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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 15. Jänner 2014; 12:34
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Initiativen:

> AMS: Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen!

Einmal pro Kalenderjahr hat jeder Mensch das Recht, kostenlose
Auskunft nach Datenschutzgesetz über gespeicherte Daten bei welcher
Organisation auch immer zu verlangen. Gerade im Sozialbereich werden
viele sensible und oft falsche bzw. diskriminierende Daten
gespeichert. Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" ruft daher
alle Arbeitslosen und Menschen, die Sozialleistungen beziehen, auf,
eine solche Auskunft sowohl beim AMS bzw. beim Träger der
Sozialleistung als auch bei Kurseinrichtungen und sonstigen in
Anspruch genommenen Sozial- und Gesundheitseinrichtungen zu verlangen!

Die Auskunft muss schriftlich erfolgen und vollständig sein. Die
angefragte Stelle muss auch mitteilen, woher die Daten stammen und an
wen welche Daten übermittelt worden sind (z.B. Bewerbungsdaten an
Unternehmen). Das AMS drückt sich gerne um diese Pflicht und gibt da
unvollständige Auskunft.

Als Betroffene haben Sie das Recht unrichtige oder unrechtmäßig
erhobene Daten - zum Beispiel "Betreuungsberichte" von Kursinstituten,
denen keine Erlaubnis zur Datenweitergabe gegeben wurde - löschen zu
lassen. Gerade "Betreuungsberichte" enthalten oft diskriminierende und
hintertreppenpsychologische Aussagen, die immer wieder vom AMS gerne
zur Begründung von Bezugssperren oder von schikanösen Zuweisungen zur
fachärztlichen Untersuchung bei der Gesundheitsstraße herangezogen
werden.

Kommt das AMS der Pflicht zu Auskunft, Richtigstellung oder Löschung
der Daten nicht nach, können Sie eine ebenfalls kostenlose Beschwerde
bei der Datenschutzkommission machen.

Vorsicht vor Datenfallen in AMS-Zwangsmaßnahmen!

Da die Arbeitslosen vom AMS nicht über ihre RECHTE aufgeklärt werden,
tappen diese aufgrund fehlender Information allzu oft in vom AMS und
seinen vorgeschobenen Dienstleistern gestellten Fallen:

Oft werden den Betroffenen in umfangreichen Formularen persönliche
Daten abgefragt und dabei der Eindruck erweckt, wer bei diesem
Datenstriptease nicht mitmacht, der riskiere eine Existenz bedrohende
Bezugssperre. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt hat,
müssen solche Formulare nicht ausgefüllt werden. Mitunter werden
Arbeitslosen psychologische Tests untergejubelt, die sie ebenfalls
nicht ausfüllen müssen.

Auch werden oft völlig rechtswidrig die Kurszuweisungen abgenommen
(diese ist ein amtliches Dokument, das der jeweiligen Person gehört)
oder gar keine Kopien von Vereinbarungen oder ausgefüllten Formularen
ausgehändigt. Aktive Arbeitslose raten daher dazu alles genau
durchzulesen und nach Möglichkeit nichts vor Ort zu unterschreiben,
und auch immer eine Kopie zu verlangen!

Jeder Mensch hat natürlich das Recht die Weitergabe von persönlichen
Daten von Kurseinrichtungen und insbesondere von sozialökonomischen
Betrieben (SÖBs) und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBPs) zu
untersagen, auch im nachhinein. Oft werden Pseudozustimmungen zur
Datenweitergabe in "Belehrungen" oder "Regeln" zu derartigen Projekten
versteckt. Diese sind oft rechtsungültig, da eine Zustimmung zur
Datenweitergabe klar erkennbar und getrennt erfolgen muss und Sie auch
aufgeklärt werden müssen, dass Sie diese Zustimmung jederzeit
widerrufen können.

Gerade Beschäftigungsprojekte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine
persönlichen Daten, die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses
entstehen, hinter Ihrem Rücken an das AMS weiter geben. Der Verein
"Aktive Arbeitslose Österreich" empfiehlt daher auf dem Recht auf
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zu bestehen:
Unterschreiben Sie also keinesfalls allgemeine Zustimmungserklärungen
zur Weitergabe nicht konkret genannter Daten an nicht konkret genannte
EmpfängerInnen. Wenn schon ein "Betreuungsbericht" erstellt wird, so
soll dieser gemeinsam mit Ihnen geschrieben werden und von Ihnen
selbst an das AMS weiter gegeben werden.

Persönlichen Daten, die im Rahmen einer "sozialpädagogischen
Betreuung" bekannt werden, unterliegen dem Recht auf Schutz der
Privatsphäre und dürfen nicht an die Geschäftsleitung oder gar die
Vorgesetzten im Betrieb weiter gegeben werden! Eine solche
"sozialpädagogischen Betreuung" darf auch nicht erzwungen werden und
sollte idealerweise nur durch externe Personen oder Dienste gemacht
werden, die Ihnen auch schriftlich eine Vertraulichkeit der Beratung
garantieren.

Aktive Arbeitslose Österreich raten daher im allgemeinen Umgang mit
dem AMS und seinen Dienstleistern: Geben Sie keine unnötigen Daten
bekannt. Lassen Sie sich genau erklären, welche Daten aufgrund welcher
Rechtsgrundlage wofür gebraucht werden. Das AMS kann nämlich alles,
was Sie bekannt geben, aus dem Zusammenhang reißen und bei anderer
Gelegenheit gegen Sie verwenden!
(Aktive Arbeitslose/gek.)



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