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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. April 2014; 19:23
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EU/Ukraine:
> Gemeinsame Krisenmanagementoperationen
Vor kurzem hat die EU mit Kiew den politischen Teil des
EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens unterzeichnet. Wir finden im Artikel
3 des Assoziierungsabkommens auch gleich die Begründung, warum die
westlichen Mächte keine Mühen und keine rechtsextremen Hiwis gescheut
haben, um dieses Abkommen durchzuboxen: "Die Vertragsparteien
anerkennen, dass das Prinzip der freien Marktwirtschaft ihre Beziehung
untermauert." (1) Weitgehend verschwiegen wird in den westlichen
Medien, dass dieses Assoziierungsabkommen keineswegs "nur"
wirtschaftliche Belange regelt. De facto wird damit die Ukraine auch
militärpolitisch an die EU angebunden. So heißt es unter anderem:
Die EU und die Ukraine "intensivieren ihre praktische Kooperation bei
Konfliktprevention und Krisenmangement insbesondere in Hinblick auf
die wachsende Teilnahme der Ukraine an EU-geführten zivilen und
militärischen Krisenmanagementoperationen sowie wichtige Übungs- und
Trainingsaktivitäten, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausgeführt werden"
(Artikel 10/1).
Auch rüstungsindustriell soll die Ukraine an- und eingebunden werden:
"Die Ukraine und die Europäische Verteidigungsagentur werden enge
Kontakte etablieren, um die Verbesserung der militärischen Kapazitäten
zu diskutieren." (Artikel 10/3). Diese militär- und
sicherheitspolitische Kooperation soll sich "bis in den Weltraum"
(Artikel 7) erstrecken.
"Sicherheitsraum der EU"
Als Ziel dieser militärischen Vereinbarungen des
Assoziierungsabkommens wird die "immer tiefere Einbindung der Ukraine
in den Sicherheitsraum der EU" definiert (Artikel 4). (2) Angesichts
dieser engen sicherheitspolitischen Anbindung der Ukraine an die EU
sind die jüngsten Töne aus Brüssel und Berlin, dass die Ukraine den
Weg der "Blockunabhängigkeit" beschreiten könne, eine Nebelwand,
hinter der die militärische und rüstungswirtschaftliche Anbindung der
Ukraine erfolgen soll. Die Äußerung von Bundeskanzler Faymann, "eine
Neutralität nach österreichischem Muster" könne "ein Vorbild für die
Ukraine" sein, ist zwar ein interessanter Zungenschlag, solange aber
völlig substanzlos, als die österreichische Regierung durch ihre
Anbindung an die EU-Außen- und Sicherheitspolitik selbst permanent die
Neutralität mit Füßen tritt.
Gerade die bedingungslose Unterstützung der EU-Ukraine-Politik hat das
nachdrücklich bewiesen. Ja, die Neutralität im Sinne einer auf
Gewaltverzicht in den internationalen Beziehungen beruhenden
Selbstverpflichtung ist für die Ukraine und für Österreich sinnvoll
und zukunftsweisend. Die Menschen, die davon überzeugt sind, werden
diese aber sowohl in Kiew wie auch in Wien gegen das EU-frömmige
Establishment durchsetzen müssen.
(Solidar-Werkstatt Österreich
Überarbeitet und gekürzt (3))
(1) Alle Zitate aus dem Abkommen nach:
http://eeas.europa.eu/ukraine/assoagreement/assoagreement-2013_en.htm
(2) Das erinnert wohl nicht zufällig an die "Grand
Area"-Vorstellungen, die von höchsten geopolitischen EU-Think-Tanks
ausgearbeitet wurden. In solchen Strategiepapieren wurde bereits vor
Jahren die Ukraine - und darüber hinaus Russland bis hinter den Ural -
als Teil der "sicherheitspolitischen Area" bezeichnet, in die die EU
"uneingeschränkten Zutritt" haben müsse, um "ein Superstaat, eine
Supernation und eine Supermacht" zu werden. (James Rogers/Simón Luis,
The new 'long telegram', Group on a Grand Strategy, Nr. 1, 2011. Siehe
dazu "Bis hinter den Ural!",
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1026&Itemid=1
)
(3) Original unter:
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1038&Itemid=40
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