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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 11. September 2013; 01:30
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BRD / Polizei / Justiz:

> Frankfurter M31-Kessel 2012 war rechtswidrig

Am 31.Maerz 2012 vereitelte ein massives Polizeiaufgebot grossteils
die Aktivitaeten zum "Europaeischen Aktionstag gegen Kapitalismus" in
Frankfurt am Main. Anfang August hat in dritter Instanz das
Landgericht Frankfurt erkannt, dass grosse Teile des Polizeieinsatzes
rechtswidrig gewesen waeren. Ob dieses Erkenntnis aber irgendetwas am
Verhalten der Polizei und des hessischen Innenministeriums in Zukunft
aendern wird, ist mehr als fraglich.

Eine Klaegerin hatte an der Demonstration "M31 -European Day of Action
against capitalism" teil, wurde mit 456 weiteren Demonstrierenden
ueber 5 Stunden hinweg eingekesselt, erkennungsdienstlich behandelt
und fuer weitere 4 1/2 Stunden in das Wiesbadener Polizeipraesidium
gebracht. Ein gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde wegen
mangelnden Tatverdachts eingestellt.

Auch bei den anderen Festgenommen hatte die Polizei eineinhalb Jahre
spaeter nichts vorzuweisen ausser ein paar laecherlichen Anzeigen
wegen demotypischen Bagetelldeligten wie Vermummung.

Das Landgericht hat letztlich festgestellt, dass von der Betroffenen
als Beschuldigten einer Straftat zwar die Personalien haetten
festgestellt werden duerfen, dies haette jedoch direkt und vor Ort
geschehen sollen. Die weitergehenden polizeilichen Massnahmen,
insbesondere die Sicherstellung persoenlicher Gegenstaende und die
Verbringung in eine Gefangenensammelstelle waren unnoetig und nicht
gerechtfertigt. Auf Grund der von der Polizei genannten
Rechtsgrundlage war die gesamte freiheitsentziehende Massnahme
rechtswidrig. Zuvor musste die Klaegerin sich durch mehrere Instanzen
und Verfahrenswege klagen. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht
hatten sich ohne weiteres der Argumentation der Polizei angeschlossen
und ohne Pruefung der Sache fuer unzustaendig erklaert, so dass erst
das Landgericht sich ausgiebig mit einer juristischen Gueterabwaegung
beschaeftigte.

Dieses Urteil, so die "Rote Hilfe Frankfurt" in einer Aussendung, sei
um so wichtiger, da die Frankfurter Polizei bekanntermassen zunehmend
versammlungsfeindlich agiere. Linke, kapitalismuskritische
Veranstaltungen seien pauschalen Vorwuerfen und Angriffen ausgesetzt.
So waere die M31-Demonstration als Vorwand fuer das komplette Verbot
von Blockupy 2012 genutzt worden. (akin)

Mehr dazu und weiterfuehrende Links am akin-Blog:
https://akinmagazin.wordpress.com/2013/08/09/ffm-kesselung-bei-m31-2012-rechtswidrig/



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