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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 25. September 2013; 14:27
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Soziales / Glosse:
> Fuerchte das AMS, auch wenn es Geschenke bringt!
Warum ist es eigentlich so, dass Betroffenen nich bei der Zuweisung 
von AMS-Massnahmen rechtswirksam mitwirken koennen? Das ist eine 
wirklich gute Frage, und die Antwort waere fast lustig, wenn sie nicht 
fuer so viele Menschen erhebliche Folgen haette: Wer vom AMS einem 
Kurs zugebucht wird, enthaelt formal ein "Geschenk". Und einem 
geschenkten Gaul, schaut man bekanntlich nicht ins Maul...
Die Zuweisung von Kursen erfolgt nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung 
(die klaren Verfahrensregelungen unterliegt oder zumindest unterliegen 
sollte), sondern in Ausuebung der so genannten 
Privatwirtschaftsverwaltung. Die Personen, die darueber entscheiden, 
haben zwar gesetzliche Regelungen zu beachten, aber es gibt de facto 
kein Gegenueber, keine Betroffenen, die das beeinflussen koennten. Und 
damit bedarf es auch keines Bescheides.
Der Gesetzgeber - und mit ihm das AMS - steht auf dem Standpunkt, dass 
Kurse und arbeitsmarktpolitische Massnahmen quasi Geschenke des AMS an 
die jeweilige Person sind. Die Beauftragten des AMS - also die 
BetreuerInnen - haben zwar das Gesetz und interne Anweisungen zu 
beachten, wenn sie das Geschenk aussuchen, muessen aber die 
Beschenkten und deren Erwartungen/Vorstellungen nicht 
beruecksichtigen. Schliesslich entscheidet der Schenkende - also das 
AMS - was er wem schenkt.
So weit waere das ja noch theoretisch nachvollziehbar: Sicher 50% 
aller Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke wandern jedes Jahr entweder 
in den Warenumtausch, in das hinterste Eck des Besenkammerls oder in 
die Kiste mit jenen Dingen, die moeglichst schnell weitergeschenkt 
werden sollen.
Bei den "Geschenken" des AMS ist das aber nicht so einfach: Werden die 
naemlich abgelehnt, so fuehren sie nach § 10 AlVG zur Einstellung des 
Leistungsbezugs. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe werden gesperrt.
Bleibt die Frage zu klaeren: Was denkt sich denn der Gesetzgeber, wenn 
er arbeitslose Menschen faktisch zwingt, sinnlose Kurse nur deshalb zu 
besuchen, weil ihnen sonst die Existenzgrundlage genommen wird?
Wer auf diese Frage mit "nichts" antwortet, verkennt die Situation: 
Das AMS ist weder personell noch von der Ausbildung der meisten 
MitarbeiterInnen und auch nicht technisch in der Lage, fehlerfreie 
Ermittlungsverfahren durchzufuehren und rechtlich einwandfreie 
Bescheide zu erlassen. Ein grosser Teil des Problems liegt darin, dass 
die MitarbeiterInnen nicht einmal drei Minuten pro Monat und Klientin 
fuer echte Gespraeche zur Verfuegung haben. Die AMS-MitarbeiterInnen 
haben also gar nicht die Chance, ernsthaft zu erfassen, was die 
Menschen von ihnen wollen und brauchen. Und sie sind auch nicht 
geschult, Sachverhalte in Niederschriften vollstaendig aufzunehmen 
oder diese gar rechtlich korrekt zu bewerten.
Der Verwaltungsgerichtshof ruegt diese Tatsache regelmaessig in seinen 
Erkenntnissen.
Die Schlussfolgerung der Regierungspolitik: Solange wir das AMS nicht 
in die Lage versetzen koennen, korrekte Ermittlungsverfahren zu 
fuehren und rechtlich einwandfreie Bescheide zu erlassen, ist es 
besser, dass wir die Zuweisung von Kursen quasi aus dem Spiel nehmen - 
es ins rechtliche Leo stellen.
Aus Sicht des AMS mag das ein gangbarer Weg sein. Fuer die Betroffenen 
ist es unzumutbar,... und aus Sicht eines Staates, der den Anspruch hat, 
ein demokratischer Rechtsstaat zu sein, ist es dramatisch blamabel, 
einen Rechtsbereich, der derart viele Menschen betrifft, einfach der 
Kontrolle und dem Instanzenzug zu entziehen.
(Karl Oellinger auf seinem Blog/gek.)
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Volltext:http://oellingersozial.net/2013/09/22/furchte-das-ams-auch-wenn-es-geschenke-bringt/
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