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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 30. Oktober 2013; 02:54
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Recht:
> Etappensieg fuer Tierschuetzer
UVS kann Beschwerde nicht ignorieren
Neues Urteil im Zusammenhang mit dem §278a-Verfahren gegen 
Tierschuetzer: Es geht um den Einsatz zweier verdeckter 
Ermittlerinnen. Eine davon, "Danielle Durand" war ja sogar eine 
sexuelle Beziehung mit einem Aktivisten eingegangen. Ob derlei noch 
irgendwie als rechtmaessige Ermittlungsmethode zu akzeptieren sei, 
wollten die Tierschuetzer vom Unabhaengigen Verwaltungssenat wissen. 
Der UVS erklaerte sich nach langem Warten fuer unzustaendig und 
meinte, die Datenschutzkommission sei dafuer anzurufen. Und die DSK 
meinte, es sei schon zuviel Zeit vergangen und die Beschwerdefrist sei 
abgelaufen.
Der Verfassungsgerichtshof sah das nun hingegen ganz anders: Bei einer 
verdeckten Ermittlung handle es sich "um eine besonders 
eingriffsintensive Ermittlungsmassnahme, deren Einsatz ... einer 
gerichtlichen Kontrolle bedarf". Ein solcher Einsatz muesse "sich 
innerhalb eindeutig definierter Grenzen halten und es muessen 
angemessene und ausreichende Garantien gegen Missbraeuche bestehen" 
Deswegen sei die Moeglichkeit einer gerichtlicher Massnahmenbeschwerde 
unumgaenglich und der UVS sehr wohl dafuer zustaendig. Der Senat wird 
sich daher demnaechst wieder mit dem Fall beschaeftigen muessen und 
kann sich diesmal nicht vor einer inhaltlichen Entscheidung druecken.
Das Urteil ist fuer die Betroffenen erfreulich. Allerdings bleibt nun 
das Urteil des UVS abzuwarten. Auch hat der VfGH-Entscheid keinen 
unmittelbaren Einfluss auf den wiederaufgerollten Prozess gegen einen 
Teil der Gruppe, der sich erneut vor einem Gericht wegen jener 
Vorwuerfe zu verantworten hat, wegen denen die Tierschuetze schon 
einmal freigesprochen worden waren.
(akin)
Quellen: "Die Presse", 23. Oktober 2013, 
http://diepresse.com/home/1467621/
Martin Balluchs Blog: http://www.martinballuch.com/?p=3357
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