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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 8. Jänner 2014; 09:54
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Wien/Glosse:

> Geheimsache Wahlrecht

SPÖ und Grüne machen es spannend und ergehen sich in Andeutungen. Oder
haben sie wirklich keine Ahnung, wie das neue Wahlrecht aussehen soll?
"Die Presse" hat angeblich schon den fast spruchreifen Entwurf für die
Spielregeln, nachdem die nächsten Wahlen (spätestens 2015) passieren
sollen, läßt die Öffentlichkeit aber auch nicht daran teilhaben,
sondern rechnet nur vor, was das bei den nächsten Wahlen bedeuten
könnte -- unter der Voraussetzung eines ähnlichen Wahlergebnisses wie
2010. Das aber ist nichts Neues: Die Grünen bestehen auf einem
Wahlrecht, daß ihnen gegenüber fairer sein soll und der SPÖ bei den
derzeitigen Kräfteverhältnissen Mandate kostet. Das ist aber bereits
seit 2011 unter den Koalitionspartnern akkordiert.

Jetzt soll angeblich spätestens im März das neue Wahlrecht präsentiert
und frühestens Ende März im Landtag beschlossen werden -- eine
öffentliche Debatte versuchen sowohl SPÖ als auch Grüne bis dahin
darüber tunlichst zu vermeiden. Will man es genau wissen, sind die
Antworten vage. Mit prinzipiellen Fragen, wie der vielzitierte
"Wählerwillen" möglichst stimmentreu in Mandate umgemünzt werden soll,
möchte man das Wahlvolk offensichtlich nicht verwirren.

Solche prinzipiellen Fragen werden aber mit dieser Reform sowieso
nicht behandelt, sondern es dürfte hauptsächlich darum gehen, nur an
kleinen Schräubchen zu drehen, damit die Koalitionspartner ein
Ergebnis zusammenbringen, mit dem sie beide gut leben -- und nach 2015
weiterregieren -- können.

Viel wird sich nicht ändern. Ein Ausländerwahlrecht (egal ob nur für
EU- oder auch für Drittstaatsangehörige) wird es nach den Bestimmungen
der Bundesverfassung auf Landesebene sowieso nicht geben. Die
Einführung einer Mindestklausel bei den Bezirksvertretungswahlen auch
nicht -- SPÖ und Grüne behaupten ja unisono, dies wäre eine Idee des
jeweils anderen Koalitionspartners gewesen und sie selbst hätten das
nie gewollt. Über einen Fall der 5%-Klausel auf Landesebene wird
sowieso nicht geredet -- keine der Rathausparteien hat Interesse an
Konkurrenz. Und am zweistufigen d'Hondtschen Verfahren wird sich wohl
auch nichts ändern.

Was bleibt dann noch übrig? Tatsächlich wird sich wohl die großartig
angekündigte Wahlrechtsreform auf eine Neugestaltung der Wahlkreise
beschränken. Das einzig Konkrete, das "Die Presse" zu wissen glaubt,
ist die Zusammenlegung von Währing und Hernals zu einem Wahlkreis.

Man kann vermuten, daß da noch ein paar andere Zusammenlegungen
geplant sind, wodurch die Grundmandate stimmenmäßig teurer würden --
das hätte nämlich bei einem ähnlichen Wahlergebnis wie 2010 genau den
angestrebten Effekt, daß die SPÖ (und auch die FPÖ) weniger von
billigen Mandaten in den Wahlkreisen profitieren könnten. Durch eine
genau Analyse der Wählerstruktur in den einzelnen Regionen ließe sich
das natürlich noch verfeinern. Möglicherweise ist das der Grund, warum
da jetzt schon seit drei Jahren getüftelt wird.

Das Wahlrecht wird also so demokratisch wie in Wien üblich und
kurzfristig zweckorientiert reformiert werden. Am rathäuslichen
Parternalismus hat sich auch mit der Regierungsbeteiligung der Grünen
nichts geändert.
*Bernhard Redl*

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> Das Wiener Wahlrecht

Bei den Wiener Landtagswahlen wird nach noch geltendem Recht die
Mandatsverteilung in einem zweistufigen d'Hondtschen Verfahren
ermittelt. Zuerst werden in den 18 Wahlkreisen (2 Wahlkreise aus den
kleinen Innenstadtbezirken gebildet, die übrigen entsprechen jeweils
den größeren Bezirken) mittels der Hagenbach-Bischoff-Methode die für
Grundmandate jeweils notwendige Quoten errechnet. Dabei wird die
Anzahl der abgegebenen Stimmen durch die im Wahlkreis zu vergebenden
Mandate plus 1 dividiert. Wer diese Quote ein oder mehrmals erreicht,
bekommt dafür entsprechend Mandate. Die Zahl der in einem Wahlkreis zu
vergebenden Mandate hängt von dessen Größe ab und befindet sich
derzeit im Bereich zwischen 3 und 10.

Sowohl die in dieser Stufe "unverbrauchten" Stimmen als auch Mandate
wandern in das wienweite Reststimmenverfahren. Dort werden die Mandate
nach dem annähernd gleichen System verteilt, nur daß dort eben keine
Restmandate überbleiben, sodaß der Landtag immer aus 100 Personen
besteht. Bei dieser Reststimmenverteilung kommen allerdings nur jene
Parteien zum Zuge, die 5% der wienweit abgegebenen Stimmen oder in der
ersten Stufe ein Grundmandat erreicht haben.



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