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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 30. Oktober 2013; 02:54
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Recht:

> Etappensieg fuer Tierschuetzer

UVS kann Beschwerde nicht ignorieren

Neues Urteil im Zusammenhang mit dem §278a-Verfahren gegen
Tierschuetzer: Es geht um den Einsatz zweier verdeckter
Ermittlerinnen. Eine davon, "Danielle Durand" war ja sogar eine
sexuelle Beziehung mit einem Aktivisten eingegangen. Ob derlei noch
irgendwie als rechtmaessige Ermittlungsmethode zu akzeptieren sei,
wollten die Tierschuetzer vom Unabhaengigen Verwaltungssenat wissen.
Der UVS erklaerte sich nach langem Warten fuer unzustaendig und
meinte, die Datenschutzkommission sei dafuer anzurufen. Und die DSK
meinte, es sei schon zuviel Zeit vergangen und die Beschwerdefrist sei
abgelaufen.

Der Verfassungsgerichtshof sah das nun hingegen ganz anders: Bei einer
verdeckten Ermittlung handle es sich "um eine besonders
eingriffsintensive Ermittlungsmassnahme, deren Einsatz ... einer
gerichtlichen Kontrolle bedarf". Ein solcher Einsatz muesse "sich
innerhalb eindeutig definierter Grenzen halten und es muessen
angemessene und ausreichende Garantien gegen Missbraeuche bestehen"
Deswegen sei die Moeglichkeit einer gerichtlicher Massnahmenbeschwerde
unumgaenglich und der UVS sehr wohl dafuer zustaendig. Der Senat wird
sich daher demnaechst wieder mit dem Fall beschaeftigen muessen und
kann sich diesmal nicht vor einer inhaltlichen Entscheidung druecken.

Das Urteil ist fuer die Betroffenen erfreulich. Allerdings bleibt nun
das Urteil des UVS abzuwarten. Auch hat der VfGH-Entscheid keinen
unmittelbaren Einfluss auf den wiederaufgerollten Prozess gegen einen
Teil der Gruppe, der sich erneut vor einem Gericht wegen jener
Vorwuerfe zu verantworten hat, wegen denen die Tierschuetze schon
einmal freigesprochen worden waren.
(akin)


Quellen: "Die Presse", 23. Oktober 2013,
http://diepresse.com/home/1467621/
Martin Balluchs Blog: http://www.martinballuch.com/?p=3357



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