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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 3. Juli 2013; 03:29
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Recht:
> Datenschutz á la Wiener Wohnen
Kein Verwertungsverbot von rechtswidrig ermittelten Klatsch und 
Tratsch
Zur Beilegung jahrelanger Streitigkeiten zwischen den Mietern einer 
Wiener Gemeindebauanlage, an denen ein Mieter besonders beteiligt war, 
schaltete "Wiener Wohnen" eine private Arbeitsgemeinschaft zur 
Mediation und Konfliktbeilegung ein.
Die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft vernetzten sich mit dem 
oertlichen Betreuungsdienst einer Sozialorganisation und erfuhren bei 
einem dieser Treffen, dass dieser besondere Mieter vor Jahren einen 
Verkehrsunfall erlitten hatte und in der Folge wegen eines 
Schaedelhirntraumas einige Zeit in Betreuung gewesen war. Diese und 
weitere Informationen zur Krankengeschichte des betroffenen Mieters, 
die durch Tratsch zwischen den Mitgliedern verschiedener 
Organisationen gesammelt worden waren, wurden der Stadt Wien 
zugespielt.
Nun hatte der betroffene Mieter die Stadt Wien allerdings eben auf 
Einhaltung seines Mietvertrages geklagt. Im Rahmen dieses Verfahrens 
legte die Stadt Wien -- Wiener Wohnen das Schreiben, in welchem die 
gesammelten Gesundheitsdaten von der Gebietsbetreuung an Wiener Wohnen 
mitgeteilt wurden, im Mietprozess zu Beweiszwecken vor.
Sowohl wegen der Uebermittlung seiner Gesundheitsdaten an Wiener 
Wohnen als auch in Bezug auf die Verwendung der Daten im Rahmen des 
Gerichtsverfahrens wandte sich der Mieter an die 
Datenschutzkommission. Die DSK bestaetigte in ihrer Entscheidung die 
Datenschutzverletzung und auch die Unzulaessigkeit der Verwendung der 
gesundheitsbezogenen Daten des Beschwerdefuehrers, da eine 
Notwendigkeit zur Verwendung der Daten im konkreten Zusammenhang nicht 
erkennbar sei.
Dass durch die Stadt Wien auf diese Weise gewonnene Informationen in 
einem Gerichtsverfahren vorgelegt werden, sei -- so Michael Krenn von 
der ARGE DATEN in einer Aussendung -- vor allem deshalb erschreckend, 
als dies -- da in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einem 
Mietrechtsstreit stehend -- nur dazu dienen kann, den Prozessgegner 
dem Gericht als "psychisch Kranken" unglaubwuerdig zu machen.
Bedauerlich sei hier, dass die DSK den Eingriff nur feststellen kann 
und keine weiteren Konsequenzen an die Entscheidung gebunden seien, so 
Krenn weiter: "Hilfreich waeren ein Verbot, unzulaessig ermittelte 
Beweismittel in Gerichtsverfahren zu verwerten sowie massive 
Geldstrafen, um derartigen Vorgehensweisen vorzubeugen. Heute duerfen 
Gerichte auch rechtswidrig erlangte Beweismittel zulassen und 
verwerten."
(ARGE Daten / akin)
Aussendung ARGE Daten mit ausfuehrlichen Rechtsverweisen:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=47382ili
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