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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. März 2014; 15:52
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Fremd/Polizei/Recht:

> Schubhaftzentrum Vordernberg: Pilotprojekt im Trudelmodus

Die Volksanwaltschaft sieht das Projekt Schubhaftzentrum Vordernberg
immer noch aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch an. Die
Übertragung von Polizeiaufgaben an private Firmen sei gerade wegen des
angestrebten Modellcharakters ohne gesetzliche Regelung nicht zu
akzeptieren.

Aus dem Prüfungszwischenbericht der Volksanwaltschaft:

.... Auf Grund der medialen Berichterstattung über das neue
Schubhaftzentrum Vordernberg hat die Volksanwaltschaft im vergangenen
Jahr ein umfassendes Prüfungsverfahren über die Zulässigkeit der
Übertragung von Aufgaben zum Betrieb des Schubhaftzentrums an die
Gemeinde bzw. die private Sicherheitsfirma G4S eingeleitet. ...

Nach Ansicht der Volksanwaltschaft gehört der Betrieb eines
Schubhaftzentrums zu den staatlichen Kernaufgaben. Es bestehen jedoch
keinerlei Bedenken, dass Hilfsdienste wie etwa die Essensversorgung,
technische Instandhaltung und Schneeräumung von Privaten besorgt
werden. Unzulässig ist es jedoch, wenn als Hilfsdienste bezeichnete
Aufgaben in Grundrechtspositionen der Angehaltenen eingreifen können.
Soweit einem privaten Unternehmen die Befugnis eingeräumt wird, eine
Tagesstrukturierung für die Angehaltenen festzulegen und
durchzusetzen, kann von einem befehls- und zwangsfreien Umgang mit den
Insassen nicht mehr gesprochen werden. Nach dem der Volksanwaltschaft
vorliegenden Betriebskonzept, sollen die Bediensteten der
Sicherheitsfirma überdies zum Schutz von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sowie Insassen vor "Übergriffen" eingesetzt werden. Auch
hier sieht die Volksanwaltschaft die Grenze zwischen Aufgaben einer
Deeskalation bzw. Streitschlichtung zur zwangsweisen Durchsetzung
überschritten. Diese Aufgaben müssen daher von den Polizeiorganen
selbst besorgt werden.

Problematisch erachtet die Volksanwaltschaft auch das Fehlen
gesetzlicher Regelungen über den Rechtsschutz gegen Übergriffe
privater Wachebediensteter. ... Die Volksanwaltschaft verweist auch
darauf, dass in vergleichbaren Fällen der Übertragung von Aufgaben an
private Unternehmen wie dem Luftfahrtssicherheitsgesetz und dem
Gerichtsorganisationsgesetz, eine gesetzliche Klarstellung der
Aufgaben- und Befugnisverteilung zwischen privaten Wachfirmen und
Organen der öffentlichen Sicherheit erfolgt. Da das Schubhaftzentrum
Vordernberg als "Pilotprojekt" eingerichtet wurde, sollten daher nach
Meinung der Volksanwaltschaft diese Fragen gesetzlich geregelt werden.
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Volltext:
http://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/news/zwischenergebnis-zu-vordernberg-pruefungsverfahren




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