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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. November 2013; 22:50
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Schweiz:

> Lohnverhaeltnis 1:12?

"Der hoechste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht hoeher
sein als das Zwoelffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen
bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und
Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer
Erwerbstaetigkeit entrichtet werden." Geht es nach der
"1:12-Initiative" soll das demnaechst in der Schweizerischen
Bundesverfassung stehen. Und das koennte auch bald der Fall sein, denn
am 24.November wird ueber diese Frage abgestimmt.

Angeleiert wurde die mit 113.005 gueltigen Unterschriften eingebrachte
Volksinitiative von den Jusos, unterstuetzt wird sie von der SP, den
Gruenen und den Gewerkschaften. Die Hoffnung dahinter: Die Unternehmen
muessten das Geld besser umverteilen -- das geringste Gehalt muesste
deutlich hoeher werden, damit die Spitzenverdiener noch mit dem
12fachen davon einigermassen zufrieden sein koennten. Die Initianten
gehen davon aus, dass 2500 Topverdiener betroffen sein wuerden. Und
bei manchen von ihnen waere nur das 12fache der geringsten derzeitigen
Einkommen wirklich ein tiefer Einschnitt. Die Lohnspannen bei Banken
und Konzernen wie UBS, Credit Suisse, Novartis, Nestlé und Roche
liegen seit 2006 konstant ueber 1 zu 100. Rekordhalter ist wegen eines
Bonusses Brady Dougan, Chef von Credit Suisse. Er bezog 2009 das
1812fache des niedrigsten Einkommens in der Grossbank.

Die buergerlichen Parteien und der Gewerbeverband warnen indes vor der
Initiative. Letzterer bestellte eine Studie, die auftragsgemaess
Milliarden Franken Verlust an Steuern und Abgaben bei Annahme der
Initiative in Aussicht stellte. Der Autor der Studie: Christian
Keuschnigg, der Direktor des Instituts fuer Hoehere Studien.
(akin)

Site der Initiative: http://1-12.ch



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