Update 4.2.: Prozeß abgesagt! Oberstaatsanwaltschaft verlautete, die hätte das Verfahren gestoppt
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  akin-Pressedienst. Extrablatt.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 29. Jänner 2014; 14:17
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  Medien/Recht/Asyl:
  
  Michael Genner, Obmann von "Asyl in Not" soll wegen Gutheißung von 
  Schlepperei vor Gericht. Hier seine Einladung zu seinem Prozeß:
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  > Die Freiheit der Medien steht auf dem Spiel
  
  Prozeß gegen Michael Genner wegen "Gutheißung strafbarer Handlungen":
  Donnerstag 6. Februar 2014, 10:30 Uhr
  Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 310, 3. Stock
  Eingang Wickenburggasse 22, 1080 Wien
  
  Das Platzverbot, das die Wiener Polizei sogar über Journalisten verhängt,
  die über den rechten Ball und die Protestaktionen der demokratischen
  Öffentlichkeit berichten wollen, hat Empörung ausgelöst. Aber es ist nicht
  der einzige aktuelle Angriff auf die Medienfreiheit.
  
  Ein anonymer Denunziant hat mich wegen meines im August 2013
  veröffentlichten Artikels "Schlepper und Lumpen" angezeigt:
  
  http://www.asyl-in-not.org/php/schlepper_und_lumpen,20483,33673.html
  
  Der Naderer heißt laut Aktenvermerk: "Unbekannt UNBEKANNT". Auch was ihm an
  meinem Artikel nicht paßt, steht nirgends. Aber eine Wiener Staatsanwältin,
  Stefanie Schön, ist dem anonymen Zuruf gefolgt und hat einen "Strafantrag"
  gegen mich gestellt. Wegen § 282 Abs 2 StGB:
  
  Ich hätte "eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden
  Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutgeheißen, die geeignet
  ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer
  solchen Handlung aufzureizen". Dafür können mir bis zu zwei Jahre Gefängnis
  drohen.
  
  In meinem Artikel (bitte nachzulesen) habe ich das Thema "Schlepperei" etwas
  differenzierter abgehandelt als die Frau Mikl-Leitner, die den Refugees im
  Servitenkloster unterstellte, sie hätten schwangere Frauen unterwegs
  ausgesetzt. Eine unwahre Behauptung, die sie dann zurückzunehmen hatte.
  
  Ich habe klargestellt, daß es Schlepper gibt, die das Leben ihrer Kunden
  aufs Spiel setzen; ebenso solche, die Sklavinnenhandel betreiben und
  Zuhälter und Mörder sind - aber auch solche, die Geflüchtete vor Folter und
  Tod retten und vor denen ich daher Achtung habe.
  
  Von einer Empörung des allgemeinen Rechtsempfindens habe ich nichts bemerkt;
  ich habe durchwegs zustimmende Reaktionen erhalten. Ausgenommen den mir
  unbekannten Denunzianten; aber dessen "Rechtsempfinden" wird wohl niemand
  für "allgemein" erachten.
  
  Ich habe auch niemanden zur Schlepperei "aufgereizt". Kein Schlepper bedarf
  der "Aufreizung" durch mich, um seiner Arbeit nachzugehen.
  
  Vor allem aber ist dieser Prozeß ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, auf
  die Freiheit der Medien und somit auf die Bundesverfassung, die die freie
  Meinungsäußerung schützt.
  
  Der von Stefanie Schön eingebrachte Strafantrag beschränkt sich auf die
  Wiedergabe meines Artikels und läßt jede Auseinandersetzung mit dem
  Grundrecht der freien Meinungsäußerung vermissen. Er enthält keinerlei
  Angaben, warum dieser Eingriff in mein von Artikel 10 der Europäischen
  Menschenrechtskonvention geschütztes Grundrecht so "unentbehrlich" sein
  soll, wie das Gesetz es verlangt.
  
  Somit ist klar, daß diese durch nichts begründete Anklage lediglich dem
  Zweck dienen soll, eine öffentliche politische Diskussion über Fluchthilfe
  und "Schlepperei" zu unterbinden und den derzeit noch geltenden
  Gesetzeszustand für sakrosankt zu erklären.
  
  Ich habe in den 25 Jahren meiner Tätigkeit als Rechtsberater viele tausende
  Flüchtlinge erfolgreich vertreten, die ihr Leben den "Schleppern" verdanken,
  weil sie ohne deren Hilfe in ihren Herkunftsländern verhaftet, gefoltert,
  ermordet worden wären.
  
  Rechtsanwalt Herbert Pochieser, der mich in diesem Verfahren vertritt, hat
  gegen die als Strafantrag bezeichnete Anklageschrift Einspruch erhoben und
  beantragt, das Verfahren einzustellen, eventualiter die Sache einem
  Geschworenengericht zuzuweisen.
  
  Angesichts der besonderen Verwerflichkeit des Denunzianten-Unwesens, das im
  Lauf der Geschichte enormes Unheil angerichtet hat, verlangt Asyl in Not die
  Offenlegung der Identität des Naderers durch die Staatsanwaltschaft.
  
  Die Verhandlung ist öffentlich. Ich lade herzlich dazu ein.
  
  Michael Genner
  Obmann von Asyl in Not
  www.asyl-in-not.org
  
  Spendenkonto:
  Raiffeisen (BLZ 32000),
  Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
  
  Online spenden:
  http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php
  
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  Siehe auch: 
  http://derstandard.at/1389858265881/Von-kriminellen-und-guten-Schleppern
  *
  Quelle:
  http://www.asyl-in-not.org/php/die_freiheit_der_medien_steht_auf_dem_spiel,20714,34967.html
  
  
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