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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. November 2013; 22:37
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WWWebtip:
> Bitte tuts doch die Regierung klagen!
https://secure.avaaz.org/de/petition/Oesterreichische_PolitikdarstellerInnen_gem_Paragraph_263_StGB_Abs1_Waehlertaeuschung_klagen
KurzURL: http://tinyurl.com/Wahl263
Es ist eine witzige Idee: Eine Avaaz-Petition an die 
Staatsanwaltschaft Wien, diese moege doch Klage gegen die 
Bundesregierung einbringen. Bloed nur, dass das todernst daherkommt 
und Avaaz-Petition ueblicherweise humorfrei sind. Unfreiwillig 
trotzdem lustig: "Hiermit moechten wir aufgrund inzwischen offenkundig 
vorsaetzlicher wie arglistiger Taeuschung der beiden wahlwerbenden 
Regierungsparteien (OeVP & SPOe) gegenueber den wahlberechtigten 
StaatsbuergerInnen unsere Anzeige erstatten, auf dass Sie Anklage gem. 
Paragraph 263 StGB Abs.1 gegen die jeweiligen Parteien erheben. Obwohl 
die Schieflage der Finanzen in den Gremien bekannt gewesen sein 
musste, wurden die WaehlerInnen allesamt belogen." § 263 des 
Strafgesetzbuches ist die "Taeuschung bei einer Wahl oder 
Volksabstimmung". Nur: Wenn man das wirklich so verstehen wollte, 
muesste die Staatsanwaltschaft nach jeder Wahl zumindest die jeweils 
bisherigen Regierungsparteien, wenn nicht ueberhaupt alle 
wahlwerbenden Gruppierungen anklagen, denn dass in Wahlkaempfen 
gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist nun wirklich nichts 
Neues. Und dass eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eben etwas 
ist, mit dem man der Staatsanwaltschaft eine vermutete Straftat 
anzeigt -- also zur Kenntnis bringt --, es also unerheblich ist, 
wieviele Unterschriften drunterstehen, scheint den Betreibern der 
Petition auch nicht ganz klar zu sein. Es ist ja sowieso die Frage, 
welchen Einfluss Petitionen ueberhaupt haben, aber einer 
Staatsanwaltschaft ist sowas voellig blunzen und hat es auch zu sein. 
Einzig relevant ist die Petition insofern, dass es eben eine witzige 
Idee und damit eine auffaellige Methode ist, Protest zu formulieren. 
Aber ich fuerchte fast, die Initiatoren glauben wirklich, damit eine 
Anklage hervorrufen zu koennen.
-br-
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