Update 4.2.: Prozeß abgesagt! Oberstaatsanwaltschaft verlautete, die hätte das Verfahren gestoppt

 

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akin-Pressedienst. Extrablatt.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 29. Jänner 2014; 14:17
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Medien/Recht/Asyl:

Michael Genner, Obmann von "Asyl in Not" soll wegen Gutheißung von
Schlepperei vor Gericht. Hier seine Einladung zu seinem Prozeß:
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> Die Freiheit der Medien steht auf dem Spiel

Prozeß gegen Michael Genner wegen "Gutheißung strafbarer Handlungen":
Donnerstag 6. Februar 2014, 10:30 Uhr
Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 310, 3. Stock
Eingang Wickenburggasse 22, 1080 Wien

Das Platzverbot, das die Wiener Polizei sogar über Journalisten verhängt,
die über den rechten Ball und die Protestaktionen der demokratischen
Öffentlichkeit berichten wollen, hat Empörung ausgelöst. Aber es ist nicht
der einzige aktuelle Angriff auf die Medienfreiheit.

Ein anonymer Denunziant hat mich wegen meines im August 2013
veröffentlichten Artikels "Schlepper und Lumpen" angezeigt:

http://www.asyl-in-not.org/php/schlepper_und_lumpen,20483,33673.html

Der Naderer heißt laut Aktenvermerk: "Unbekannt UNBEKANNT". Auch was ihm an
meinem Artikel nicht paßt, steht nirgends. Aber eine Wiener Staatsanwältin,
Stefanie Schön, ist dem anonymen Zuruf gefolgt und hat einen "Strafantrag"
gegen mich gestellt. Wegen § 282 Abs 2 StGB:

Ich hätte "eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden
Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutgeheißen, die geeignet
ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer
solchen Handlung aufzureizen". Dafür können mir bis zu zwei Jahre Gefängnis
drohen.

In meinem Artikel (bitte nachzulesen) habe ich das Thema "Schlepperei" etwas
differenzierter abgehandelt als die Frau Mikl-Leitner, die den Refugees im
Servitenkloster unterstellte, sie hätten schwangere Frauen unterwegs
ausgesetzt. Eine unwahre Behauptung, die sie dann zurückzunehmen hatte.

Ich habe klargestellt, daß es Schlepper gibt, die das Leben ihrer Kunden
aufs Spiel setzen; ebenso solche, die Sklavinnenhandel betreiben und
Zuhälter und Mörder sind - aber auch solche, die Geflüchtete vor Folter und
Tod retten und vor denen ich daher Achtung habe.

Von einer Empörung des allgemeinen Rechtsempfindens habe ich nichts bemerkt;
ich habe durchwegs zustimmende Reaktionen erhalten. Ausgenommen den mir
unbekannten Denunzianten; aber dessen "Rechtsempfinden" wird wohl niemand
für "allgemein" erachten.

Ich habe auch niemanden zur Schlepperei "aufgereizt". Kein Schlepper bedarf
der "Aufreizung" durch mich, um seiner Arbeit nachzugehen.

Vor allem aber ist dieser Prozeß ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, auf
die Freiheit der Medien und somit auf die Bundesverfassung, die die freie
Meinungsäußerung schützt.

Der von Stefanie Schön eingebrachte Strafantrag beschränkt sich auf die
Wiedergabe meines Artikels und läßt jede Auseinandersetzung mit dem
Grundrecht der freien Meinungsäußerung vermissen. Er enthält keinerlei
Angaben, warum dieser Eingriff in mein von Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention geschütztes Grundrecht so "unentbehrlich" sein
soll, wie das Gesetz es verlangt.

Somit ist klar, daß diese durch nichts begründete Anklage lediglich dem
Zweck dienen soll, eine öffentliche politische Diskussion über Fluchthilfe
und "Schlepperei" zu unterbinden und den derzeit noch geltenden
Gesetzeszustand für sakrosankt zu erklären.

Ich habe in den 25 Jahren meiner Tätigkeit als Rechtsberater viele tausende
Flüchtlinge erfolgreich vertreten, die ihr Leben den "Schleppern" verdanken,
weil sie ohne deren Hilfe in ihren Herkunftsländern verhaftet, gefoltert,
ermordet worden wären.

Rechtsanwalt Herbert Pochieser, der mich in diesem Verfahren vertritt, hat
gegen die als Strafantrag bezeichnete Anklageschrift Einspruch erhoben und
beantragt, das Verfahren einzustellen, eventualiter die Sache einem
Geschworenengericht zuzuweisen.

Angesichts der besonderen Verwerflichkeit des Denunzianten-Unwesens, das im
Lauf der Geschichte enormes Unheil angerichtet hat, verlangt Asyl in Not die
Offenlegung der Identität des Naderers durch die Staatsanwaltschaft.

Die Verhandlung ist öffentlich. Ich lade herzlich dazu ein.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

Online spenden:
http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

*
Siehe auch:
http://derstandard.at/1389858265881/Von-kriminellen-und-guten-Schleppern
*
Quelle:
http://www.asyl-in-not.org/php/die_freiheit_der_medien_steht_auf_dem_spiel,20714,34967.html


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