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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. August 2013; 22:19
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Arbeit/Recht:

> ASG: Abfallberaterin ist Angestellte

In einem ersten Fall hat nun das Arbeits- und Sozialgericht Wien
entschieden: Eine die Stadt Wien klagende Abfallberaterin war -- und
ist -- in einem regulaeren Arbeitsverhaeltnis und sollte nun also
wieder ihren Dienst aufnehmen koennen.

Der Klaegerin war im Sommer 2012 -- so wie ihren rund 30
KollegInnen -- von der MA46 nicht mehr ihr Werkvertrag verlaengert
worden. Die Stadt wollte anderswo nicht mehr zu beschaeftigende
Festangestellte mit dieser Aufgabe betrauen. Allerdings wiesen diese
Werkvertraege alle Zeichen eines ordentlichen Dienstverhaeltnisses
auf -- Weisungsgebundenheit, Arbeitsmittel des Dienstgebers bis hin zu
eigenen Visitkarten der MA48. Jahrelang hatten die Abfallberaterinnen
diesen arbeitsrechtlichen Missstand akzeptiert -- bis sie ploetzlich
ohne Ansprueche auf Abfertigung u.ae. auf der Strasse standen.

Die zustaendige Stadtraetin und der Leiter der MA48 wollten von einer
Akzeptanz der Ansprueche nichts wissen, so ging das Ganze vor Gericht.
Nach diesem ersten Urteil werden die weiteren noch offenen etwa zehn
Verfahren, die bis zum ersten Urteil ruhend gestellt worden waren, nun
wiederbelebt (nicht alle Betroffenen hatten geklagt, fuer einige gab
es Vergleichszahlungen der Stadt Wien).

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskraeftig, die
Initiative Abfallberatung geht von einer Berufung durch die Stadt Wien
aus.
(akin)



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