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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. August 2013; 22:12
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Polizei/Recht:
> Polizisten duerfen gefilmt werden
Beamte verlieren Klage gegen Verein Purple Sheep
Die Weitergabe der Filmaufnahmen ueber die Festnahme eines 
schwerbehinderten Maedchens aus dem "Freunde-Schuetzen-Haus" des 
Vereins "Purple Sheep" war kein Verstoss gegen Persoenlichkeitsrechte 
der Beamten. Das stellte nun das Wiener Oberlandesgericht 
letztinstanzlich fest, wie Purple Sheep in einer Aussendung mitteilte.
Als im Maerz 2011 Beamte der Fremdenpolizei Ani R. aus dem Haus in 
Wien-Meidling abholten, um das Maedchen zur Abschiebung vorzubereiten, 
wurde die Festnahme vom Verein Purple Sheep mitgefilmt.
Um oeffentlich zu dokumentieren, dass das Maedchen nicht -- wie von 
Asylbehoerden festgestellt in gutem Allgemeinzustand -- sondern u.a. 
vom Hals abwaerts gelaehmt war, filmte Purple Sheep die traurigen 
Minuten und uebergab die Bilder Medienvertretern.
Drei Einsatzbeamte fuehlten sich durch die Verbreitung des Materials 
in ihren Persoenlichkeitsrechten verletzt. Zwei davon klagten Purple 
Sheep auf Schadenersatz in der Hoehe von 23.000 Euro, bei einem 
Schuldspruch haetten die Gesamtkosten fuer den Verein mehr als 30.000 
Euro betragen.
Als Klagsbegruendung wurde u.a. angefuehrt, dass die Polizisten nicht 
bei "von der Bevoelkerung als mehrheitlich inhuman angesehenen 
Amtshandlungen" gezeigt werden sollen. Laut Karin Klaric, 
Rechtsberaterin vom Verein Purple Sheep, habe der Anwalt der 
Polizisten in jeder muendlichen Verhandlung darauf hingewiesen, 
"unbedingt einen Praezedenzfall schaffen zu wollen".
Nach Angaben von Purple Sheep waren es aber gerade jene Bilder 
gewesen, die den schlechten Gesundheitszustand von Ani R. bewiesen 
haben, dass das fremdenrechtliche Verfahren neu aufgerollt werden 
konnte und eine Aufenthaltsbewilligung fuer die Familie erwirkt wurde. 
Ani R. darf mit ihren Eltern in Oesterreich bleiben.
(Purple Sheep/bearb.)
Quelle: http://www.purplesheep.at/index.php?i=psNews&id=8770&d=a
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