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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. November 2013; 22:50
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Schweiz:
> Lohnverhaeltnis 1:12?
"Der hoechste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht hoeher 
sein als das Zwoelffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen 
bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und 
Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer 
Erwerbstaetigkeit entrichtet werden." Geht es nach der 
"1:12-Initiative" soll das demnaechst in der Schweizerischen 
Bundesverfassung stehen. Und das koennte auch bald der Fall sein, denn 
am 24.November wird ueber diese Frage abgestimmt.
Angeleiert wurde die mit 113.005 gueltigen Unterschriften eingebrachte 
Volksinitiative von den Jusos, unterstuetzt wird sie von der SP, den 
Gruenen und den Gewerkschaften. Die Hoffnung dahinter: Die Unternehmen 
muessten das Geld besser umverteilen -- das geringste Gehalt muesste 
deutlich hoeher werden, damit die Spitzenverdiener noch mit dem 
12fachen davon einigermassen zufrieden sein koennten. Die Initianten 
gehen davon aus, dass 2500 Topverdiener betroffen sein wuerden. Und 
bei manchen von ihnen waere nur das 12fache der geringsten derzeitigen 
Einkommen wirklich ein tiefer Einschnitt. Die Lohnspannen bei Banken 
und Konzernen wie UBS, Credit Suisse, Novartis, Nestlé und Roche 
liegen seit 2006 konstant ueber 1 zu 100. Rekordhalter ist wegen eines 
Bonusses Brady Dougan, Chef von Credit Suisse. Er bezog 2009 das 
1812fache des niedrigsten Einkommens in der Grossbank.
Die buergerlichen Parteien und der Gewerbeverband warnen indes vor der 
Initiative. Letzterer bestellte eine Studie, die auftragsgemaess 
Milliarden Franken Verlust an Steuern und Abgaben bei Annahme der 
Initiative in Aussicht stellte. Der Autor der Studie: Christian 
Keuschnigg, der Direktor des Instituts fuer Hoehere Studien.
(akin)
Site der Initiative: http://1-12.ch
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