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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. August 2013; 22:19
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Arbeit/Recht:
> ASG: Abfallberaterin ist Angestellte
In einem ersten Fall hat nun das Arbeits- und Sozialgericht Wien 
entschieden: Eine die Stadt Wien klagende Abfallberaterin war -- und 
ist -- in einem regulaeren Arbeitsverhaeltnis und sollte nun also 
wieder ihren Dienst aufnehmen koennen.
Der Klaegerin war im Sommer 2012 -- so wie ihren rund 30 
KollegInnen -- von der MA46 nicht mehr ihr Werkvertrag verlaengert 
worden. Die Stadt wollte anderswo nicht mehr zu beschaeftigende 
Festangestellte mit dieser Aufgabe betrauen. Allerdings wiesen diese 
Werkvertraege alle Zeichen eines ordentlichen Dienstverhaeltnisses 
auf -- Weisungsgebundenheit, Arbeitsmittel des Dienstgebers bis hin zu 
eigenen Visitkarten der MA48. Jahrelang hatten die Abfallberaterinnen 
diesen arbeitsrechtlichen Missstand akzeptiert -- bis sie ploetzlich 
ohne Ansprueche auf Abfertigung u.ae. auf der Strasse standen.
Die zustaendige Stadtraetin und der Leiter der MA48 wollten von einer 
Akzeptanz der Ansprueche nichts wissen, so ging das Ganze vor Gericht. 
Nach diesem ersten Urteil werden die weiteren noch offenen etwa zehn 
Verfahren, die bis zum ersten Urteil ruhend gestellt worden waren, nun 
wiederbelebt (nicht alle Betroffenen hatten geklagt, fuer einige gab 
es Vergleichszahlungen der Stadt Wien).
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskraeftig, die 
Initiative Abfallberatung geht von einer Berufung durch die Stadt Wien 
aus.
(akin)
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