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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. November 2013; 22:37
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WWWebtip:
> Bitte tuts doch die Regierung klagen!
https://secure.avaaz.org/de/petition/Oesterreichische_PolitikdarstellerInnen_gem_Paragraph_263_StGB_Abs1_Waehlertaeuschung_klagen
KurzURL: http://tinyurl.com/Wahl263
Es ist eine witzige Idee: Eine Avaaz-Petition an die
Staatsanwaltschaft Wien, diese moege doch Klage gegen die
Bundesregierung einbringen. Bloed nur, dass das todernst daherkommt
und Avaaz-Petition ueblicherweise humorfrei sind. Unfreiwillig
trotzdem lustig: "Hiermit moechten wir aufgrund inzwischen offenkundig
vorsaetzlicher wie arglistiger Taeuschung der beiden wahlwerbenden
Regierungsparteien (OeVP & SPOe) gegenueber den wahlberechtigten
StaatsbuergerInnen unsere Anzeige erstatten, auf dass Sie Anklage gem.
Paragraph 263 StGB Abs.1 gegen die jeweiligen Parteien erheben. Obwohl
die Schieflage der Finanzen in den Gremien bekannt gewesen sein
musste, wurden die WaehlerInnen allesamt belogen." § 263 des
Strafgesetzbuches ist die "Taeuschung bei einer Wahl oder
Volksabstimmung". Nur: Wenn man das wirklich so verstehen wollte,
muesste die Staatsanwaltschaft nach jeder Wahl zumindest die jeweils
bisherigen Regierungsparteien, wenn nicht ueberhaupt alle
wahlwerbenden Gruppierungen anklagen, denn dass in Wahlkaempfen
gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist nun wirklich nichts
Neues. Und dass eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eben etwas
ist, mit dem man der Staatsanwaltschaft eine vermutete Straftat
anzeigt -- also zur Kenntnis bringt --, es also unerheblich ist,
wieviele Unterschriften drunterstehen, scheint den Betreibern der
Petition auch nicht ganz klar zu sein. Es ist ja sowieso die Frage,
welchen Einfluss Petitionen ueberhaupt haben, aber einer
Staatsanwaltschaft ist sowas voellig blunzen und hat es auch zu sein.
Einzig relevant ist die Petition insofern, dass es eben eine witzige
Idee und damit eine auffaellige Methode ist, Protest zu formulieren.
Aber ich fuerchte fast, die Initiatoren glauben wirklich, damit eine
Anklage hervorrufen zu koennen.
-br-
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