**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. August 2013; 22:12
**********************************************************
Polizei/Recht:
> Polizisten duerfen gefilmt werden
Beamte verlieren Klage gegen Verein Purple Sheep
Die Weitergabe der Filmaufnahmen ueber die Festnahme eines
schwerbehinderten Maedchens aus dem "Freunde-Schuetzen-Haus" des
Vereins "Purple Sheep" war kein Verstoss gegen Persoenlichkeitsrechte
der Beamten. Das stellte nun das Wiener Oberlandesgericht
letztinstanzlich fest, wie Purple Sheep in einer Aussendung mitteilte.
Als im Maerz 2011 Beamte der Fremdenpolizei Ani R. aus dem Haus in
Wien-Meidling abholten, um das Maedchen zur Abschiebung vorzubereiten,
wurde die Festnahme vom Verein Purple Sheep mitgefilmt.
Um oeffentlich zu dokumentieren, dass das Maedchen nicht -- wie von
Asylbehoerden festgestellt in gutem Allgemeinzustand -- sondern u.a.
vom Hals abwaerts gelaehmt war, filmte Purple Sheep die traurigen
Minuten und uebergab die Bilder Medienvertretern.
Drei Einsatzbeamte fuehlten sich durch die Verbreitung des Materials
in ihren Persoenlichkeitsrechten verletzt. Zwei davon klagten Purple
Sheep auf Schadenersatz in der Hoehe von 23.000 Euro, bei einem
Schuldspruch haetten die Gesamtkosten fuer den Verein mehr als 30.000
Euro betragen.
Als Klagsbegruendung wurde u.a. angefuehrt, dass die Polizisten nicht
bei "von der Bevoelkerung als mehrheitlich inhuman angesehenen
Amtshandlungen" gezeigt werden sollen. Laut Karin Klaric,
Rechtsberaterin vom Verein Purple Sheep, habe der Anwalt der
Polizisten in jeder muendlichen Verhandlung darauf hingewiesen,
"unbedingt einen Praezedenzfall schaffen zu wollen".
Nach Angaben von Purple Sheep waren es aber gerade jene Bilder
gewesen, die den schlechten Gesundheitszustand von Ani R. bewiesen
haben, dass das fremdenrechtliche Verfahren neu aufgerollt werden
konnte und eine Aufenthaltsbewilligung fuer die Familie erwirkt wurde.
Ani R. darf mit ihren Eltern in Oesterreich bleiben.
(Purple Sheep/bearb.)
Quelle: http://www.purplesheep.at/index.php?i=psNews&id=8770&d=a
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin