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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. November 2013; 06:29
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Kapitalismus/Asyl:
> Arbeitspflicht fuer Schubhaeftlinge
G4S uebernimmt nur den Wachdienst im Schubhaftzentrum Vordernberg, 
Instandhalten muessen die Insassen ihr Gefaengnis selbst.
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Das Innenministerium hat ja nun nach laengerem Zoegern die Vertraege 
zum Schubhaftzentrum Vordernberg offengelegt. Sagt das 
Innenministerium. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit: 
Veroeffentlicht wurde bislang (Stand 11.11. abends) offensichtlich nur 
der Vertrag zwischen dem BMI und der Gemeinde Vordernberg, in dem 
Vordernberg als Auftragnehmer der Republik Oesterreich gefuehrt wird. 
G4S fungiert hier also nur als Subunternehmer Vordernbergs.
Allerdings wurde jene Fassung vom Maerz 2013 des vorgesehenen Vertrags 
mit dem (offiziell noch potentiellen) Subunternehmer vom 
Wordpress-Blog "Vordernbergwiki" geleakt. Es ist anzunehmen, dass 
dieser Entwurf, der ja Teil der Ausschreibungsunterlagen war, nicht 
viel vom endgueltigen Vertrag abweicht -- ausser dass darin natuerlich 
der Sub-Auftragnehmer G4S namentlich genannt sein wird.
Einiges ist zu bekritteln an diesem Vertrag. Der wohl auffallendste 
Unterschied zum Vertrag zwischen Gemeinde und Republik einerseits und 
jenem zwischen Gemeinde und G4S andererseits ist, wer fuer die 
Servicearbeiten im Haus zustaendig ist. Im Republiksvertrag steht: 
"Der AN [Auftragnehmer, hier ist die Gemeinde Vordernberg gemeint] ist 
zum Winterdienst auf dem Gelaende des Zentrums verpflichtet" und 
diesem obliege auch die Reinigung, Sauberkeit und Hygiene sowie die 
Abfallentsorgung (S. 9). Weiters wird vertraglich genau definiert, was 
wie sauber zu halten sei. Wer konkret zu Putzen und zu Schneeschaufeln 
habe, steht allerdings nicht im Republiksvertrag. Der Entwurf zum 
G4S-Vertrag ist da praeziser: "Darueber hinaus beaufsichtigt der AN 
[hier ist der Sub-Auftragnehmer, also G4S gemeint] interne reinigungs- 
und winterdienstliche Taetigkeiten sowie Instandhaltungsarbeiten, 
welche durch Angehaltene erbracht werden." (S. 10) Und: "Fuer die 
allgemeine Sauberkeit in den Raeumen sind den Angehaltenen vom AN 
zusaetzlich geeignete Reinigungsutensilien in ausreichender Anzahl zur 
Verfuegung zu stellen (Muelleimer, Besen, Schaufel, Reinigungsmittel, 
etc.)"
Dabei ist anzumerken, dass Schubhaeftlinge keine Strafgefangenen sind, 
also keiner Arbeitspflicht unterliegen. Praktisch kann aber ein 
Wachdienst, der zur Beaufsichtigung dieser Arbeiten verpflichtet ist, 
sicher dafuer sorgen, dass die Haeftlinge diese Arbeit erledigen. 
Dadurch wird selbstverstaendlich die Verwaltung des Gefaengnisses 
billiger.
Ein weitere spannende Frage ist in diesem Zusammenhang natuerlich 
auch, wer die Bewacher von G4S selbst kontrolliert. Das BMI behauptet 
ja, dass G4S nur Dienstleistungen erbringen wuerde und keinesfalls das 
Abschiebezentrum leite. So steht es in der Praeambel des Vordernberger 
Subunternehmervertrags: "Der AN [die Gemeinde] wird bei Eignung der 
vorgeschlagenen MitarbeiterInnen die Vorschlaege des AG [also G4S] im 
groesstmoeglichen Ausmass beruecksichtigen. Dies gilt nicht fuer den 
Leiter des Schubhaftzentrums und seinen Stellvertreter fuer die 
vertragsgegenstaendlichen Leistungen. Die Auswahl des Leiters und 
seines Stellvertreters erfolgt ausschliesslich durch den AN. Der AG 
sichert dem AN zu, dass saemtliche die Personalauswahl betreffende 
Angelegenheiten geheim zu halten sind."
Ansonsten gibt es noch eine Menge Ungereimtheiten, nachzulesen sind 
sie auf erwaehntem Vordernberg-Blog. Bleibt nur zu hoffen, dass die 
Volksanwaltschaft, die ja nun beschlossen hat, die Vertraege zu 
pruefen, auch den Vertrag zwischen der Gemeinde und G4S unter die Lupe 
nehmen kann und nicht nur den Republiksvertrag.
*Bernhard Redl*
Weitere Infos: http://vordernbergwiki.wordpress.com
Nachtrag 12.11. nach Redaktionsschluss: Mittlerweile hat die Gemeinde 
den fertigen Vertrag mit G4S offengelegt. Prima vista weicht er wie 
erwartet kaum vom Entwurf ab. Auch dieser Vertrag ist auf dem 
Vordernberg-Blog nachzulesen.
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