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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 11. September 2013; 01:30
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BRD / Polizei / Justiz:
> Frankfurter M31-Kessel 2012 war rechtswidrig
Am 31.Maerz 2012 vereitelte ein massives Polizeiaufgebot grossteils 
die Aktivitaeten zum "Europaeischen Aktionstag gegen Kapitalismus" in 
Frankfurt am Main. Anfang August hat in dritter Instanz das 
Landgericht Frankfurt erkannt, dass grosse Teile des Polizeieinsatzes 
rechtswidrig gewesen waeren. Ob dieses Erkenntnis aber irgendetwas am 
Verhalten der Polizei und des hessischen Innenministeriums in Zukunft 
aendern wird, ist mehr als fraglich.
Eine Klaegerin hatte an der Demonstration "M31 -European Day of Action 
against capitalism" teil, wurde mit 456 weiteren Demonstrierenden 
ueber 5 Stunden hinweg eingekesselt, erkennungsdienstlich behandelt 
und fuer weitere 4 1/2 Stunden in das Wiesbadener Polizeipraesidium 
gebracht. Ein gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde wegen 
mangelnden Tatverdachts eingestellt.
Auch bei den anderen Festgenommen hatte die Polizei eineinhalb Jahre 
spaeter nichts vorzuweisen ausser ein paar laecherlichen Anzeigen 
wegen demotypischen Bagetelldeligten wie Vermummung.
Das Landgericht hat letztlich festgestellt, dass von der Betroffenen 
als Beschuldigten einer Straftat zwar die Personalien haetten 
festgestellt werden duerfen, dies haette jedoch direkt und vor Ort 
geschehen sollen. Die weitergehenden polizeilichen Massnahmen, 
insbesondere die Sicherstellung persoenlicher Gegenstaende und die 
Verbringung in eine Gefangenensammelstelle waren unnoetig und nicht 
gerechtfertigt. Auf Grund der von der Polizei genannten 
Rechtsgrundlage war die gesamte freiheitsentziehende Massnahme 
rechtswidrig. Zuvor musste die Klaegerin sich durch mehrere Instanzen 
und Verfahrenswege klagen. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht 
hatten sich ohne weiteres der Argumentation der Polizei angeschlossen 
und ohne Pruefung der Sache fuer unzustaendig erklaert, so dass erst 
das Landgericht sich ausgiebig mit einer juristischen Gueterabwaegung 
beschaeftigte.
Dieses Urteil, so die "Rote Hilfe Frankfurt" in einer Aussendung, sei 
um so wichtiger, da die Frankfurter Polizei bekanntermassen zunehmend 
versammlungsfeindlich agiere. Linke, kapitalismuskritische 
Veranstaltungen seien pauschalen Vorwuerfen und Angriffen ausgesetzt. 
So waere die M31-Demonstration als Vorwand fuer das komplette Verbot 
von Blockupy 2012 genutzt worden. (akin)
Mehr dazu und weiterfuehrende Links am akin-Blog:
https://akinmagazin.wordpress.com/2013/08/09/ffm-kesselung-bei-m31-2012-rechtswidrig/
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