" 
wirtschaftliche Belange regelt. De facto wird damit die Ukraine auch 
militärpolitisch an die EU angebunden. So heißt es unter anderem:
Die EU und die Ukraine "intensivieren ihre praktische Kooperation bei 
Konfliktprevention und Krisenmangement insbesondere in Hinblick auf 
die wachsende Teilnahme der Ukraine an EU-geführten zivilen und 
militärischen Krisenmanagementoperationen sowie wichtige Übungs- und 
Trainingsaktivitäten, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der 
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausgeführt werden" 
(Artikel 10/1).
Auch rüstungsindustriell soll die Ukraine an- und eingebunden werden: 
"Die Ukraine und die Europäische Verteidigungsagentur werden enge 
Kontakte etablieren, um die Verbesserung der militärischen Kapazitäten 
zu diskutieren." (Artikel 10/3). Diese militär- und 
sicherheitspolitische Kooperation soll sich "bis in den Weltraum" 
(Artikel 7) erstrecken.
"Sicherheitsraum der EU"
Als Ziel dieser militärischen Vereinbarungen des 
Assoziierungsabkommens wird die "immer tiefere Einbindung der Ukraine 
in den Sicherheitsraum der EU" definiert (Artikel 4). (2) Angesichts 
dieser engen sicherheitspolitischen Anbindung der Ukraine an die EU 
sind die jüngsten Töne aus Brüssel und Berlin, dass die Ukraine den 
Weg der "Blockunabhängigkeit" beschreiten könne, eine Nebelwand, 
hinter der die militärische und rüstungswirtschaftliche Anbindung der 
Ukraine erfolgen soll. Die Äußerung von Bundeskanzler Faymann, "eine 
Neutralität nach österreichischem Muster" könne "ein Vorbild für die 
Ukraine" sein, ist zwar ein interessanter Zungenschlag, solange aber 
völlig substanzlos, als die österreichische Regierung durch ihre 
Anbindung an die EU-Außen- und Sicherheitspolitik selbst permanent die 
Neutralität mit Füßen tritt.
Gerade die bedingungslose Unterstützung der EU-Ukraine-Politik hat das 
nachdrücklich bewiesen. Ja, die Neutralität im Sinne einer auf 
Gewaltverzicht in den internationalen Beziehungen beruhenden 
Selbstverpflichtung ist für die Ukraine und für Österreich sinnvoll 
und zukunftsweisend. Die Menschen, die davon überzeugt sind, werden 
diese aber sowohl in Kiew wie auch in Wien gegen das EU-frömmige 
Establishment durchsetzen müssen.
(Solidar-Werkstatt Österreich
Überarbeitet und gekürzt (3))
(1) Alle Zitate aus dem Abkommen nach: 
http://eeas.europa.eu/ukraine/assoagreement/assoagreement-2013_en.htm
(2) Das erinnert wohl nicht zufällig an die "Grand 
Area"-Vorstellungen, die von höchsten geopolitischen EU-Think-Tanks 
ausgearbeitet wurden. In solchen Strategiepapieren wurde bereits vor 
Jahren die Ukraine - und darüber hinaus Russland bis hinter den Ural - 
als Teil der "sicherheitspolitischen Area" bezeichnet, in die die EU 
"uneingeschränkten Zutritt" haben müsse, um "ein Superstaat, eine 
Supernation und eine Supermacht" zu werden. (James Rogers/Simón Luis, 
The new 'long telegram', Group on a Grand Strategy, Nr. 1, 2011. Siehe 
dazu "Bis hinter den Ural!", 
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1026&Itemid=1 
)
(3) Original unter: 
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1038&Itemid=40
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